Das LG Frankfurt am Main muss diverse vorgelegte, jedoch zunächst pauschal abgewiesene Beweise bezüglich der Abgasmanipulationen nun doch beachten. Das entschied das OLG Frankfurt am Main in einem Zurückweisungsurteil und machte erneut deutlich, dass stets möglichst verbraucherfreundlich entschieden werden muss. Da Hersteller wie Daimler mit Informationen zu Manipulationen weiterhin schweigen, bliebe Laien nichts anderes übrig, als sich auch auf journalistische Informationen zu stützen.

In einem aktuellen Verfahren im Dieselskandal gegen Daimler vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main kam es zu einem Zurückweisungsurteil. Im Verfahren ging es um einen Mercedes Benz C-Klasse mit OM651-Motor. Das OLG stellte fest, dass das Landgericht (LG) Frankfurt am Main vorgelegte Beweise für eine Abgasmanipulation nicht beachtet habe und die beweise pauschal abgewiesen habe. Durch das Zurückweisungsurteil muss sich das LG nun erneut dem Fall annehmen und unter verbraucherfreundlicheren Aspekten des OLG entscheiden (OLG Frankfurt a.M., Az. 3 U 36/21).

Spiegel-Schlagzeile als Beweis ausreichend?

Das Gericht stützt sein Urteil auf diverse Argumente. Da vor allem von einem technischen Laien keine Detailkenntnisse über Manipulationstechniken erwartet werden dürften, könnten Verbraucher hinsichtlich Beweisen in einem laufenden Verfahren auf jeglichen investigativen Journalismus zurückgreifen. Selbst die Vorlage eines Spiegel-Artikels über den Abgasskandal reiche als Indiz für eine Manipulation aus. Detailliertere Beweise für eine Fahrzeug-Manipulation heranzuziehen, sei Laien ohne Fachkenntnis nicht möglich. Dies gelte vor allem auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Automobilhersteller wie Daimler, Daten, die eine Abgasmanipulation beweisen könnten, unter Verschluss hielten.

Der Spielball liegt damit nun bei Daimler. Der Autokonzern ist nunmehr seinerseits dazu angehalten, Gegenbeweise dafür zu liefern, dass keine Manipulationen an dem Fahrzeug vorliegen. Ein wohl aussichtsloses Unterfangen. Das OLG erleichtert andersherum aber die Beweisführung für Geschädigte im Abgasskandal massiv.

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Daimler muss nach Update ursprüngliche Software offenlegen 

Zudem dürfe kein Nachteil für Verbraucher dadurch entstehen, dass das eigene Fahrzeug ein Software-Update erhalten habe. In vielen Fällen, in denen das Fahrzeug einem Update unterzogen wurde, konnten Sachverständige die ursprüngliche Software nicht mehr auslesen und somit auch nicht die illegale Abschalteinrichtung ausfindig machen. Dieser Umstand aber dürfe keineswegs zum Nachteil der Geschädigten Verbraucher gehen. Vielmehr müsse Daimler in diesen Fällen die ursprüngliche Software offenlegen. Tue der Konzern dies nicht, könne das sodann im Verfahren gegen ihn verwendet werden.

Daimler musste in einem anderen Verfahren bereits zugeben, dass der Konzern auch bei freiwilligen Serviceaktionen (freiwilligen Rückrufen) Abschalteinrichtungen entfernten. Dies hatte Daimler bis dato stets vehement bestritten. Insofern kann unserer Auffassung nach davon ausgegangen werden, dass auch Daimler-Fahrzeuge, die „nur“ von freiwilligen Rückrufen betroffen sind, manipuliert wurden.

Zudem wird derzeit massiv darüber diskutiert, ob Daimler beim Einbau seiner Thermofenster sittenwidrig gehandelt habe. Dass Daimler die berüchtigten Thermofenster, die der Europäische Gerichtshof übrigens zu Recht als illegale Abschalteinrichtung einstuft, ohne den Willen einer Manipulation einbaute, ist abstrus und für Laien nicht nachvollziehbar. Gleichwohl vertritt der Bundesgerichtshof weiterhin diese Ansicht.

Das OLG Frankfurt am Main allerdings hat inzwischen einen Ausweg aus der BGH-Misere für Verbraucher gefunden: Die sogenannte Arglist. So habe Daimler bereits durch den Einbau der Software arglistig gehandelt. Schließlich dürften Verbraucher erwarten, dass ihr Fahrzeug ohne unzulässige Abschalteinrichtung verkauft werde. Das OLG Frankfurt a.M. urteilte in Verfahren bereits, dass Daimler arglistig einen Sachmangel verschwiegen habe. Diese Verschwiegenheit Daimlers bringt den Konzern daher vermehrt in die Bredouille, was sich in zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen wiederspiegelt. Einer erfolgreichen Klage stand noch nie weniger entgegen.

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