Allein in Deutschland sind rund 200.000 Fahrzeuge von Fiat und Iveco von Dieselmanipulationen betroffen. Die Lage ist für Betroffene unübersichtlich. Unsere Rechtsexperten im Abgasskandal stehen Ihnen daher jederzeit gerne beratend zur Seite.
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– Diese Ansprüche gelten
Der Diesel-Abgasskandal hat nun auch die Wohnmobilbranche erreicht. Zwar bestand bereits seit 2016 der Verdacht der Manipulation, doch im Juli 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen wegen des Verdachts des Betruges Büroräume von FCA in Frankfurt, Ulm, Italien und der Schweiz durchsuchen lassen.
Gut vier Monate nach der Razzia bei Fiat Chrysler und Iveco (Fiat Chrysler Automobiles, FCA) der haben inzwischen Hunderte Fahrzeugbesitzer Anzeige gegen die Hersteller erstattet. Bei den derzeitigen Ermittlungen geht es um den Verdacht des Betruges mit sogenannten Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung.
In allen betroffenen Fahrzeugen soll – wie bei anderen Herstellern leider bekanntermaßen auch – eine Technik stecken, die dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickstoffdioxid nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind jedoch auf dem gemeinsamen Markt nicht genehmigungsfähig. Daher drohen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen. Betroffen sind gut 200.000 Fahrzeuge und mit rund 90% überwiegend Wohnmobile.
Die Ermittler hatten Käufer von Fahrzeugen mit möglicherweise manipulierten Motoren aufgerufen, sich bei der Polizei zu melden und Verträge und Bescheinigungen vorzulegen.
Dieselskandal Wohnmobile: Diese Ansprüche gelten
Rückabwicklung & Kaufpreis zurück
Indem Sie den Anspruch geltend machen, können Sie Ihren Autokauf rückgängig machen. Sie erhalten Ihr Geld abzüglich einer zu leistenden Nutzungsentschädigung zurück und müssen im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben.
Widerruf des Autokredits
Diese Form eignet sich insbesondere für Verbraucher, die ihr Fahrzeuge mithilfe eines Autokredits erworben haben. Diese können vom ursprünglichen Kreditvertrag zurücktreten und so eine Rückabwicklung einfordern. Die Forderungen richten sich gegen die entsprechende Bank.
Auto behalten & Schadensersatz
Wegen bewusster Verbraucher-Täuschung im Abgasskandal, ist es Betroffenen möglich Schadensersatz zu verlangen. Nutzen Sie dazu einfach unseren Rechner, um mehr dazu zu erfahren.
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Welche Motoren sind unter Verdacht?
Unter Verdacht stehen die folgenden Dieselmotoren aus den Jahren 2014 bis 2019:
- 1,3 Liter Multijet,
- 1,3 Liter 16V Multijet,
- 1,6 Liter Multijet,
- 1,6 Liter,
- 2,0 Liter Multijet,
- 2,0 Liter,
- 2,2 Liter Multijet II,
- 2,3 Liter,
- 2,3 Liter Multijet,
- 3,0 Liter
Zudem sind auch Fahrzeuge der FCA-Marken Alfa Romeo und Jeep betroffen. Zwar wurden hier bislang keine konkreten Motoren bekanntgegeben, doch die genannten Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 stecken in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen. Betroffen sind daher zahlreiche Modelle vom Kleinwagen bis hin zum Transporter. Die Motoren wurden zudem auch in Iveco-Fahrzeugen verbaut.
Dies sind die Motoren, die gesichert unter Verdacht stehen. Doch der Abgasskandal rund um die Volkswagen AG hat gezeigt, dass immer wieder neue Motoren und Fahrzeuge mit Hilfe von verpflichtenden Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in die Werkstätten geholt werden – selbst heute noch.
Welche anderen Hersteller und Reisemobile sind betroffen?
Das kann Stand jetzt leider nicht seriös beantwortet werden. Auf den Straßen fahren unzählige Modelle mit einem Motor und Fahrgestell von Fiat. Da auch Iveco betroffen ist und unter Verdacht steht, ist das Ausmaß des sich anbahnenden Skandals enorm.
Iveco allein hat derzeit drei Wohnmobile im Angebot, die unter Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung manipuliert zu haben. Dies sind:
- Daily Hi-Matic
- Daily 4×4
- Eurocargo
Allein die Motoren und das Fahrgestell von Daily 4×4 und Eurocargo werden in etlichen Fahrzeugen anderer Reisemobilhersteller verwendet. Insofern stehen auch die Modelle der folgenden Hersteller unter Verdacht, dass die EU-Abgasnormen nicht eingehalten werden:
- Biomobil
- Bocklet
- Carthago
- Concorde
- Dethleffs
- Dopfer
- Form IT
- Kerkamm
- Laika
- Morelo
- Niesmann Bischoff
- Notin
- Pilote Le Voyageur
- Phoenix
- Protec
- Swift
- Woelcke
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Das können Sie tun
Wir empfehlen Ihnen, sich mit unserem auf den Abgasskandal spezialisierten Team in Verbindung zusetzen und Ihren individuellen Fall prüfen zu lassen. Die aktuelle Situation ist komplex und für Verbraucher kaum zu durchschauen. Da die Hersteller nicht zur Aufklärung beitragen, sollten Sie anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Schließlich geht es hier um Ihr Geld. Nutzen Sie daher unser für Sie kostenfreies Erstberatungsgespräch. Kontaktieren Sie uns jederzeit unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
Inzwischen ist es gängige Rechtsprechung, dass der Autobauer haftet und zwar selbst dann, wenn das betroffene Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler erworben wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in einem VW-Verfahren deutlich herausgestellt. Diese Rechtsprechung ist unserer Auffassung nach auch auf die jetzigen Fälle anwendbar. Auch dürfen Sie den Hersteller in Deutschland verklagen. Normalerweise müssen Klagen im Herkunftsland eines Herstellers geführt werden. Der Europäische Gerichtshof hatte jedoch im Juli 2019 geurteilt, dass Betroffene im Abgasskandal den Hersteller auch an dem Ort verklagen können, an dem sie das Fahrzeug gekauft haben (Rechtssache C-343/19).
Sollte sich der Manipulationsverdacht erhärten und tatsächlich sog. Thermofenster in den Dieselmotoren verbaut worden sein (wonach es aktuell aussieht), dürften Ihre Chancen bei einer Klage gut stehen. Schließlich sind die Fahrzeuge erheblich im Wert gemindert und es droht die Stilllegung. Ihnen ist somit ein beträchtlicher Schaden entstanden.
Damit stehen Ihnen Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche zu!
Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Rücktritt vom Kaufvertrag: Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass Sie als Kunde Ihr Fahrzeug zurückgeben und im Gegenzug den Kaufpreis erstattet bekommen- abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Ihre Entschädigung errechnet sich aus dem Kaufpreis, der Anzahl der gefahrenen Kilometer sowie der erwarteten maximalen Laufleistung Ihres Motors.
Schadensersatz: Fordern Sie Schadensersatz ein. Sie erhalten so den Minderwert des Fahrzeugs erstattet. Zum Vergleich: Im VW-Abgasskandal wurden bereits bis zu 25% Schadensersatz erstritten.
Widerruf Autokredit: Für Sie als Betroffener des Abgasskandals, bietet sich darüber hinaus eine weitere Option, der sog. Auto-Widerrufsjoker. Nutzen Sie hierfür unseren Widerrufs-Check. Für Sie kann der Widerruf Ihres Autokredites sehr lukrativ sein, denn infolge eines wirksam erklärten Widerrufs geben Sie Ihr gebrauchtes Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung zurück. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann JEDER, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen. Ein Vorteil des Widerrufs ist, dass Sie Ihrer Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen haben.