Droht ein neuer Dieselskandal? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Geschäftsräume von Mitsubishi durchsuchen lassen. Mitsubishi wird Betrug mit illegalen Abschalteinrichtungen bei Diesel-Fahrzeugen vorgeworfen. Wir erläutern, welche Rechte Mitsubishi-Käufer haben, sollte sich der Verdacht erhärten.
Die Entdeckung einer Software zur gezielten Täuschung über die tatsächlichen Abgaswerte auf der Straße hatte im September 2015 zum VW-Dieselskandals geführt. Nun droht dem japanischen Autohersteller Mitsubishi ein Fiasko. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt aktuell wegen des Verdachts des Betruges gegen den japanischen Automobilkonzern Mitsubishi, gegen eine Tochtergesellschaft sowie gegen zwei Automobilzulieferer. Der Autozulieferer Continental wird als Zeuge im Verfahren geführt. Der Zulieferer liefert Einbauteile, mit denen die Stickoxide im Abgasstrom reduziert werden sollen.
Welche Mitsubishi-Modelle sind betroffen?
Gegenstand der Ermittlungen sind Fahrzeuge der Marke Mitsubishi mit 1,6l (ab September 2015) und 2,2l (ab November 2012) 4-Zylinder Dieselmotoren der Abgasnormen EURO 5 und EURO 6.
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Verdacht einer Abschalteinrichtung in Mitsubishis
Es besteht der Verdacht, dass die Motoren mit einer sogenannten Abschalteinrichtung versehen sind, die dafür sorgt, dass die zulässigen Grenzwerte für Stickoxyde zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Realbetrieb eingehalten werden. Die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen ist nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 untersagt. Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.
Am 21.01.2020 durchsuchten Beamte zehn Gewerbeobjekte im Kreis Freising, Frankfurt am Main, Wetteraukreis, Maintaunuskreis, Region Hannover, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Heinsberg und Regensburg, um Beweismittel insbesondere hinsichtlich der Abschalteinrichtung, der Bewerbung und der Verantwortlichkeit zu gewinnen. Die Dauer der Durchsuchungsmaßnahme ist aktuell nicht absehbar.
Mitsubishi ist eng mit Nissan und Renault verbundenen und musste bereits im Jahr 2016 Manipulationen bei Abgasmessungen eingeräumt. Damals ging es jedoch um Benziner, welche nicht nach Deutschland geliefert wurden.
Was ist, wenn sich der Verdacht erhärtet?
Sollte sich der Verdacht erhärten, so kann es zu einem Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) kommen. Als Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs müssten Sie dann bei einem womöglich verpflichtenden Rückruf mir ihrem Mitsubishi-Fahrzeug in die Werkstatt. Dort würde ihnen ein Softwareupdate aufgespielt. Dadurch soll einerseits die illegale Abschaltvorrichtung entfernt- und andererseits auch der Stickoxidausstoß gesenkt werden. Ob dieses Vorgehen jedoch für Sie als Kunde sinnvoll ist, bleibt äußerst zweifelhaft. Da ihr Fahrzeug mangelbehaftet bleibt, ist zu erwarten, dass der Abgasskandal trotz Update zu einem erheblichen Wertverlust Ihres Mitsubishi führt.
Tausende Mitsubishi-Kunden dürften nun Angst haben, dass ihr Fahrzeug stillgelegt werden könnte. Unsere Rechtsexperten jedoch sind der Auffassung, dass sich Kunden nicht unter Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige Softwareupdates des Herstellers aufzwingen lassen müssen.
Zudem muss man sich den vergleichbaren VW-Skandal vor Augen führen. Hier ist inzwischen seit langem bekannt, dass Fahrzeuge nach dem Update einen höheren Kraftstoffverbrauch hatten und sogar die Motorleistung nachließ.
Welche Ansprüche habe ich im Abgasskandal?
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Dann können Sie Ihre Ansprüche (unbedingt prüfen lassen!) gegen ihren Händler (Verkäufer) oder direkt gegen den Hersteller geltend machen.
- Gegenüber Ihrem Händler (zumeist das Autohaus) bestehen zunächst einmal sog. Nacherfüllungsansprüche. Sie können daher entweder die Nachbesserung (Reparatur) ihres Fahrzeugs fordern oder aber die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens. Sollte dies nicht möglich sein oder Ihr Händler die Nachbesserung/Nachlieferung verweigern, dann besteht für Sie die Möglichkeit, den gesamten Kaufvertrag rückgängig zu machen und den Kaufpreis zurückzufordern. Übrigens: Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bereits ein Software-Update haben aufspielen lassen oder nicht.
- Eine Klage gegen den Hersteller (Mitsubishi) ist in seinen Einzelheiten komplex, weswegen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen und kostenfreien Erstgespräch sämtliche Möglichkeiten und Ansprüche ausführlich erörtern. Da es sich hierbei um viel Geld für Sie handelt, sollte eine persönliche Beratung eingeholt werden, um dem Themenkomplex gerecht werden zu können.
- Ist Ihr Fahrzeug kreditfinanziert? Dann lassen Sie sich über die Chancen und Risiken eines Widerrufs in Ihrem persönlichen Fall beraten. Denn nicht nur der Widerruf von Immobiliendarlehen oder Verbraucherkrediten eröffnet Ihnen als Verbrauchern die Möglichkeit, Geld zu sparen. Auch viele Autobanken haben Sie als Kreditnehmer nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert. Sie haben daher Chancen auf einen lukrativen Widerruf!
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Ihre Ansprüche im Überblick
Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises
Rückgabe gegen Neuwagen
Schadensersatz-Zahlung für Ihren Wertverlust
Aus der Sicht unserer Rechtsexperten von WILDE BEUGER SOLMECKE bestehen diverse Ansprüche gegenüber Händlern und Hersteller.
1. Gegen Ihren Händler
Gegen Ihren Händler können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche geltend machen.
In Betracht kommt die Lieferung eines gleichwertigen und mangelfreien Fahrzeugs, also eine sog. Nachlieferung. Als Geschädigtem steht Ihnen daher die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software zu.
Auch kommt eine angemessene Minderung des Kaufpreises sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass Sie als Kunde Ihr Fahrzeug zurückgeben und Ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden.
2. Gegen Ihren Hersteller
Gegen den Hersteller (z.B. VW, Mercedes und womöglich nun auch Mitsubishi) bestehen ebenfalls Ansprüche. Wenn Sie ein manipuliertes Fahrzeug besitzen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegen Ihren Hersteller.
Geschädigte haben die Möglichkeit, individuell gegen den Hersteller Klage zu erheben. Hier stehen die Chancen derzeit enorm hoch!
Warten Sie nicht, bis der Hersteller aktiv wird und Sie Post erhalten, denn das kann dauern. Werden Sie selbst aktiv und holen Sie sich ihre Entschädigung, denn dies ist Ihr gutes Recht!
Es bedarf in diesem Fall keines offiziellen Rückrufs. Dies haben Gerichte bereits mehrfach entschieden und Kunden einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.
3. Widerruf Autokredit
Für Sie als Betroffener des Abgasskandals, bietet sich darüber hinaus eine weitere Option, der sog. Auto-Widerrufsjoker. Für Sie kann der Widerruf Ihres Autokredites sehr lukrativ sein, denn infolge eines wirksam erklärten Widerrufs geben Sie Ihr gebrauchtes Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung zurück.
Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann JEDER, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen.
Ein Vorteil des Widerrufs ist, dass Sie Ihrer Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen haben.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Wunderbar, denn dann tritt genau jetzt der Fall ein, weswegen Sie sich einst in weiser Voraussicht eine Rechtsschutzversicherung zugelegt haben.
- Kontaktieren Sie uns und nutzen unsere kostenfreie Erstberatung.
- Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns sowohl um die Kommunikation als auch um die gesamte Abwicklung mit ihrem Versicherer.
- Sie müssen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.
- Wenn wir für Sie Ihre Ansprüche durchsetzen sollen, senden wir die Deckungsanfrage direkt an Ihre Versicherung.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Auch kein Problem! Melden Sie sich bei uns und lassen Sie sich individuell über Ihre Möglichkeiten beraten.
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So hilft Ihnen WBS
Sofern sie ein betroffenes Fahrzeug besitzen, sollten Sie aktiv werden. Unsere versiertes Team aus erfahrenen Rechtsanwälten hilft Ihnen gerne jederzeit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Klagen Sie im Wege der Individualklage:
Hier stehen Ihre Chancen derzeit enorm hoch! Ist Ihr Fahrzeug – gleichgültig ob Diesel oder Benziner – kreditfinanziert, nutzen Sie die Vorteile des sog. Widerrufsjokers für sich und widerrufen Sie Ihren Autokredit. Unsere Rechtsexperten stehen Ihnen dabei jederzeit schnell, unkompliziert und höchst kompetent zur Seite.
Wir von WILDE BEUGER SOLMECKE verfügen seit mehr als dreißig Jahren über die notwendige juristische Erfahrung in zahlreichen Rechtsgebieten und beschäftigen uns bereits seit 2015 intensiv mit dem Dieselskandal. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.