In seiner Entscheidung vom 3. Juni 2021 stellte der EuGH fest, dass Deutschland von 2010 bis 2016 systematisch und anhaltend die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten hat. Nun muss Deutschland strengere Maßnahmen zur Luftreinhaltung treffen, um einer künftigen Geldstrafe zu entgehen. Konkret kann das insbesondere weitere Einschränkungen für Dieselfahrzeuge bedeuten.
Bedenken über die Stickstoffbelastung hatte bereits die Europäische Kommission im Jahr 2018. Ihrer Beobachtung nach waren in 26 Gebieten Deutschlands starke Überschreitungen der Grenzwerte festzustellen. Daher erhob sie noch im gleichen Jahr Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).
Und dieser teilte die Bedenken der Kommission. Die zulässigen Grenzwerte seien, so der EuGH, nicht nur leicht, sondern in erheblichem Maße überschritten worden (Urteil vom 03.06.2021, Rechtssache C-635/18). So sei, insbesondere in den Ballungsgebieten Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Stickstoffbelastung um bis zu 150 % höher gewesen, als es nach der Richtlinie über Luftqualität, die das Europäische Parlament 2008 erlassen hat, zulässig ist.
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Schwere Vorwürfe gegen Deutschland
Konkret wirft der EuGH Deutschland vor, gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie über Luftqualität verstoßen zu haben. Insbesondere gegen die darin benannte Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass die Luftqualitätspläne geeignete Maßnahmen vorsehen, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten wird.
Deutschland habe nicht genug getan, so der EuGH. Die Luftqualitätspläne, die es zwar gegeben hat, seien zu unkonkret gewesen. Beispielsweise sei darin nur schwammig formuliert gewesen, dass Fahrradfahren und E-Autos gefördert werden sollen. Vieles sei angekündigt worden, ohne dass eine konkrete Umsetzung gefolgt wäre.
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Die von Deutschland für das Jahr 2016 gemeldeten Werte lagen in allen 26 Gebieten zwischen 2,5 % und 105 % über diesem Grenzwert. Überschreitungen lassen sich vor allem auf Verbrennungsprozesse zurückführen, die in Motoren, in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle durchgeführt werden.
Die teilweise erheblichen Überschreitungen verstoßen damit gegen die in der Richtlinie festgesetzten Werte. Die Anschuldigung der Europäischen Kommission, Deutschland habe geltendes Recht verletzt, hat sich damit bewahrheitet.
Kernpunkt des EuGH ist damit nicht nur die Überschreitung der Grenzwerte an sich, sondern vor allem das fehlende Bemühen Deutschlands, den Zeitraum der Überschreitungen durch entsprechende Maßnahmen so kurz wie möglich zu halten. Das gelte explizit für den Zeitraum zwischen 2010 und 2016. Denn für die Jahre 2017 und 2018 habe Deutschland geltend gemacht, dass die Grenzwerte eingehalten worden sind.
EuGH weist Deutschlands Argumente zurück
Deutschland hielt den Anschuldigungen der Europäischen Kommission und des EuGH entgegen, dass sich die Luftqualität in den deutschen Städten zuletzt verbessert habe. Dabei jedoch wurde außer Acht gelassen, dass die starken Einsparungen in direktem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen.
Das Argument, dass auch andere Länder ebenfalls Probleme mit der Luftreinhaltung hätten, ließ den EuGH nicht an seiner Auffassung in Bezug auf Deutschland zweifeln. Schließlich ändere das nichts an der Tatsache, dass die Belastungen zu hoch seien.
Zudem führten die Vertreter der deutschen Regierung an, die Kommission trage selbst eine Mitschuld, da sie keine strengeren Regelungen für Dieselfahrzeuge innerhalb der Union festgelegt habe. Auch dieses Argument wies der EuGH zurück. Autos seien nicht der einzige Grund für Luftverschmutzung. Die europäischen Regeln für Kraftfahrzeuge könnten nicht als Ausrede herhalten. Die Grenzwerte müssten trotzdem eingehalten werden.
Deutschland muss handeln
Allerdings hat der EuGH Deutschland erst einmal nicht zur Zahlung einer Strafe verurteilt. Auch eine konkrete Handlungsverpflichtung geht aus dem Urteil nicht hervor. Vielmehr wurde zunächst nur der Rechtsverstoß des Landes festgestellt. Mit dieser Feststellung geht die Aufforderung einher, nun endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten.
Erst wenn Deutschland dieser Aufforderung nicht nachkommt und die Europäische Kommission einen erneuten Antrag vor Gericht stellt, wird es wohl zu Strafzahlungen kommen, die sodann nicht gerade gering ausfallen dürfte.
Nach der Vorstellung der Kommission soll es so weit aber gar nicht kommen. Nach Angaben eines Sprechers möchte sie zunächst eng mit deutschen Behörden zusammenarbeiten und einen Maßnahmenkatalog ausarbeiten.
Weitere Einschränkungen für Dieselfahrzeuge sind zu erwarten
Hauptursache für die Überschreitungen der Grenzwerte seien die Emissionen des Straßenverkehrs, so die Europäische Kommission. Dabei spielen Dieselfahrzeuge eine entscheidende Schlüsselrolle. Zwar haben die EU-Staaten bei der Wahl der Mittel für saubere Luft freie Hand. Um aber wirksame Maßnahmen zu ergreifen, komme man an den Dieselfahrzeugen nicht vorbei.
Die Verkehrswende weg von Dieselfahrzeugen und hin zu klima- und umweltschonender Mobilität sei eine wichtige Voraussetzung für saubere Luft, so der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann.
Während in den letzten Jahren die geplanten Dieselfahrverbote in Innenstädten auf viel Widerstand gestoßen sind und nur teilweise umgesetzt wurden, ist damit zu rechnen, dass diese in Zukunft mehr Relevanz gewinnen werden. Oft mussten solche Verbote erst klageweise durchgesetzt werden und wurden dabei oftmals auch von den Landesregierungen abgelehnt.
Hinzu kamen manipulierte Dieselautos, bei denen die Abgasreinigung mit einer Abschaltvorrichtung versehen war, sodass die Fahrzeuge weiterhin große Mengen an Stickoxiden ausstießen.
Wo aber Dieselfahrverbote erfolgreich eingeführt wurden, zeigte sich eine unmittelbare Verringerung der Luftbelastung. Dies und auch das Urteil des EuGH haben damit nochmals bewiesen, dass der Dieselverbrennungsmotor ein Auslaufmodell und langfristig nicht haltbar ist.