Der VW Konzern hat zahlreiche Diesel-Fahrer betrogen, indem er Schummel-Software in die Autos eingebaut hat. Die Autos haben massiv an Wert verloren, viele sind von Fahrverboten betroffen. Nun haben die Betroffenen noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen und eine drohende Verjährung zu verhindern. Mit hoher Wahrscheinlichkeit können Geschädigte sich auch jetzt noch – bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung – anmelden. Denn es ist davon auszugehen, dass die Ansprüche nicht verjährt sind. Welche Aussichten bestehen nach einer erfolgreichen Musterklage? Und wie können Sie sich noch an der Musterfeststellungsklage beteiligen? Wir von WBS beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Anmeldung – kontaktieren Sie uns noch heute!
Mehr als 300.000 Besitzer von Volkswagen-Autos haben sich bis zum 31. Dezember bei der vom Bundesamt geführten Liste angemeldet. Hier erfahren Sie, warum es sich immer noch lohnt, sich anzumelden und wie wir Ihnen helfen können!
Was ist die Musterfeststellungsklage?
Drei Jahre nach Beginn des Dieselskandals ist es durch die Einführung des neuen Klageinstruments der Musterfeststellungsklage für Betroffene endlich möglich, ohne großes eigenes finanzielles Risiko zu ihrem Recht zu kommen. Seit dem 1. November 2018 ist das entsprechende Gesetz, das aus Anlass des VW-Skandals eingeführt wurde, in Kraft.
Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich nicht um eine „Sammelklage“ im landläufigen Sinne. Bei der Musterfeststellungsklage klagen nicht einzelne Verbraucher, sondern ein Verbraucherverband. Nur diese Verbraucherverbände sind unter bestimmten Umständen klagebefugt – insbesondere die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die einzelnen Verbraucher sind dabei nicht Kläger.
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Die Musterfeststellungsklage des vzbv und des ADAC
Geschädigte Verbraucher sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Ansprüche gemeinsam gegen die Volkswagen AG geltend zu machen. Denn die Anmeldung eines betroffenen Verbrauchers bewirkt, dass dessen Ansprüche während des Musterverfahrens nicht verjähren.
Noch am 1. November hat der vzbv gemeinsam mit dem ADAC Klage gegen VW beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eingereicht. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass Volkswagen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb grundsätzlich Schadensersatz schuldet. Betroffene können sich seit dem 27. November 2018 im Klageregister des Musterverfahrens des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) und des Autoklubs ADAC anmelden. Inzwischen haben sich bereits über 80.000 Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs beim Klageregister auf der Internetseite des Justizministeriums angemeldet.
Welche Folgen hat eine Beteiligung an der Musterfeststellungsklage für Verbraucher?
Die Musterfeststellungsklage entlastet Verbraucher von einem Großteil des Gerichtsverfahrens sowie von dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Das Prozesskostenrisiko trägt allein der vzbv. In dieser Klage wird verbindlich festgestellt, ob VW den Verbrauchern aufgrund der Abgasmanipulation Schadensersatz schuldet. Wenn das Verfahren beendet ist, ist das Ergebnis für alle angemeldeten Verbraucher verbindlich, so als hätten sie selbst geklagt. Das Urteil bindet darüber hinaus alle (deutschen) Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über den Schadensersatz im konkreten Einzelfall entscheiden.
Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage wird es für betroffene Verbraucher wesentlich einfacher sein, ihre Ansprüche durchzusetzen. Sollte die Klage zu Gunsten des vzbv ausgehen und das Gericht feststellen, dass VW Schadensersatz schuldet, dann steht dieser Punkt in der folgenden Einzelklage des Verbrauchers bereits fest. Die Erfolgsaussichten sind dann ungleich höher. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass den betroffenen Verbrauchern automatisch ein Schadensersatzbetrag ausbezahlt wird. Die Musterfeststellungsklage ist als Feststellungsklage ausgestaltet worden, nicht als Leistungsklage. Die Frage des auszuzahlenden Geldbetrages muss der Verbraucher dann in einer individuellen Klage im Anschluss selbst klären lassen. Man hat also die Sicherheit, dass das Bestehen des Anspruches rechtsverbindlich festgestellt wurde und jetzt nur noch über die Summe / Höhe einer etwaigen Nutzungsentschädigung gestritten wird.
Der vzbv geht davon aus, dass ein Unternehmen, das in einer Musterfeststellungsklage antragsgemäß verurteilt worden ist, mit Rücksicht auf sein öffentliches Ansehen Bereitschaft signalisieren könnte, die Schäden ohne zweite Klage zu ersetzen.
Auch möglich ist ein Vergleich. Der Verbraucher kann dann entscheiden, ob er an dem Vergleich teilnimmt. Dann hat er direkt – also ohne zu klagen – einen Zahlungsanspruch gegen das Unternehmen. Der Verbraucher kann aber auch aus dem Vergleich austreten.
Sollte die Musterfeststellungsklage allerdings zulasten der Verbraucher ausgehen, sind die Gerichte auch an diese Feststellung gebunden. Dies hat aber für Verbraucher den Vorteil, dass sie Rechtssicherheit haben und nicht das finanzielle Risiko eines eigenen Prozesses tragen müssen.
Wer kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen?
Beteiligen können sich an der Klage des vzbv derzeit Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 (Hubraum: 1,2; 1,6; 2,0 Liter), für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. In diesen Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer anderen Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.
Warum nur PKW mit diesem Motor? Nun, von der ersten vzbv-Klage sollen ausschließlich die Modelle mit dem Motortyp EA189 des VW-Konzerns umfasst sein. Diese Fahrzeuge sind nach jetzigen Kenntnisstand die am häufigsten von den Manipulationen betroffenen Modelle. Hier droht am ehesten die Verjährung von Verbraucheransprüchen. Selbstverständlich können noch weitere Musterfeststellungsklagen folgen, welche sich auch mit anderen Herstellern und Motorvarianten auseinandersetzen.
Die Klage steht all denjenigen offen, die zwischen dem 1. November 2008 und heute einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug wieder verkauft wurde.
Der vzbv führt die Klage aber nur für (ehemalige) Eigentümer, die selbst gekauft haben. Nicht anschließen können sich Beschenkte und Leasingnehmer sowie Betroffene, deren Fahrzeug nicht die oben genannten Kriterien erfüllt. Entscheidend ist der Kaufvertrag. Die Zulassung spielt keine Rolle. Im Beispiel kann sich also der Ehepartner, der den Wagen gekauft hat, in das Register eintragen.
Nach Meinung des vzbv kann man auch dann teilnehmen, wenn man bereits ein Software-Update durchgeführt hat oder hat durchführen lassen. Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, macht es nach ihrer Ansicht keinen Unterschied, ob Sie ein Software-Update durchführen lassen oder nicht. Das ungesetzliche Handeln des Herstellers hat sich bereit beim Erwerb des Kfz ausgewirkt, das später entwickelte Software-Update hat darauf keinen Einfluss. Viele Landgerichte in Deutschland haben dies bisher ebenso gesehen.
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Update 11.1.2019: Ansprüche noch nicht Verjährt bzw. Verjährung bereits gehemmt!
Die Erhebung der Musterfeststellungsklage soll die Verjährung hemmen für diejenigen Verbraucher, deren Ansprüche zurecht angemeldet und im Klageregister eingetragen wurde.
Eine Anmeldung zum Klageregister ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tags vor Beginn des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung in dem betreffenden Musterfeststellungsverfahren möglich. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es noch nicht. Das Datum des ersten Termins wird auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Noch also kann man sich eintragen.
Doch lohnt sich das auch oder sind die Ansprüche schon verjährt? Manche Juristen befürchten, dass die Ansprüche bereits zum 31.12.2018 verjährt sind. Der Hintergrund dazu ist folgender: Der vzbv macht in seiner Musterfeststellungsklage nur noch die sog. deliktischen Schadensersatzansprüche (gemäß § 823 BGB sowie vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB) gegen den Hersteller geltend. Das Ziel ist, dass Betroffene den Kaufpreis als Schaden geltend machen können – denn bei Kenntnis der Manipulation hätten sie den Vertrag wohl nie geschlossen. Die regelmäßige Verjährungsfrist dieser Ansprüche beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Doch ab wann hatten die Betroffenen Kenntnis? Hierfür kommt es darauf an, dass jeder einzelne über genügend Informationen verfügen musste, um relativ sicher sagen zu können, dass ein Anspruch gegen Volkswagen besteht. Zwar sind manche Juristen der Ansicht, wegen der Presseberichte über die Manipulationen durch VW im September 2015 begann die Frist bereits Ende 2015 und endete damit auch Ende 2018. Diese Auffassung kann jedoch kaum stimmen. Es sprechen jedoch gleich mehrere Punkte dagegen, dass die Geschädigten schon 2015 davon Kenntnis hatten! Zum einen wissen die meisten Autofahrer nicht einmal, welchen Motor sie fahren. Das war auch schwierig, herauszufinden. Nicht einmal aus dem Kfz Schein ist zu lesen, welchen Motor man überhaupt hat. Darüber hinaus hätte man dann noch wissen müssen, dass genau dieser Motor auch manipuliert war. Hinzu kommt die Tatsache, dass man ebenfalls hätte wissen müssen, dass man von VW getäuscht wurde. Doch der Konzern bestritt dies im Jahr 2015 noch vehement. Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig sagte 2015 noch, dass kein Anfangsverdacht gegen die Volkswagen AG gegeben sei. Daher ist davon auszugehen, dass die Diesel-Besitzer erst individuell Kenntnis von ihrer eigenen Betroffenheit und dem möglichen Anspruch gegen VW hatten, als sie einen Brief vom Kraftfahrtbundesamt erhielten. Die ersten Briefe wurden aber erst ab Februar 2016 verschickt, manche sogar erst 2017. Daher endet für sie die Frist erst Ende 2019 bzw. Ende 2020.
Darüber hinaus ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit so, dass bereits die Tatsache, dass die Musterfeststellungsklage durch die Verbände eingereicht wurde, die Verjährung hemmt – und zwar für alle Betroffenen! Unabhängig davon, ob sie sich selbst schon an der Klage beteiligt haben oder dies noch beabsichtigen. Das Gesetz ist an dieser Stelle zwar nicht ganz eindeutig. Doch sogar das Bundesjustizministerium meint, dass schon die Einreichung der Musterfeststellungsklage durch die Verbände ausreiche, um die Verjährungsfrist zu stoppen. In der Begründung für eine Verordnung, die Einzelheiten zum Klageregister regelt, heißt es entsprechend: „Maßgebend für die Hemmung der Verjährung ist die rechtzeitige Erhebung der Musterfeststellungsklage.“ Etwas Ähnliches steht auch in der Begründung für das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage.
Das bedeutet: Auch jetzt noch können sich Betroffene bis einen Tag vor Prozessbeginn anmelden!
[Update Ende]
So kann WBS Ihnen helfen
Das Ausfüllen der Formulare und das Angeben des Anspruchsgrundes ist allerdings für juristische Laien nicht ganz einfach.
Daher unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot: Sofern Sie Ihre Ansprüche gegen den VW Konzern wegen des Dieselskandals fristwahrend noch geltend machen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Wir übernehmen sämtliche Formalitäten und besprechen mit Ihnen kostenfrei, ob sich in Ihrem konkreten Fall ein Anschluss an die Musterfeststellungsklage anbietet. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass hier die Musterfeststellungsklage für Sie auch tatsächlich der richtige Weg ist, Ihre Ansprüche durchzusetzen, füllen wir das Formular zusammen mit Ihnen rechtswirksam und fristgerecht aus.
Sie beschreiten damit den ersten wichtigen Schritt, um später einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden Sie viele Schriftstücke erhalten, die wir Ihnen jeweils in Detail erläutern werden. Darüber hinaus werden wir zu gegebener Zeit auch klären, ob Sie sich einem denkbaren Vergleich mit VW anschließend sollten. Es ist zwar so, dass das Verfahren einige Jahre laufen kann. Wir werden Sie jedoch für die gesamte Zeit juristisch unterstützen.
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, besteht die Möglichkeit, dass wir unsere Tätigkeit unmittelbar mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Rechtschutzversicherung den Fall nur abdecken, wenn die Versicherung schon bestanden hat, als der Anspruch gegen VW entstanden ist. Viele Versicherungen berufen sich hier auf den Zeitpunkt des Kaufvertrages.
Sofern Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen die vorgenannten Leistungen zum Preis von 299 € incl. MwSt. an.
Falls Sie Interesse an unserem Angebot haben, senden Sie uns an autoerstattung@wbs-law.de folgende Dokumente zu:
1.) Unsere Vollmacht
2.) Unseren Mandantenfragebogen
Beide Dokumente können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://wbs.is/musterfeststellungsklage
Oder kontaktieren Sie direkt RA Thomas Lehmacher, LL.M. für eine kostenlose Erstberatung: 0221 / 95 15 63 22
Wir werden die Unterlagen prüfen und Sie dann ohne weitere Zusatzkosten bei dem Musterfestellungsverfahren anmelden.
Es würde uns freuen, wenn wir auf diese Weise zusammenkommen könnten.