Das Landgericht Köln hat im Zuge des Diesel-Abgasskandals erstmals einer Schadensersatzklage wegen eines manipulierten Dieselmotors EA 897 der Schadstoffklasse Euro 5 stattgegeben. Es handelt sich um ein deutschlandweit bisher einzigartiges Verfahren. Der Kläger erhält nun für seinen Audi A6 von der Audi AG den bisher gezahlten Kaufpreis zurück.

Die Urteilsgründe fielen kurz, knapp und eindeutig aus. Die Audi AG hat mit dem Inverkehrbringen ihres Audi A6 mit einem Dieselmotor des Typs EA 897, Schadstoffklasse Euro 5, gegenüber dem Kläger eine sittenwidrige Schädigung begangen. So das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. 10. 2020 (4 O 441/19). Das bedeutet: Dem Kläger und zahlreichen anderen Autokäufern stehen nun Schadensersatzansprüche zu. Der Abgas-Skandal weitet sich mehr und mehr aus.

Der Kläger hatte sein Fahrzeug des Typs Audi A 6 Ende September 2016 zu einem Kaufpreis von 39.500 Euro erworben. Den Kaufpreis finanzierte der Kläger mittels eines Kredites bei der Audi Bank. Die Konditionen des Kredites sahen vor, dass er an diese 48 Monatsraten zu je 600 Euro sowie eine Schhlussrate von 14.209,30 Euro zu leisten hatte.

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Thermofenster als Grund für erhöhten Schadstoffausstoß

Zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes, insbesondere von Stickoxiden, verfügt der Motor EA 897 über ein Abgasrückführungssystem. Zudem ist jedoch in der Motorsteuerungssoftware ein so genanntes „Thermofenster“ vorhanden. Fällt die Temperatur unter einen bestimmten Punkt, wird dadurch die Abgasrückführung reduziert. In der Folge kommt es zu einem erhöhten Schadstoffausstoß. Ferner erkennt die Steuerungssoftware, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand fährt oder normal betrieben wird. Fährt das Fahrzeug auf dem Prüfstand, ist der Schadstoffausstoß weitaus geringer als im Normalbetrieb.

Die beschriebenen Manipulationen wurden schließlich dem Kraftfahrtbundesamt bekannt. Dieses veröffentlichte am 2. 12. 2019 einen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge. Auch das Auto des Klägers war von diesem Rückruf betroffen.

Nachdem der Kläger von dieser Maßnahme des Kraftfahrtbundesamtes erfuhr, machte er gegenüber der Audi AG Schadensersatzansprüche geltend. Da er den Kaufvertrag sowie den damit verbundenen Autokreditvertrag niemals geschlossen hätte, wenn ihm die Manipulation bekannt gewesen wäre, forderte er den bisher gezahlten Kaufpreis zurück. Bis einschließlich Juni 2020 leistete der Kläger Zahlungen in Höhe von 26.500 Euro.  Zudem verlangte er eine Befreiung von seiner noch bestehenden Kreditschuld gegenüber der Audi Bank.

Audi AG täuschte aus Gewinnstreben über Schadstoffausstoß

Die vierte Zivilkammer des Kölner Landgerichts gab ihm nun Recht. Laut Urteil steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB aufgrund sittenwidriger Schädigung zu. Der Schaden des Klägers liege in den abgeschlossenen nachteiligen Kaufvertrag selbst. Dieser müsse nun rückgängig gemacht werden und der Kläger sei so zu stellen, als habe er den Audi A6 nicht erworben. Für die Richter bestand kein Zweifel, dass die Audi AG ihre Käufer aus reinem Gewinnstreben über den manipulierten Motor getäuscht hatte. Somit sei ihr Verhalten als sittenwidrige Schädigung zu bewerten. Dieses Verhalten sei auch kausal für den nachteiligen Vertragsschluss gewesen.

Der Kläger müsse den bisher gezahlten Kaufpreis in Höhe von 26.500 zurückerstattet bekommen. Ferner sei er von einer Restschuld aus dem Autokreditvertrag in Höhe von 16.609,30 Euro freizustellen. Auf den Kaufpreis müsse sich der Kläger jedoch eine Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer in Höhe von 21.818 Euro anrechnen lassen. Somit stehe ihm ein Zahlungsanspruch in Höhe von 4682 Euro zu. Im Gegenzug müsse er das manipulierte Fahrzeug wieder herausgeben.

Das Urteil reiht sich in eine Reihe erfolgreicher Verfahren rund um den Motor EA 897 ein. So hatte der Käufer eines Audi A6, Typ EA 897, Schadstoffklasse Euro 6 am 26. 9. 2020 vor dem Landgericht Marburg Recht bekommen. Einen Überblick über den aktuellen Stand im Abgasskandal insgesamt erhalten Sie hier.

Über weitere spannende Verfahren halten wir Sie jederzeit gerne auf dem Laufenden.

mle

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