2020 ist für viele Dieselkäufer ein entscheidendes Jahr. In der Rechtsprechung um den Dieselskandal regt sich einiges. Passend zu diesem Anlass erscheint heute unsere Broschüre „Meine Rechte als Diesel-Käufer“ im Beck-Verlag. Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet Ihnen darin die wichtigsten Fragen zum Thema und gibt Ihnen Expertentipps, wie Sie als Dieselkäufer zu Ihrem guten Recht kommen. Ab sofort ist die Broschüre im Handel erhältlich.
Seit 2015 hatte der Dieselskandal für viele Dieselkäufer schwere Folgen. Viele Betroffene waren zunächst verunsichert und stellten sich die Frage: Wie komme ich nun noch zu meinem guten Recht? Die Instanzgerichte konnten sich zwar Jahre lang nicht auf einen klaren Kurs einigen. Doch am 25. Mai 2020 sprach endlich der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort zugunsten der Betroffenen (Az. VI 252/19). Die Chancen, vor Gericht gegen die Hersteller zu gewinnen, stehen aktuell also sehr gut. BGH-Verhandlungen in weiteren Dieselverfahren am 21. Juli sowie heute, am 28. Juli 2020, stimmen zuversichtlich.
Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten, um im Dieselabgasskandal seine Rechte durchzusetzen. Diese zeigen wir Ihnen in unserer Broschüre verständlich und praxisnah anhand von vier Säulen auf: das Vorgehen gegen den Hersteller, das Vorgehen gegen den Händler, die Musterfeststellungsklage sowie das Vorgehen gegen die Banken. In diesem Artikel fassen wir den Inhalt der Broschüre für Sie zusammen.
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Vorgehen gegen den Hersteller
Eine besonders Erfolg versprechende Möglichkeit ist es, direkt den Hersteller des Autos zu verklagen. Denn der BGH hat festgestellt, dass VW den Diesel-Käufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat (§ 826 BGB). Dass der Kläger seinen Wagen gebraucht gekauft hatte und bereits ein Software-Update hatte aufspielen lassen, war unerheblich. Infolge dieses BGH-Urteils haben Betroffene nun zwei Möglichkeiten, gegen den Hersteller vorzugehen:
- Sie erhalten den Kaufpreis im Gegenzug für das Auto zurück – allerdings abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
- Die Mandanten behalten den Diesel, erhalten aber Schadensersatz für den Wertverlust.
Außerdem könnte es sein, dass der Hersteller deliktische Zinsen ab dem Zeitpunkt zahlen muss, an dem der Kaufpreis gezahlt wurde (§ 849 BGB). Darüber entscheidet der BGH am 28. Juli 2020 (Az. VI ZR 397/19).*
Den Hersteller zu verklagen, hat noch einen weiteren Vorteil: Mit guten Gründen kann hier dem Beklagten entgegengehalten werden, dass auch viele ältere Fälle noch nicht verjährt sind. Zu dieser Frage könnte sich der BGH ebenfalls bald äußern (Az. VI ZR 189/20; VI ZR 212/20).
Vorgehen gegen den Händler
Es gibt mehrere Möglichkeiten, gegen den Verkäufer eines manipulierten Diesels vorzugehen:
- Sollten die Ansprüche noch nicht verjährt sein, kommen die Mängelrechte aus dem Kaufvertrag in Betracht (§ 437 BGB): Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Denn seit einem öffentlichen Hinweisbeschluss des BGH vom 08.01.2019 steht fest, dass eine illegale Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt (Az. VIII ZR 225/17). Dabei hat der BGH sogar festgestellt, dass Betroffene über die Nacherfüllung (§ 439f BGB) einen nicht manipulierten Ersatzwagen aus einer neuen Baureihe fordern können.
- Des Weiteren könnte in Einzelfällen eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommen (§ 123 BGB). Zumindest dann, wenn der Händler den Käufer persönlich getäuscht hat oder er sich das Fehlverhalten des Konzerns zurechnen lassen muss.
- Schließlich besteht die Möglichkeit, dass entsprechende Kaufverträge wegen eines Verstoßes gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV nichtig sind (§ 134 BGB).
Die Musterfeststellungsklage
Im Jahr 2018 wurde die Musterfeststellungsklage eingeführt, damit Verbraucher gemeinsam Ansprüche gegen die Autokonzerne geltend machen können. Das erste Musterfeststellungsverfahren gegen VW endete mit einem außergerichtlichen Vergleich, aktuell ist keines anhängig.
Vorgehen gegen die Banken – der Autokreditwiderruf
Hat der Mandant sein Fahrzeug über einen Autokreditvertrag finanziert, kann er diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen. Denn viele Kreditverträge der sog. Autobanken sind fehlerhaft. Durch den Widerruf wird auch der Autokauf rückgängig gemacht. Während der BGH sich bisher gegen dieses Vorgehen entschieden hat (Urt. v. 05. 11. 2019, Az. XI ZR 650/18; XI ZR 11/19), gibt es aktuell ein positives Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das für die Verbraucher spricht (Urt. v. 26.03.2020, Az. C-66/19).
Sie haben Fragen zu Ihren Rechten im Dieselabgasskandal. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten im Verkehrsrecht hilft Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an. Weitergehende Infos finden Sie hier: https://www.wbs.legal/verkehrsrecht/abgasskandal/