VW und die Verbraucherzentrale waren im Dieselskandal kurz vor einem Vergleich über 830 Millionen Euro. Dieser scheiterte dann aber urplötzlich am 14.02.2020. Nun wendet sich VW unter Umgehung der Musterfeststellungsklage (MFK) an seine Kunden und bietet diesen direkt und ohne die Verbraucherschützer einen Vergleich an. Welche Rechtsansprüche VW Kunden jetzt haben, beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke:
WICHTIGES UPDATE
Volkswagen und Verbraucherschützer haben am 28.02.2020 eine gemeinsame Lösung zur Entschädigung von Hunderttausenden Dieselkunden gefunden. Alle Infos zur neuen Entwicklung erhalten Sie unter dem folgenden Link:
VW umgeht MFK und bietet Kunden Vergleich an
Am Nachmittag platzte die Bombe: VW wendet sich über die eigens eingerichtete Webseite https://vergleich.volkswagen.de/de.html direkt an seine Kundinnen und Kunden und umgeht damit die MFK. Dort teilt VW mit, dass die gescheiterten Verhandlungen nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen dürfe.
Und dann folgt der VW-Hammer:
„Deshalb bieten wir Ihnen den bereits ausgehandelten Vergleich jetzt auch ohne die Unterstützung des vzbv an.“ So lautet es auf der VW-Seite.
Wer die folgenden Fragen mit Ja beantworten kann, soll eine Vergleichszahlung erhalten können:
- Haben Sie einen von der Dieselthematik betroffenen Volkswagen EA 189 erworben?
- Haben Sie sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet?
- Hatten Sie beim Erwerb des Fahrzeugs ihren Wohnsitz in Deutschland?
- Haben Sie ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft?
- Sind Sie aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs?
Lohnt ein Vorgehen? Nutzen Sie unseren Rückerstattungsrechner
Am 25. Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass VW seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat – und das bedeutet Schadensersatz. Sie wollen Ihre individuellen Erfolgsaussichten im Dieselskandal prüfen? Dann nutzen Sie unseren Rückerstattungsrechner und rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (kostenfreie Ersteinschätzung bundesweit) an. Wir beraten bundesweit – auch samstags und sonntags. Nutzen Sie vorab unseren Rechner. So können wir Ihnen zielführend beratend zur Seite stehen.
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Mit unserem Rückerstattungsrechner können sich Betrogene im VW-Diesel-Skandal ausrechnen, wie viel sie für ihr manipuliertes Fahrzeug noch von VW erhalten. Liegt der Wert höher als der aktuelle Marktwert, lohnt sich auch jetzt noch eine Klage gegen VW.
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Das müssen Kunden jetzt wissen! RA Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen
Theoretisch kann jeder, der vom Dieselskandal betroffen ist, mit VW einen Vergleich schließen. In einem ersten Schritt filtert der Autokonzern nun aber bestimmte Kunden heraus, bei denen das Prozessrisiko für VW besonders hoch ist. Auf der Webseite heißt es dazu: „Wer die folgenden Fragen mit Ja beantworten kann, soll eine Vergleichszahlung erhalten können:
1. Haben Sie einen von der Dieselthematik betroffenen Volkswagen EA 189 erworben?
2. Haben Sie sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet?
3. Hatten Sie beim Erwerb des Fahrzeugs ihren Wohnsitz in Deutschland?
4. Haben Sie ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft?
5. Sind Sie aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs?“
Das kommt natürlich auf die individuellen Interessen der jeweiligen Kunden an. Die Annahme eines Vergleichsangebotes rate ich denjenigen Kunden, welche eine spätere Einzelklage scheuen, weil eine Einzelklage immer mit gewissen Risiken und Unwägbarkeiten vor Gericht verbunden ist. Außerdem bedeutet ein Vergleich schnelles Geld.
Wer die MFK abwartet, für den besteht aber auch die Option, dass es im Zuge des Verfahrens zu der Wiederaufnahme der Vergleichsverhandlungen kommt und im Einzelfall ein höherer Betrag möglich wird, als es das angekündigte VW-Angebot verspricht. Allerdings muss auch gesagt werden, dass ein rechtskräftiges Urteil womöglich erst in drei Jahren zu erwarten ist. Betroffene Autos verlieren bis dahin weiter an Wert.
Meiner Auffassung nach bestehen diverse Ansprüche gegenüber Händlern und dem Volkswagen Konzern bzw. den Gesellschaften der Volkswagen AG, der Audi AG, Seat Deutschland GmbH, SKODA AUTO Deutschland GmbH, Porsche AG sowie gegen die Daimler AG und die Opel Automobile GmbH.
1. Betroffene können gegen Händler unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche geltend machen. In Betracht kommt die Lieferung eines gleichwertigen und mangelfreien Fahrzeugs, also eine sog. Nachlieferung. Geschädigten steht in der Regel die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software zu. Auch kommt eine angemessene Minderung des Kaufpreises sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass Kunden Ihr Fahrzeug zurückgeben und Ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden. Problematisch an den Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Händler ist, dass diese nach zwei Jahren verjähren.
2. Gegen den Hersteller (z.B. VW) bestehen ebenfalls Ansprüche. Wenn Kunden einen manipulierten Diesel besitzen, haben diese Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller. Gegen den VW-Konzern läuft daher seit dem 30.09.2019 die MFK vor dem OLG Braunschweig. Für Geschädigte, die sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, bleibt nun die Möglichkeit einer individuellen Klage. Hier stehen die Chancen derzeit weiter hoch. Auch wenn VW behauptet, eine Individualklage sei zum jetzigen Zeitpunkt wegen der Verjährung nicht mehr möglich, sieht das ein Großteil der Juristen in Deutschland anders.
3. Für Betroffene des Abgasskandals, bietet sich darüber hinaus eine weitere Option, der sog. Auto-Widerrufsjoker. Dieser kommt dann in Betracht, wenn das Auto finanziert oder geleast worden ist. In aller Regel haben die Banken die Widerrufserklärung nicht wirksam formuliert, so dass die Finanzierung quasi ewig widerrufen werden kann. Der Widerruf des eigenen Autokredites kann sehr lukrativ sein, denn infolge eines wirksam erklärten Widerrufs geben Kunden ihr gebrauchtes Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Kunden von der Bank die geleisteten Raten und ihre Anzahlung zurück. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann jeder, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen. Ein Vorteil des Widerrufs ist, dass Kunden ihrer Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen haben.
So hilft Ihnen jetzt WBS
Sind sie schon bei der MFK angemeldet? Dann sollten Sie jetzt schnellstmöglich mit VW in Kontakt treten. Dabei ist es aber dringend geboten, dies nicht alleine zu tun. Rechtlicher Beistand ist in unseren Augen ab sofort unabdingbar.
Daher informieren Sie sich jetzt!
Unsere Rechtsexperten im Dieselskandal beraten Sie kostenfrei über Ihre nun bestehenden Optionen. Tragen Sie Ihre Rückrufbitte hierfür in das folgende Formular ein. Wir rufen Sie ab Montag, den 17.02.2020 umgehend zurück.
Wenn Sie einer von unseren mehreren hundert Mandanten in dieser Sache sind, brauchen Sie sich nicht einzutragen. Wir melden uns bei Ihnen!
Damit wir uns bei Ihnen melden können, tragen Sie sich bitte hier ein: