Abgasskandal bei Skoda – Rechte als Verbraucher
Abgasskandal, Dieselmanipulation, VW-Führungsriege unter Beschuss – alles Schlagzeilen, um die sich zunächst vorrangig Fahrer von Diesel-VWs sorgten. Doch nach und nach kam die Wahrheit ans Licht: betroffen sind alle Fahrzeuge eines bestimmten Motortyps – unabhängig von der Fahrzeugmarke. Auch Skoda-Käufer sind betroffen.
Doch was können betroffene Skoda-Fahrer nun tun? Welche Rechte stehen ihnen zu? Hier ein Überblick.
Neues Urteil vom EuGH
Diesel-Fahrer können nun auch Schadensersatz geltend machen, wenn der Schaden, der ihnen zugefügt wurde, fahrlässig begangen wurde. Was das genau zu bedeuten hat und welche anderen aktuellen News es zum Abgasskandal gibt, finden Sie in unserer Story zum Abgasskandal.
Falsche Abgaswerte auch bei Skoda
Die Automobilmarke Skoda wurde bereits 1990 Teil des Volkswagenkonzerns. Damit war Skoda zu diesem Zeitpunkt bereits die vierte Marke der Muttergesellschaft Volkswagen.
Der Vorteil für den Automobilriesen: viele Einzelteile der Fahrzeuge können markenübergreifend für diverse PKW konzipiert, getestet und hergestellt werden. Das verspricht Einsparungen bei Ressourcen und Personal.
So war auch der Dieselmotor EA 189 und EA 288 für diverse Marken der Volkswagengruppe vorgesehen. Mittlerweile gilt als belegt, dass die Führung des Konzerns inklusive der leitenden Angestellten bereits 2006 entschied, aufgrund zu hoher Emissionswerte, die Software der Motorsteuerzentrale so zu manipulieren, dass in Testszenarien geringere Werte ausgegeben werden als in der Praxis. Die Entscheidung galt damit nicht nur für VW, sondern auch für dessen Untermarken – unter anderem eben auch Skoda.
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Bin ich betroffen?
Der Dieselmotor mit dem Typ VW EA 189 wurde anschließend in rund 11 Millionen Fahrzeugen verbaut, die weltweit verkauft wurden. Davon rund 2,6 Millionen in Deutschland. Rund 300.000 Fahrzeuge waren der Marke Skoda zuzuordnen.
Später wurde zusätzlich klar: Auch der Motor EA288 ist manipuliert. Wie auch beim Abgasskandal um den EA189, hält der Motor EA288 die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein.
Auf einer speziell eingerichteten Informationsseite informiert Skoda seine Kunden über das Vorgehen im Falle einer Nachrüstung. Dazu wurde der Hersteller mittlerweile sogar von Seiten des Kraftfahrbundesamts verpflichtet.
Auf der Seite von Skoda selbst findet sich der Hinweis „Jeder einzelne Kunde ist uns wichtig“. Daher sollen die Fahrzeuge auf Kosten des Herstellers umgerüstet werden – was in der Realität bedeutet, dass das entsprechende Softwarepaket deinstalliert wird. Bei Fahrzeugen der Hubraumgröße 1,6 Litern muss zusätzlich ein sogenannter Strömungsgleichrichter eingebaut werden- Einrichtungszeit laut Hersteller circa eine Stunde. Auch wenn der Hersteller zum Rückruf verpflichtet ist: der Endverbraucher ist es nicht. Dies wurde sogar gerichtlich festgestellt. Statt der Nachrüstung können Verbraucher auch auf eine Rückgabe bestehen.
Insgesamt sind weltweit 11 Millionen Fahrzeuge betroffen.
Davon…
- Deutschland insgesamt: 2,5 Millionen
- VW (inkl. Nutzfahrzeuge): 1,5 Millionen
- Audi: 0,5 Millionen
- Skoda: 0,3 Millionen
- Seat: 0,1 Millionen
(gerundete Zahlen auf Datengrundlage des Kraftfahrbundesamtes)
Betroffene Fahrzeugmodelle des Herstellers Skoda
Betroffene Skoda-Dieselmodelle im Überblick:
- Fabia II
- Fabia III
- Rapid
- Roomster
- Octavia II
- Skoda Octavia III
- Superb II
- Yeti
- Skoda Karoq
- Skoda Kodiaq RS
„Als Marke des Volkswagen Konzerns will ŠKODA maßgeblich dazu beitragen, die Stickoxid-Emissionen (NOx) rasch und nachhaltig weiter zu reduzieren. Ziel ist es, dass Sie weiterhin ohne Einschränkungen in die Innenstädte fahren können.“ schreibt Skoda auf seiner Firmenwebsite. Dies könnte jedoch schwierig werden – vor allem weil mittlerweile richterlich geklärt wurde, dass das Erlassen kommunaler Fahrverbote rechtmäßig ist.
Die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen
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Ansprüche gegen den Hersteller
Als Tochter von VW baute auch der Automobilkonzern Skoda die manipulierten
Motoren des Typs EA189 oder auch EA288 in seine Fahrzeuge ein. Beim
Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 und dem Rückruf der Fahrzeuge 2016 waren
also auch Autos der Marke Skoda betroffen. Somit können Sie auch gegen Skoda
Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung geltend
machen. So erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück, wobei Sie
sich darauf eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer
anrechnen lassen müssen. Im Gegenzug müssen Sie das vom Abgasskandal betroffene
Fahrzeug zurückgeben. Als alternative Möglichkeit können Sie Ihren Wagen
behalten und dafür Schadensersatz für die Wertminderung des Autos geltend
machen.
Ansprüche gegen Händler
Genauso kann es sich für Sie lohnen, Ansprüche gegen Ihren Skoda-Händler
geltend zu machen. Gegen diesen können Sie zum Beispiel unter bestimmten
Voraussetzungen Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. In Betracht kommt
zum Beispiel die Nachlieferung eines mangelfreien, nicht manipulierten
Fahrzeugs. Sie können möglicherweise ebenso eine angemessene Minderung des
Kaufpreises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz einfordern.
Wir beraten Sie zu Ihren individuellen Erfolgschancen.
Ansprüche gegen die Skoda-Bank
Sie haben Ihren Autokauf mit einem Kredit bei der Skoda-Bank finanziert? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch. So lässt sich der Kauf Ihres mangelhaften Fahrzeugs gewissermaßen durch die Hintertür rückabwickeln. Der Widerrufsjoker, ein „ewiges“ Widerrufsrecht, steht Ihnen zu, da in vielen Fällen in Kreditverträgen keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte. Widerrufen Sie erfolgreich Ihren Darlehensvertrag mit der Skoda-Bank, können Sie sich auch von ihrem Kaufvertrag lösen. Gegen die Rückgabe Ihres Wagens erhalten Sie den gezahlten Kaufpreis bzw. die bisher abbezahlten Darlehensraten zurück. Wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
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Der Abgas-Skandal im Überblick
- 2006: Ungefähr zu diesem Zeitpunkt entscheidet VW aufgrund zu hoher Abgaswerte das Steuergerät des Motors VW EA 189 zu manipulieren (So sollten Testungen erkannt und die Leistung so abgeriegelt werden, dass vorgeschriebene Abgaswerte eingehalten werden.)
- 2015: Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL veröffentlicht erstmals Rechercheergebnisse, wonach rund 30 leitende Angestellte von VW von den Manipulationen wussten. VW leugnet zu diesem Zeitpunkt noch.
- September 2015: Die Aktie des Automobilkonzerns bricht in Folge der Medienberichterstattung dramatisch ein.
- Oktober 2015: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Landeskriminalamt Niedersachsen führen in diversen Geschäftsräumen von Volkswagen Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung durch.
- November 2015: Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung (Der Vorwurf: Durch die Falschangaben der Emissionswerte sollen millionenfach falsche Kraftfahrsteuerbescheide ergangen sein.)
- April 2016: Erste Klagen von Betroffenen werden eingereicht, die eine gerichtliche Feststellung von Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklung ihrer Kaufverträge fordern. Im Laufe des Jahres kommen immer mehr Verfahren hinzu.
- Juni 2016: Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schaltet sich ein. Im Raum steht der Verdacht auf Marktmanipulation wegen nicht rechtzeitiger Mitteilung von kursrelevanten Informationen durch den VW-Konzern.
- Juli 2016: Erste Klagen werden gegen die Volkswagen Bank erhoben. Diese soll mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gearbeitet haben, weshalb hunderttausende Autokredit-Verträge rechtlich angreifbar werden könnten.
- Januar 2017: Es wird öffentlich bekannt, dass bereits gegen 37 Personen (vornehmlich Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter von VW) ermittelt wird.
- Februar 2017: Auch erste Klagen gegen den Hersteller Audi werden eingereicht. Audi soll zusätzlich sogar Manipulationen an Benzinern vorgenommen haben.
- März 2017: Das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigt sich einem Musterfeststellungsverfahren mit der Frage, ob Anlegern der VW-Aktie Schadensersatz des Kursverlustes zusteht.
- 11.05.2017: Das erste richtungsweisende Urteil für Verbraucher! Das Landgericht Detmold (und weitere werden folgen) verurteilt einen VW-Händler, einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan I zurückzunehmen und ihm stattdessen einen neuen Tiguan II zu liefern. Eine Nutzungspauschale für die zwischenzeitliche Nutzung des Tiguan I musste nicht geleistet werden.
- April 2017: Erstmals entscheidet ein Oberlandesgericht im Abgasskandal und stellt fest: manipulierte Fahrzeuge können juristisch als „mangelhaft“ bewertet und entsprechende Ansprüche erhoben werden.
- Februar 2018: Das als sogenanntes „Diesel-Urteil“ bekannt gewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt fest: Deutsche Kommunen sind dazu berechtigt, eigenständig Dieselfahrverbote zu verhängen.
- Juni 2019: Das Oberlandesgericht Koblent verurteilt Volkswagen aufgrund von „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz. Der Konzern habe „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprommierung“ Fahrzeuge „in Verkehr gebracht“. VW kündigt an, Revision einzulegen.
- April 2020: VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (kurz: VZBV) (Initiator der Musterfeststellungsklage) verständigen sich auf einen Vergleich. Betroffene, die sich auf den Vergleich einlassen, erhalten 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstattet. Die Annahme des Vergleichs ist jedoch freiwillig.
- Mai 2020: In einer Verhandlung lässt der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) bereits durchblicken, dass es sich grundsätzlich der Argumentation des Oberlandesgerichts Koblenz anschließt, wonach eine sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung besteht, die entsprechende Schadensersatzansprüche zulasse.
- 23. Februar 2021: weitere angesetzte Verhandlungstage des Bundesgerichtshofs
- Mai 2021: Auch der EA288 Motor wurde manipuliert.
Aktuelle Artikel zum Thema Abgasskandal
Kuriose Fakten rund um den Dieselskandal:
- 2019 liefen laut VW rund 62.000 Klagen an deutschen Zivilgerichten.
- Alleine das Klageregister aller rund 300.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage füllt laut Oberlandesgericht Braunschweig bereits 67.000 Seiten Papier.
- Auch in den USA laufen juristische Verfahren gegen VW. Dort hatte der Autobauer 2014 einen Marktanteil bei Dieselfahrzeugen von 90 Prozent.
- Am 5. Oktober 2015 erreichte die Volkswagen mit 86,36 Euro ihren niedrigsten Kursstand. (Am 18. September stand sie noch bei 161,65 Euro).
- Prozessbeteiligte sprechen mittlerweile von einem „Kaugummi-Prozess“ und rechnen nicht vor 2023 mit einem finalen Urteil des BGH.
Wichtig ist: Entscheidet sich der BGH im Laufe des weiteren Verfahrens für die Verbrauchersicht, erhöhen sich damit auch die Erfolgschancen aller in Deutschland anhängigen und noch einzureichenden Individualklagen gegen Volkswagen. Auch heute noch steht Betroffenen mit ihren Schadensersatzansprüchen der Klageweg offen.
Setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten.
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