Gibt es eine Verjährung beim Thermofenster-Abgasskandal?
Ja, es gibt Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche im Diesel-Abgasskandal rund um Thermofenster. Die Verjährung ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Motor, dem Modell und dem Zeitpunkt, zu dem der geschädigte Käufer Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat.
Bei Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Käufer Kenntnis von seinem Schadensersatzanspruch erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Allerdings ist nicht unbekannt jedem klar gestellt, dass eine Manipulation vorliegt. Daher wird um den Beginn der Verjährung oft gestritten.
Ansprüche prüfen
Die Unterstützung und Beratung von Betroffenen im Diesel-Abgasskandal ist von großer Bedeutung. Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir spezialisiert auf Schadensersatzansprüche im Dieselskandal und stehen Ihnen zur Seite. Unser erfahrenes Team hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Um eine Verjährung beim Thermofenster-Skandal zu vermeiden, sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Ansprüche prüfen.
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Chance auf Rückerstattung nutzen!
- Thermofenster in Diesel-Autos schränken bei bestimmten Außentemperaturen die Abgasreinigung ein oder deaktivieren sie.
- Die Nutzung dieser Technik ist unzulässig.
- Dieselkunden können auf eine Rückzahlung von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises bei Fahrlässigkeit hoffen
- WBS.LEGAL hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche im Thermofenster-Skandal durchzusetzen!
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