VW Schadensersatz – Jetzt Rechner nutzen
Vom Diesel-Skandal Betroffene, an deren Fahrzeug nachweisliche Software-Manipulationen vorgenommen wurden, können auf Schadensersatz hoffen. Wie der Bundesgerichtshof feststellte, hat Volkswagen seine Kunden vorsätzlich getäuscht. Dieses im Geschäftsverkehr sittenwidrige Verhalten, muss der Konzern nun teuer bezahlen. Denn Millionen Verbrauchern stehen Schadensersatzansprüche zu.
Auf einen Blick
- Update 2023: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) senkt die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Dieselfahrzeugen (Jetzt mehr erfahren).
- Der Volkswagen-Konzern hat nachweislich eine Betrugssoftware genutzt, die die Abgasemissionen seiner Fahrzeuge in Prüfverfahren deutlich niedriger ausfallen ließ, als in der Realität.
- Betroffen sind Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, wie auch Fahrzeuge der Marken Seat, Skoda und Audi.
- Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach der Konzern seine Kunden vorsätzlich getäuscht habe, steht Betroffenen nicht nur die kostenlose Nachrüstung, sondern auch Schadensersatz zu.
- Mit unserem Entschädigungs-Rechner können Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Rechtslage für VW-Kunden
Seit Mai 2020 gilt dank eines richtungsweisenden Urteils des Bundesgerichtshofs: Volkswagen muss aufgrund seiner vorsätzlichen und sittenwidrigen Verbraucher-Täuschung im Skandal rund um manipulierte Abgaswerte von Diesel-Motoren Entschädigungen zahlen. Das Gericht stellt sich mit diesem Urteil klar auf die Seite der Verbraucher und ermöglicht es, Ansprüche gegen den Konzern aus Wolfsburg geltend zu machen. Der Rechtsweg steht dabei Neu- wie Gebrauchtwagenbesitzern gleichermaßen zu.
Neues zum Abgasskandal
Alle Hintergründe, aktuelle News und mehr finden Sie in unserer Story zum Abgasskandal.
Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil fest:
Aufgrund der arglistigen Täuschung und des sittenwidrigen Verhaltens von VW sei der Kläger eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. (Er war ja von einer vorschriftsgemäßen Ausstattung des Wagens ohne Schadsoftware und mit geringeren Emissionen ausgegangen.) Daher habe der Kläger das Recht, das betroffene Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben. Jedoch – das stellte das Gericht auch fest – müssten dabei die bisher mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer (also die bisherige Nutzung) angerechnet werden. Dies führt teilweise für Betroffene zu komplexen Berechnungsmethoden für mögliche Entschädigungen.
Hallo
Rückerstattung prüfen
Berechnen Sie mithilfe des Formulars Ihre mögliche Rückerstattung im Abgasskandal!
Jetzt ausfüllen und in einem ersten Schritt eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Schadensersatzforderung und in einem zweiten Schritt eine kostenlose Erstberatung erhalten.
Zwei mögliche Alternativen
Rückabwicklung
Eine Möglichkeit für Betroffene besteht in der Rückabwicklung des Fahrzeug-Kaufs. Dabei gibt der Nutzer das Fahrzeug seinen alten Diesel zurück und erhält den ursprünglichen Kaufpreis zurückerstattet. Jedoch muss davon noch eine Nutzungspauschale für die bisher zurückgelegte Kilometeranzahl abgezogen werden. Am Ende gilt: der Schadensersatz ergibt sich aus einer Kalkulation dieser Kennzahlen:
- Ursprünglicher Kaufpreis
- Gefahrene Kilometer
- Lebens-Laufleistung des entsprechenden Fahrzeugs
Diese Alternative des Schadensersatzes macht in der Regel für diejenigen Sinn, deren Fahrzeuge noch nicht allzu viele Kilometer zurückgelegt haben. Für Vielfahrer kann sich diese Form des Schadensersatzes jedoch als nicht lukrativ herausstellen, da sie unter dem aktuellen Marktwert des PKW landen können.
Entschädigung
Liegt die Anzahl der gefahrenen Kilometer schon sehr hoch, kommt die alternative der Entschädigung in Betracht. Hierbei gibt der Betroffene das Fahrzeug nicht zurück, sondern lässt sich einen prozentualen Anteil am ursprünglichen Kaufpreis als Schadensersatz zusprechen. Hierbei wird die aktuelle Konstitution des Fahrzeugs nicht herangezogen, insbesondere keine Kilometer-Stände.
Eine Frage der Abwägung
Betroffene sollten daher zwischen den beiden Möglichkeiten des Schadensersatzes abwägen und den für Sie wirtschaftlich jeweils vorteilhafteren Anspruch durchsetzen. Hier können Sie mit Hilfe unseres praktischen Rechners prüfen, mit welcher Summe Sie jeweils rechnen können:
Haben Sie darüber hinaus Fragen? Oder möchten Sie wissen, wie Sie nun den „ersten Schritt“ machen können? Dann sprechen Sie uns gerne an. Unsere Anwälte sind jederzeit für Sie da.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.