Der VW Konzern hat mehrere hunderte Diesel-Fahrer betrogen, indem er Schummel-Software in die Autos eingebaut hat. Die Autos haben massiv an Wert verloren. Nun haben auch Betroffene aus Italien die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen und eine hohe Schadensersatzsumme zu erstreiten. Doch welche Aussichten bestehen nach einer erfolgreichen Musterklage? Und wie können Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen? Wir von WBS haben bereits bei der deutschen Musterfeststellungsklage zahlreichen Betroffenen schnell, zielführend und kompetent geholfen. Wir beantworten gerne auch Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Anmeldung – kontaktieren Sie uns noch heute!
Der Volkswagen-Konzern (VW) hat Dieselfahrzeuge mit einer Abgas-Software manipuliert, damit sie die gesetzlichen Abgasnormen erfüllen. Weltweit und über alle Konzernmarken hinweg sind rund elf Millionen Fahrzeuge mit einem manipulierten Dieselmotor vom Typ EA 189 ausgestattet, darunter fünf Millionen VWs. Auch in Italien sind Tausende Fahrzeuge betroffen und dadurch massiv im Wert gemindert. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge der Marken Skoda, Seat und Audi.
Nach dem abgeschlossenen Dieselverfahren in Deutschland ist nun auch eine Musterklage italienischer Verbraucherschützer gegen VW zugelassen. Das hat im Dezember 2020 das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig bekanntgegeben. Vor dem OLG Braunschweig wurde bereits das Musterfeststellungsverfahren verhandelt, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den VW-Konzern geführt hatte.
Schadensersatzanspruch gegen VW auch für Italiener
Das deutsche Musterfeststellungsverfahren wurde jedoch nicht entschieden, sondern endete mit einem außergerichtlichen Vergleich. Rund 260.000 deutsche Verbraucher, die sich zum Klageregister angemeldet haben, bekamen zwischen 1.350 und 6.257 Euro als Einmalzahlung. Sämtliche Verbraucher aus dem Ausland jedoch wurden von dem Vergleich ausgeschlossen.
Um aber auch die Rechte der italienischen Verbraucher zu wahren, möchte die Verbraucherzentrale Südtirol nun mit ihrer in Deutschland eingereichten Musterfeststellungsklage geklärt wissen, ob Verbrauchern, die manipulierte VW-Fahrzeuge in Italien erworben haben, ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen, wie sie von der deutschen Rechtsprechung Verbrauchern zuerkannt werden, die ihre Fahrzeuge in Deutschland gekauft haben. Auch soll der Umfang der Schadensersatzansprüche festgestellt werden. Geschädigte italienische Verbraucher haben so die Möglichkeit, ihre Ansprüche gemeinsam gegen die Volkswagen AG geltend zu machen.
Als erfahrene Kanzlei im VW-Abgasskandal sind wir auch Ihnen nun gerne behilflich. Melden Sie sich jederzeit bei uns und lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team im Abgasskandal behilflich sein. Wir beantworten Ihnen in einem für Sie kostenfreien Erstgespräch alle wichtigen Fragen. Sie erreichen uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) oder schreiben Sie uns eine Mail an info@wbs.legal.
Soforthilfe vom Anwalt
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Dies ist ein enorm wichtiger und positiver Schritt für Tausende Verbraucher aus Italien, deren Ansprüche im Zuge der Vergleichsverhandlungen der ersten Musterfeststellungsklage außen vor geblieben waren, weil sie zum Kaufzeitpunkt keinen Wohnsitz in Deutschland hatten.
Auch in der neuen italienischen Musterklage geht es also um Schadensersatz für Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die einen Skandalmotor der Baureihe EA189 (EURO 5- oder EURO 6-Norm) mit einer als illegal eingestuften Abschalteinrichtung verbaut haben. Dieses Mal geht es um Fahrzeuge, die in Italien gekauft wurden.
Betroffene italienische VW-Kunden können sich nun zu dieser Musterfeststellungsklage anmelden
Italienische Verbraucher, die ein Neu- oder auch Gebrauchtfahrzeug mit dem betreffenden Motor (EA 189) besitzen oder besessen haben, können sich nun in das Klageregister eintragen. Dies gilt für ALLE Verbraucher mit Wohnsitz in Italien! Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie fristgerecht und in Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz (BfJ) vorgenommen wird. Fristgerecht ist eine Anmeldung, wenn sie bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins der erhobenen Musterfeststellungsklage beim BfJ eingeht. Die mündliche Verhandlung wird wohl erst im Sommer 2021 stattfinden wird.
Als renommierte und erfahrene deutsche Rechtsanwaltskanzlei sind wir Ihnen gerne bei der Anmeldung in das Klageregister behilflich und stehen selbstverständlich auch jederzeit beratend zur Seite.
Welche Folgen hat eine Beteiligung an der Musterfeststellungsklage für Verbraucher?
Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie als Verbraucher von einem Großteil des Gerichtsverfahrens sowie von dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Das Prozesskostenrisiko trägt allein die Verbraucherzentrale Südtirol. In dieser Klage wird verbindlich festgestellt, ob VW Ihnen aufgrund der Abgasmanipulation Schadensersatz schuldet. Wenn das Verfahren beendet ist, ist das Ergebnis für Sie und alle weiteren angemeldeten Verbraucher verbindlich, so als hätten Sie selbst geklagt. Das Urteil bindet darüber hinaus alle (deutschen) Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über den Schadensersatz im konkreten Einzelfall entscheiden.
Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage wird es für Sie als betroffenen Verbraucher wesentlich einfacher sein, ihre Ansprüche durchzusetzen. Sollte die Klage zu Gunsten der Verbraucherzentrale Südtirol ausgehen und das Gericht feststellen, dass VW Schadensersatz schuldet, dann steht dieser Punkt in Ihrer folgenden Einzelklage bereits fest. Die Erfolgsaussichten sind dann ungleich höher.
Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihnen automatisch ein Schadensersatzbetrag ausbezahlt wird. Die Musterfeststellungsklage ist als Feststellungsklage ausgestaltet worden, nicht als Leistungsklage. Die Frage des auszuzahlenden Geldbetrages müssen Sie dann in einer individuellen Klage im Anschluss selbst klären lassen. Sie haben dann aber die Sicherheit, dass das Bestehen des Anspruches rechtsverbindlich festgestellt wurde und jetzt nur noch über die Summe / Höhe einer etwaigen Nutzungsentschädigung gestritten wird.
Auch möglich ist ein erneuter Vergleich. Als betroffener Teilnehmer können Sie dann entscheiden, ob Sie an dem Vergleich teilnehmen. Dann haben Sie direkt – also ohne zu klagen – einen Zahlungsanspruch gegen VW. Sie können aber auch aus dem Vergleich austreten.
Wer kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen?
Beteiligen können sich an der Klage Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189. In diesen Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer anderen Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.
Gerne beraten wir Sie in einem kostenfreien persönlichen Gespräch, ob Sie sich der Klage anschließen können.
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So kann WBS Ihnen helfen
Das Ausfüllen der Formulare und das Angeben des Anspruchsgrundes ist allerdings für juristische Laien nicht ganz einfach. Die gilt wohl umso mehr, wenn Sie aus Italien kommen und in Deutschland klagen.
Daher unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot: Sofern Sie Ihre Ansprüche gegen den VW Konzern wegen des Dieselskandals fristwahrend noch geltend machen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Wir übernehmen sämtliche Formalitäten und besprechen mit Ihnen kostenfrei, ob sich in Ihrem konkreten Fall ein Anschluss an die Musterfeststellungsklage anbietet. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass hier die Musterfeststellungsklage für Sie auch tatsächlich der richtige Weg ist, Ihre Ansprüche durchzusetzen, füllen wir das Formular zusammen mit Ihnen rechtswirksam und fristgerecht aus.
Sie beschreiten damit den ersten wichtigen Schritt, um später einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden Sie viele Schriftstücke erhalten, die wir Ihnen jeweils in Detail erläutern werden. Darüber hinaus werden wir zu gegebener Zeit auch klären, ob Sie sich einem denkbaren Vergleich mit VW anschließend sollten. Es ist zwar so, dass das Verfahren einige Jahre laufen kann. Wir werden Sie jedoch für die gesamte Zeit juristisch unterstützen.
Als erfahrene Kanzlei im VW-Abgasskandal sind wir auch Ihnen nun gerne behilflich. Melden Sie sich jederzeit bei uns und lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team im Abgasskandal behilflich sein. Wir beantworten Ihnen in einem für Sie kostenfreien Erstgespräch alle wichtigen Fragen. Sie erreichen uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) oder schreiben Sie uns eine Mail an info@wbs.legal.
Sind Sie rechtsschutzversichert?
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, besteht die Möglichkeit, dass wir unsere Tätigkeit unmittelbar mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Rechtschutzversicherung den Fall nur abdecken, wenn die Versicherung schon bestanden hat, als der Anspruch gegen VW entstanden ist. Viele Versicherungen berufen sich hier auf den Zeitpunkt des Kaufvertrages.
Sofern Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen die vorgenannten Leistungen zum Preis von 299 € incl. MwSt. an.
Es würde uns freuen, wenn wir auf diese Weise zusammenkommen könnten.