Der BGH hat erstmals die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes bestätigt. Im konkreten Fall hatte ein Mann mit einem geklauten Taxi betrunken und ohne Führerschein einen Menschen in Hamburg getötet und zwei schwer verletzt.
Nun also doch – nachdem der BGH in einem anderen Fall die Verurteilung zweier Raser wegen Mordes aufgehoben hatte, bestätigt das oberste Strafgericht nun die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes. Dieser war in Hamburg betrunken und ohne Führerschein auf der Flucht vor der Polizei mit einem gestohlenen Taxi mit 155 km/h in die Gegenfahrbahn gelenkt. Bei dem darauf folgenden unvermeidlichen Verkehrsunfall hatte er einen Menschen getötet und zwei weitere schwer verletzt.
Geklautes Taxi, keine Fahrerlaubnis, alkoholisiert
Die Verurteilung des Hamburger Rasers zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe ist rechtskräftig. Mit Beschluss vom 16. Januar 2019 verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die gegen die Verurteilung eingelegte Revision als unbegründet. Das Landgericht (LG) Hamburg hatte den damals 24-jährigen Raser wegen Mordes, versuchtem zweifachen Mord, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt (Urt. v. 19.02.2018, Az. 621 Ks 12/17). Der BGH hat dieses Urteil nun bestätigt, indem er die Revision als unbegründet verwarf (Beschl. v. 16.01.2019, Az. 4 StR 345/18).