Der Radarfallen-Hersteller Leivtec hat per Mitteilung eingestehen müssen, dass sein Laser- Messgerät Leivtec XV3 vorerst nicht mehr eingesetzt werden soll. Der Grund: Fehlerhafte Messungen. Für geblitzte Autofahrer kann das bedeuten, dass Bußgelder nicht gezahlt werden müssen. Unsere Verkehrsrechtsexperten sind jederzeit für Sie da!

Sind sie in letzter Zeit geblitzt worden? Dann hat sich ihr Problem jetzt womöglich von ganz alleine gelöst! Gut möglich, dass Zehntausende von den gut drei Millionen jährlich Geblitzten sogar ganz ohne Bußgeld davonkommen.  

Denn wie nun bekannt wurde, hat ein Hersteller von Radarfallen sein Laser-Messgerät bei Polizei und Ordnungsämtern zurückgezogen, da es zu „unzulässigen Messwertabweichungen kommen“ könne, so der Hersteller! Konkret geht es um den Blitzer Leivtec XV3 des gleichnamigen hessischen Herstellers Leivtec. Laut Hersteller sind derzeit einige Hundert (!) Geräte bundesweit im Einsatz.

Leivtec XV3 schon länger in der Kritik

Schon 2019 stand der Leivtec XV3 unter Verdacht, eine hohe Fehlerauffälligkeit aufzuweisen. Im letzten Jahr dann war nach Untersuchungen von Sachverständigen der Verdacht aufgekommen, dass das Gerät Leivtec XV3 mitunter zu falschen Geschwindigkeitswerten von bis zu 16 km/h kam. 

Auch darauffolgende Ermittlungen bestätigten die Ergebnisse. DEKRA-Sachverständige hatten festgestellt, dass die gemessenen Geschwindigkeiten unter Umständen die zulässigen Werte von plus drei, bis minus drei km/h überschreiten.

Im Test wurden zwei verschiedene Leivtec-Geräte in derselben Situation und am selben Fahrzeug genutzt. Das Ergebnis: Es gab deutliche Unterschiede bei der Messung der Geschwindigkeit. Diese lagen bei den Messungen, bei dem das Fahrzeug nicht über die gesamte Messentfernung vom Laser erfasst wurde, außerhalb der Verkehrsfehlergrenze und waren damit zu hoch. Darauf reagierte Leivtec im Dezember 2020 mit Änderungen an der sog. Auswertungsanweisung (Betriebsanleitung), in der er die Auswertekriterien verstärkte. Ein Zusammenhang zwischen den Abweichungen und dem Erfassen des Fahrzeugs wurde jedoch nicht hergeleitet, weshalb die Messfehler auch weiterhin auftreten konnten.

Ein Blitzer-Paukenschlag den es so noch nie gegeben hat!

Denn im Klartext heißt das nichts anderes, als das es sein kann, dass Geblitzte zum Zeitpunkt der Messung überhaupt nicht zu schnell gefahren sind.

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Symbolbild

Leivtec musste Anfälligkeit für Messfehler eingestehen

Da es sich bei dem Leivtec XV3 um ein von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zugelassenes Geschwindigkeitsmesssystem handelt, dürften viele Geblitzte- trotz Kenntnis der Gerichte um die Geräteproblematik- mit ihren Einwänden gegen den Bußgeldbeschied im wahrsten Sinne des Wortes „abgeblitzt“ sein. Das Problem oftmals: Da es sich bei dem Blitzer um ein zugelassenes Geschwindigkeitsmesssystem handelt, steht Hinweisen zu Fehlmessungen in der gelebten Praxis immer der mögliche Einwand des Bußgeldrichters gegenüber, es handele sich um ein „standardisiertes System“.  In diesen Fällen, so sehen es viele Richter, müssten sie in ihrer Funktion nicht jedem Zweifel an der Richtigkeit der Messung nachgehen und könnten darauf gerichtete Beweisanträge zurückweisen.

Nun aber erschien die Lage dann doch zu eindeutig. Daher konnten weder das PTB noch der Hersteller an ihrer bisherigen Sichtweise festhalten. Am 12. März 2021 ließ die PTB mitteilen, dass sie Kenntnisse über weitere Versuche von Sachverständigen erlangt habe, welche aufzeigten, dass es auch mit der neuen Auswertungsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen könne. Hier die Stellungnahme der PTB.

Leivtec gab daraufhin ein Schreiben an die Betreiber des Messgerätes heraus, in dem es heißt:

„Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen. Wir werden uns nach Veröffentlichung der finalen Prüfergebnisse der PTB unverzüglich wieder bei Ihnen melden. Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entscheidungsoption, da es uns als Ihr seit vielen Jahrzehnten zuverlässiger und seriöser Partner darauf ankommt, den rechtssicheren Einsatz unserer Produkte im Verkehrsüberwachungsbereich unter allen Umständen zu gewährleisten.“

Zig Tausende Autofahrer dürfen deshalb darauf hoffen, dass die Gerichte ihre Bußgeldbescheide kassieren werden. Daher sollten Geblitze immer (!) ihre Bußgeldbescheide prüfen lassen und die Messwerte hinterfragen. Dies gilt nicht nur für den Leivtec XV3 sondern auch für andere Messgeräte.

So hilft Ihnen WBS

Derzeit ist zwar explizit das Gerät Leivtec XV3 der Firma Leivtec betroffen. Doch viele andere Geräte dürften ähnliche Probleme aufweisen, gleich ob fest installiert oder mobil. Sie sollten daher in jedem Falle anwaltlich überprüfen lassen, ob es sich bei Ihnen ebenfalls um ein Gerät handelt. Gerne berät Sie unser Team aus erfahrenenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung – rufen Sie uns daher gerne jederzeit unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) (Beratung bundesweit) an und nutzen Sie unser Angebot einer für Sie kostenfreien Ersteinschätzung.

Was gilt bei bereits abgeschlossenen Bußgeldverfahren?

Die Chancen, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, der bereits rechtskräftig geworden ist, sind zwar eher als gering einzustufen. Bei Bescheiden jedoch, bei denen ein Bußgeld von über 250 Euro verhängt wurde oder es ein Fahrverbot gab, können unsere Anwälte die Wiederaufnahme in dem abgeschlossenen Verfahren beantragen. Gerne beraten wir Sie hierzu in unserem unverbindlichen, kostenfreien Erstberatungsgespräch.

tsp