Alles rund um das Bußgeldverfahren
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten und wollen sich dagegen verteidigen? Bis zu 85 % aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wir helfen Ihnen, gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Bundesweit
Auf dieser Seite erfahren Sie alles zum Thema Bußgeldverfahren: Wie läuft das Bußgeldverfahren ab? Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen erhalten haben? Wann ist es möglich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben? Und wann kann das Verfahren eingestellt werden?
Was ist ein Bußgeldverfahren?
Wenn sich ein Fahrzeugführer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit oder einen anderen Verstoß gegen geltendes Recht zu Schulden kommen lässt, droht ihm ein sogenanntes Bußgeldverfahren. Dieses gestaltet sich durchaus komplex und ohne einen Überblick über den Ablauf und die Eigenheiten eins solchen Verfahrens, ist der Betroffene den Anschuldigungen häufig schutzlos ausgeliefert.
Informieren Sie sich auf dieser Seite, wie ein Bußgeldverfahren aufgebaut ist, wie Sie Einspruch erheben können, welche Möglichkeiten einer Einstellung des Bußgeldverfahrens bestehen. Darüber hinaus finden Sie auf dieser Seite auch Informationen zur Verjährungsfrist im Bußgeldverfahren, sowie zum Anhörungsbogen und dem Zeugenfragebogen.
Der Bußgeldkatalog
Wenn Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, bemessen sich die Strafen in dem Bußgeldbescheid nach dem Bußgeldkatalog. Darin steht, für welche Regelübertretungen welche Bußgelder drohen, wie viele Punkte in Flensburg eingetragen werden und ob Sie ein Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeiten auferlegt bekommen können.
Aufbau eines Bußgeldverfahrens: Die drei Etappen
Ein Bußgeldverfahren gliedert sich in drei Etappen: Das Vorverfahren, das Zwischenverfahren und schließlich das gerichtliche Verfahren. Dieser Abschnitt erläutert die einzelnen Etappen des Bußgeldverfahrens, von der Anhörung und dem Bußgeldbescheid bis zum gerichtlichen Verfahren.
Das Vorverfahren
Das Vorverfahren dient dazu, die Hintergründe des eigentlichen Verstoßes zu erörtern. In diesem Schritt wird ermittelt ob es sich beispielsweise um einen Rotlichtverstoß oder eine Abstandsunterschreitung handelt. Im Weiteren wird dem Betroffenen zunächst rechtliches Gehör durch Übersendung eines Anhörungsbogens (dazu gleich mehr) gewährt. Nach der Anhörung des Betroffenen entscheidet die Bußgeldbehörde nach Würdigung aller Umstände über den Erlass eines Bußgeldbescheides.
Das Zwischenverfahren
Dieser Teil des Bußgeldverfahrens beginnt, wenn Ihnen der Bußgeldbescheid bereits vorliegt. In diesem Verfahren hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen die Vorwürfe aus dem Bußgeldbescheid zu erheben. Der Einspruch muss während der Einspruchsfrist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht werden. Im nächsten Schritt wird der Einspruch geprüft und das Verfahren ggf. fallen gelassen.
Das gerichtliche Verfahren
Sollte dem Einspruch nicht stattgegeben werden, leitet die Verwaltungsbehörde die Akten zum Fall an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet nun, ob das Verfahren eingestellt wird oder die Akten dem Richter beim Amtsgericht vorgelegt werden. Nach Eingang der Akten beim Gericht beraumt der Richter in der Regel einen Termin zur Hauptverhandlung an. In Ausnahmefällen ist auch eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch den Beschluss möglich.
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren
Der Erhalt eines Anhörungsbogens kann vom Empfänger so interpretiert werden, dass ihm mit Erhalt dieses Schreibens die aufgeführte Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Darüber hinaus ist die Anhörung auch dazu da, um dem Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Dies mag reizvoll erscheinen, sollte vom Betroffenen aber mit großer Vorsicht genossen werden. Es besteht keine Pflicht, den Bogen zurückzusenden oder Angaben zu machen.
Daher empfiehlt es sich, erst einen Anwalt zu Rate zu ziehen, bevor der Anhörungsbogen ausgefüllt wird. Andernfalls laufen Sie Gefahr, sich selbst zu belasten. Wie Sie sich bei Erhalt eines Anhörungsbogens am besten verhalten, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Anhörung im Bußgeldverfahren.
Der Zeugenfragebogen
Anders als der Anhörungsbogen ist der Zeugenfragebogen noch kein Vorwurf. Der Erhalt heißt also noch nicht, dass Sie mit dem Verstoß beschuldigt werden. Viel mehr dient der Zeugenfragebogen der Behörde, den tatsächlichen Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Vergehens festzustellen.
In Deutschland wird nicht der Halter eines Fahrzeugs per se für Verstöße haftbar gemacht, sondern lediglich der Fahrer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit. Ein Zeugenfragebogen wird immer an den Fahrzeughalter gesendet und muss von diesem ausgefüllt zurückgesendet werden.
Allerdings haben Sie das Recht, keine Angaben zum Verfahren zu machen, sollte der Verantwortliche ein Familienmitglied sein. Erhalten Sie also einen Zeugenfragebogen wegen eines Verstoßes gegen die StVO, zu dem besagten Zeitpunkt ist aber Ihr Sohn gefahren, müssen Sie diesen nicht durch Ihre Aussage belasten.
Wenn Sie sich weiter zum richtigen Verhalten beim Erhalt eines solchen Bescheids informieren möchten, besuchen Sie unseren Beitrag Zeugenfragebogen. Dort erfahren Sie auch alles über die Besonderheit, dass der Arbeitgeber einen Zeugenfragebogen für einen Firmenwagen erhält.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Während des oben erklärten Zwischenverfahrens, also nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids, haben Sie als Beschuldigter die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Sollten Sie beispielsweise sicher sein, dass Messfehler vorliegen oder sonstige Begründung haben, dass das Vergehen, welches Ihnen vorgeworfen wird nicht von Ihnen begangen wurde, haben Sie nun die Möglichkeit diesen Zweifel zu äußern.
Insgesamt bleiben Ihnen zwei Wochen, um den Einspruch geltend zu machen. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist. Sollten Sie diese Frist versäumen, hat die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, Ihren Einspruch für ungültig zu erklären. Dies selbst in einem Fall, in dem der Einspruch berechtigt gewesen wäre. Der Bußgeldbescheid ist dann rechtskräftig. Mehr über Ihre Möglichkeiten, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben, erfahren Sie hier.
Einstellung des Bußgeldverfahrens
Aus rechtlicher Sicht bestehen viele Ansatzpunkte, um ein Bußgeldverfahren einzustellen. Wir erörtern diese Möglichkeiten mit Ihnen, beantragen Akteneinsicht und bewerten Fehler auf Seiten der Behörden.
Wann kommt es zur Einstellung im Bußgeldverfahren?
- Das sogenannte Opportunitätsprinzip seitens der Behörden kann bereits zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führen. Die Entscheidung liegt hier im Ermessen der Behörde. Diese Entscheidung beinhaltet, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht zwingend eröffnet werden muss. Dies kann der Fall sein, wenn die Beamten z. B. davon ausgehen, dass es nicht im öffentlichen Interesse liegt, den Verstoß weiter zu verfolgen. Existiert eine Beweisgrundlage, wird diese aber für gewöhnlich auch in einem Bußgeldverfahren genutzt.
- Wenn beispielsweise während einer Hauptverhandlung keine Tatnachweise erbracht werden können, weil die Zeugenaussagen nicht verwertbar sind oder weil der Betroffene durch die Angaben der Zeugen entlastet wird, stellt das Gericht ein Bußgeldverfahren dann ein, wenn es dies für verhältnismäßig und angemessen erachtet.
- Wenn fehlerhafte Messergebnisse z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsmessungen nachgewiesen werden können.
- Wenn Beamten bei der Beurteilung einer Ordnungswidrigkeit ein offensichtlicher Fehler unterlaufen ist, z. B. ein Kennzeichen falsch abgelesen wurde.
- Wenn innerhalb der Verjährungsfrist kein Fahrer ermittelt werden konnte.
Doch als Rechtsanwälte haben wir die Möglichkeit, weitere Ansätze zu ermitteln, die zur Einstellung des Bußgeldverfahrens genutzt werden können. Denn lediglich Ihrem Anwalt ist eine umfassende Akteneinsicht gewährt. Über den Eichschein, die Lebensakte oder auch die Schulungsnachweise der beteiligten Beamten können wir Fehlerquellen auf Behördenseite ausfindig machen und diese zu Ihrem Vorteil im Bußgeldverfahren nutzen. Sollten die Messungen formal nicht korrekt sein, besteht eine Chance, dass durch die Bemühungen eines Anwalts das Verfahren eingestellt wird.
Im Falle einer Einstellung beim Bußgeldverfahren durch das Gericht hat die Staatskasse die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für Ihren Verteidiger.
Die Verjährungsfrist
Ein Bußgeld kann nur innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Die Verjährung beschreibt den Zeitraum, nach dem die Ordnungswidrigkeit durch die Behörde nicht mehr verfolgt werden kann. Das heißt, dass die Anschuldigung eines Verstoßes gegen die StVO nach einer gewissen Zeit nicht mehr aufrechterhalten werden und das Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Damit entfallen auch eventuelle Bußgelder oder Fahrverbote. Nach § 26 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung beträgt die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate. Die Frist beginnt gemäß § 31 Abs. 3 OWiG zu laufen, sobald die Handlung beendet ist – also am Tag des Verkehrsverstoßes.
Sollten Sie also von einem Verstoß gegen die StVO betroffen sein und erhalten Ihren Anhörungsbogen erst drei Monate nach dem Tag des Verstoßes, sind die Anschuldigungen bereits verjährt und Sie haben nichts mehr zu befürchten.
Allerdings existieren zahlreiche Möglichkeiten seitens der Behörden, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen. § 33 Abs 1. OWiG enthält einen Katalog von Unterbrechungshandlungen. Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von Neuem.
Die Zusendung eines Anhörungsbogens unterbricht die Drei-Monats-Regel. Dabei kommt es nicht auf den Zugang des Anhörungsbogens bei Ihnen an, sondern nur auf die Versendung bei der Behörde. Nun beginnt die Frist von vorne. Das bedeutet, den Behörden bleiben drei weitere Monate, um den Bußgeldbescheid zu erlassen.
Die 3-Monatsfrist gilt zudem nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid noch öffentliche Klage erhoben ist. Auch danach beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.
Wir überprüfen gerne für Sie, ob Verjährung eingetreten ist und wirken dann auf die Einstellung des Verfahrens hin.
Kosten und Mandatierung
Die Kosten eines Bußgeldverfahrens sind von Fall zu Fall unterschiedlich und setzen sich aus den folgenden Faktoren zusammen: Anwaltskosten, Verfahrenskosten der Behörde, eventuellen Gerichtskosten und Gebühren für Sachverständige. Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt alle entstehenden Kosten während eines Bußgeldverfahrens. Beauftragen Sie uns als Verteidigung vertreten wir Sie zu fairen Pauschalpreisen.
Bußgelder und Fahrverbote abwenden – Rechtsbeistand im Bußgeldverfahren
Sollten Sie von einem Bußgeldverfahren betroffen sein, empfiehlt es sich, noch vor dem Ausfüllen des Anhörungsbogens einen Anwalt einzuschalten. Dieser bewahrt Sie einerseits davor, dass Sie sich eventuell selbst belasten und macht darüber hinaus alle möglichen Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung Ihres Falles ausfindig.
Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie, telefonische Ersteinschätzung, um sich die Potenziale für eine Verfahrenseinstellung in Ihrem Fall von unseren kompetenten Rechtsanwälten erörtern zu lassen.
Bußgeldbescheid jetzt kostenlos prüfen lassen
Wir arbeiten im Verkehrsrecht mit unserem Partner SOS-Verkehrsrecht zusammen. SOS-Verkehrsrecht hat sich auf die Überprüfung und Anfechtung von Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Sie können dort Ihren Fall schildern und bekommen sofort online eine Rückmeldung darüber, wie Sie mit Ihrem Bußgeld weiter verfahren sollten.
Jetzt kostenlos prüfenWeitere Informationen zum Bußgeldverfahren
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wir kennen viele Gründe, die häufig zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Wir legen für Sie den Einspruch ein und helfen Ihnen.
Bußgeldkatalog
Ihnen wird ein Verkehrsverstoß vorgeworfen? Die Strafen dafür, z.B. Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote, stehen im Bußgeldkatalog. Hier können Sie sich darüber informieren, welche Konsequenzen aus Ihrem Verstoß folgen könnten.
Anhörung im Bußgeldverfahren
In Deutschland kann nur der tatsächliche Fahrer und nicht der Halter eines Fahrzeugs für einen Verstoß im Straßenverkehr verantwortlich gemacht werden. Die Bußgeldbehörde schickt Haltern daher meist einen Anhörungsbogen.
Zeugenfragebogen
Wissen die Behörden bereits, dass der Halter die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat, wird anstatt des Anhörungsbogens, der Zeugenfragebogen verschickt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich nach Erhalt eines solchen Briefes verhalten sollten.