Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Nach einer Ordnungswidrigkeit, wie beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Abstandsunterschreitung kommt es zu einem Bußgeldverfahren. Der Betroffene hat in der Regel zwei Möglichkeiten: entweder er zahlt das Bußgeld oder er legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Da viele Bußgeldbescheide in Deutschland fehlerhaft sind, sollten Sie Ihren individuellen Sachverhalt von einem Anwalt prüfen lassen.
Die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, ist natürlich von Fall zu Fall verschieden. Doch wem ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot droht, der sollte sich anwaltlichen Beistand suchen. Wie das Verfahren beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verläuft und welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier.
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Das sagen unsere Mandanten
In aller Kürze
Gute Gründe für einen Einspruch
Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheid den Einspruch zu erheben. Um gegebenenfalls das Datum nachweisen zu können, sollten Sie den Briefumschlag sorgfältig aufheben. Versäumen Sie diese Frist, hat die Behörde die Möglichkeit, Ihren Einspruch als ungültig zu erklären, auch wenn der Einspruch berechtigt gewesen wäre.
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und so viel Geld zu sparen.
Selbstredend macht es nur dann Sinn Widerspruch zu erheben, wenn Ihre Argumente auch erfolgsversprechend sind.
Gemeinsam mit meinem erfahrenen Team aus Verkehrsrechtlern prüfen wir gerne auch Ihren Fall und Ihre Chancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung. Wir sind jederzeit für Sie da.
Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE
Voraussetzung für eine Entscheidungsgrundlage, ob sich ein Einspruch im Einzelfall lohnt beziehungsweise auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen kann, ist die Einsicht der gesamten Bußgeldakte. Diese wird bei der entsprechenden Behörde gepflegt und nach einem Antrag auf Akteneinsicht dem antragsstellenden Rechtsanwalt zugestellt.
Hier lassen sich dann potentielle Fehlerquellen und rechtlich angreifbare Vorgehensweisen prüfen. So muss in der Akte bis ins Detail aufgeführt werden, wie die Messung – beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsübertretung – konkret erfolgt ist. Es muss erkennbar sein, welches Messgerät verwendet wurde, ob dieses über einen gültigen Eichschein verfügte und etwa, ob der messende Mitarbeiter der Behörde entsprechend geschult war.
Tatsächlich wird immer wieder angenommen, dass rund 50 Prozent der ausgestellten Bußgeldbescheide rechtlich angreifbar sind, weil es eben genau an diesen Details mangelt beziehungsweise fehlerhaft vorgegangen wurde.
Sobald der Einspruch im Bußgeldverfahren eingelegt wird, beginnt das Zwischenverfahren. In diesem Verfahren, überprüft die zuständige Verwaltungsbehörde den Tatbestand erneut und befragt eventuell Zeugen oder beauftragt einen Gutachter. Ihr Anwalt prüft in dieser Phase etwaige Messfehler oder Verfahrensfehler Seitens der Behörden.
Die häufigsten Gründe, die für einen erfolgreichen Einspruch sprechen
- Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen: Hierzu zählen fehlerhafte Messakten oder die falsche Bedienung des Messgeräts
- Fehlende Schulungsnachweise der Beamten bei der Messung
- Veralteter Eichschein
- Schlechte Blitzeraufnahme
Wenn die Behörde nach Einspruchseinlegung nicht abhilft, wird das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgegeben. Wenn die Akte dem Richter vorliegt, kann er das Verfahren entweder einstellen, durch Beschluss entscheiden oder Termin zur Hauptverhandlung bestimmen.
Die Kosten rund um den Einspruch im Bußgeldverfahren sind von Fall zu Fall unterschiedlich und setzen sich aus den folgenden Faktoren zusammen: Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren für Sachverständige. Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt alle entstandenen Kosten während eines Bußgeldverfahrens.
Einspruch einlegen? Schritt für Schritt erklärt
Schritt 1: Fristen
Prüfen Sie, wann Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Denn ab Zustellung bleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit, einen möglichen Einspruch geltend zu machen.
Schritt 2: Inhalt
Prüfen Sie genau, an wen sich der Bußgeldbescheid richtet (zum Beispiel kann es bei Mietfahrzeugen oder Firmenwagen zu Abweichungen kommen) und was dem Empfänger konkret vorgeworfen wird. Insbesondere dann, wenn Sie erhebliche Zweifel am Tatvorwurf haben, sollten Sie den Kontakt zu einem Anwalt suchen.
Schritt 3: Höhe des Bußgelds
Was sind die Konsequenzen des ausgestellten Bußgeldbescheides? Bei Bagatellen-Vorwürfen ist der Aufwand des Einspruchverfahrens meist höher als das eigentliche Bußgeld. Droht Ihnen jedoch eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine Punkt-Eintragung in Flensburg, sollten Sie sich an einen Verkehrsrechts-Anwalt wenden.
Schritt 4: Experten befragen
Ein Einspruch wäre noch fristgerecht möglich und die Strafe würde Sie empfindlich treffen? Dann ziehen Sie einen Experten zu Rate. WBS übernimmt für Sie die kostenlose Erstprüfung Ihres Bescheides. Nutzen Sie dafür einfach das untenstehende Formular.
Schritt 5: Abwägen
Unsere Anwälte geben Ihnen eine Einschätzung zu Ihren möglichen Erfolgsaussichten und den potentiellen Schwachstellen des Bescheids. Wägen Sie gemeinsam ab, ob ein Einspruch aussichtsreich erscheint. Tipp: In den meisten Fällen übernimmt jedoch die Rechtsschutzversicherung mögliche entstehende Kosten.
Schritt 6: Einspruch einlegen
Entscheiden Sie sich für das Einspruchsverfahren, übernehmen ab hier – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – für Sie. Jegliche weitere Kommunikation mit der Behörde läuft dann über Ihren Rechtsanwalt – Sie müssen nichts weiter tun.
- Prüfen Sie eine mögliche Verjährung (3 Monate ab dem Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit, insofern sie keinen Anhörungsbogen vorab erhalten haben)
- Lichtbild erbringt keinen eindeutigen Beweis über den Fahrzeugführer
- Fehler beim Messgerät
- Veralteter Eichschein des Messgeräts
- Fehlende Schulungsnachweise der Beamten bei der Messung
- Verfahrensfehler bei der Messung
- Fehlerhafte Platzierung des Messgerätes (zum Beispiel zu nah an Verkehrsschildern)
Fristen für den Widerspruch
Haben Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten, heißt es: schnell reagieren. Denn bei Ordnungswidrigkeitenverfahren bleiben in der Regel nur 14 Tage zur Reaktion.
Kleinere Ordnungswidrigkeiten
Größere Ordnungswidrigkeiten
Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten – also bei höheren Geldstrafen oder Punkteintragungen in Flensburg – wird in der Regel zunächst ein Anhörungsbogen verschickt. In diesem Anhörungsbogen können Sie Stellung zu den Tatvorwürfen beziehen – zum Beispiel werden Sie als Halter danach befragt, wer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit Fahrzeugführer war. Auf den Anhörungsbogen können Sie in der Regel mit einer Frist von Tagen reagieren. Erfolgt keine Rückmeldung Ihrerseits, gehen die Behörden davon aus, dass Sie die Tatvorwürfe wie beschrieben zugeben.
Dann erhalten Sie in der Folge den eigentlichen Bußgeldbescheid. Dieser enthält Informationen zum Tatvorwurf und die jeweilige Strafe (Geldstrafe oder Punkte im Fahreignungsregister). Außerdem findet sich dort ein Hinweis auf die jeweilige Einspruchsfrist (Achtung, eine Erklärung hierzu findet sich oft erst auf der Rückseite oder auf einer zweiten Seite!).
Ab der Zustellung Ihres Bußgeldbescheids bleiben Ihnen 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen. Mit der Zustellung rechnen die Behörden drei Tage nach der Absendung des Bescheides. Wenn die Zustellung im Einzelfall tatsächlich erst später erfolgt ist, zum Beispiel durch einen Zustellfehler der Post oder aufgrund eines Urlaubs, können auch Ausnahmen geltend gemacht werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall in der Beweispflicht dafür sind, die Umstände darzulegen. Eine einfache Behauptung der späteren Zustellung reicht nicht aus.
Verjährung im Bußgeldverfahren
In der Regel bleibt der ermittelnden Bußgeldbehörde lediglich drei Monate Zeit, dem jeweiligen Verkehrssünde einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zuzusenden. Erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeiten innerhalb von drei Monaten keine schriftliche Mitteilung der Behörde, gilt diese als verjährt und kann nicht weiter sanktioniert werden.
Erhalten Sie einen Anhörungsbogen, startet die Drei-Monats-Frist von vorne. Eine beliebte Taktik von Verkehrssündern ist es daher, den Anhörungsbogen auszufüllen und darauf zu hoffen, dass die Behörde derart überlastet ist, dass eine Bearbeitung innerhalb der drei Monate nicht erfolgt und die Angelegenheit verjährt.
Achtung: Dieses Vorgehen ist jedoch weder empfehlenswert, noch besteht irgendeine Garantie. Möchten Sie gegen einen Bescheid vorgehen, sollten Sie anwaltlichen Rat durch einen Experten einholen, bevor Sie die Angelegenheit aufgrund Ihrer Angaben eventuell noch verschlimmern.
Oft gefragt: Unser FAQ zum Einspruch beim Bußgeldbescheid
Welche Begründung gebe ich beim Einspruch vom Bußgeldbescheid an?
Ein häufiger Grund ist, dass man sich unschuldig fühlt und glaubt, dass das Bußgeld zu Unrecht erhoben wurde. In diesem Fall sollte man die Umstände des Verstoßes genau darlegen und…
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Wie geht es nach einem Einspruch weiter?
Nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid prüft die zuständige Behörde den Einspruch und entscheidet, ob das Bußgeld aufrechterhalten, reduziert oder komplett…
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Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
80 Prozent der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wann sich ein Einspruch lohnt, wann nicht…
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