Wie geht es nach einem Bußgeldbescheid-Einspruch weiter?
Nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid prüft die zuständige Behörde den Einspruch und entscheidet, ob das Bußgeld aufrechterhalten, reduziert oder komplett aufgehoben wird. In manchen Fällen kann es auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Wenn die Behörde den Einspruch ablehnt und das Bußgeld aufrechterhält, wird Ihnen ein neuer Bescheid zugeschickt, in dem die Begründung für die Ablehnung des Einspruchs erläutert wird. Sie haben dann erneut die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls den Fall vor Gericht zu bringen.
Wenn die Behörde den Einspruch teilweise akzeptiert und das Bußgeld reduziert, wird Ihnen ein neuer Bescheid zugeschickt, in dem die Höhe des neuen Bußgelds angegeben ist. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, das reduzierte Bußgeld zu akzeptieren oder erneut Widerspruch einzulegen.
Wenn die Behörde den Einspruch vollständig akzeptiert und das Bußgeld aufhebt, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall müssen Sie kein Bußgeld zahlen und der Fall ist damit erledigt.
In jedem Fall ist es wichtig, den Einspruch und gegebenenfalls den Widerspruch sorgfältig zu formulieren und gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten zu verbessern.
Aber man sollte beachten: Die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, ist natürlich von Fall zu Fall verschieden. Bis zu 80% der ausgestellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und rechtlich angreifbar. Gerade bei Bußgeldern mit höheren Geldstrafen oder Punkten in Flensberg sollte ein Einspruch – je nach Einzelfall – in Erwägung gezogen werden.
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