Welche Begründung gebe ich beim Einspruch vom Bußgeldbescheid an?
Die Gründe für einen Einspruch können vielfältig sein. Häufige Gründe sind beispielsweise:
- Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen: Hierzu zählen fehlerhafte Messakten oder die falsche Bedienung des Messgeräts
- Fehlende Schulungsnachweise der Beamten bei der Messung
- Veralteter Eichschein
- Schlechte Blitzeraufnahme
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und damit nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch dagegen einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich und begründet sein.
Ein häufiger Grund ist, dass man sich unschuldig fühlt und glaubt, dass das Bußgeld zu Unrecht erhoben wurde. In diesem Fall sollte man die Umstände des Verstoßes genau darlegen und gegebenenfalls Zeugen oder Beweismaterial präsentieren, die die eigene Unschuld belegen.
Ein weiterer möglicher Grund für den Einspruch ist, dass man das Bußgeld für unverhältnismäßig hoch hält. Wenn das Bußgeld zum Beispiel das eigene Einkommen stark belastet, kann man als Begründung anführen, dass das Bußgeld in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen sollte.
Es ist auch möglich, den Einspruch auf formale Gründe zu stützen, wie zum Beispiel Fehler im Bußgeldbescheid oder im Verfahrensablauf. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie in Bezug auf die rechtlichen Aspekte beraten kann.
Aber man sollte beachten: Die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, ist natürlich von Fall zu Fall verschieden. Bis zu 80% der ausgestellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und rechtlich angreifbar. Gerade bei Bußgeldern mit höheren Geldstrafen oder Punkten in Flensberg sollte ein Einspruch – je nach Einzelfall – in Erwägung gezogen werden.
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