Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt sich dann, wenn man gute Gründe hat, um das Bußgeld anzufechten und eine Chance auf Erfolg besteht. Ein Einspruch sollte jedoch nicht leichtfertig eingelegt werden, sondern nur dann, wenn man gute Argumente hat. Dennoch: 80 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Ein Grund für einen Einspruch kann sein, dass man sich unschuldig fühlt und glaubt, dass das Bußgeld zu Unrecht erhoben wurde. In diesem Fall sollte man die Umstände des Verstoßes genau darlegen und gegebenenfalls Zeugen oder Beweismaterial präsentieren, die die eigene Unschuld belegen.
Ein weiterer möglicher Grund für den Einspruch ist, dass man das Bußgeld für unverhältnismäßig hoch hält. Wenn das Bußgeld zum Beispiel das eigene Einkommen stark belastet, kann man als Begründung anführen, dass das Bußgeld in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen sollte.
Es ist auch möglich, den Einspruch auf formale Gründe zu stützen, wie zum Beispiel Fehler im Bußgeldbescheid oder im Verfahrensablauf. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie in Bezug auf die rechtlichen Aspekte beraten kann.
In jedem Fall ist es wichtig, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und die Begründung sorgfältig zu formulieren, um eine erfolgreiche Anfechtung des Bußgeldbescheids zu ermöglichen. Wenn man gute Gründe für einen Einspruch hat und die Chancen auf Erfolg hoch sind, lohnt es sich in der Regel, den Einspruch einzulegen.
Aber man sollte beachten: Die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, ist natürlich von Fall zu Fall verschieden. Bis zu 80% der ausgestellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und rechtlich angreifbar. Gerade bei Bußgeldern mit höheren Geldstrafen oder Punkten in Flensberg sollte ein Einspruch – je nach Einzelfall – in Erwägung gezogen werden.
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