Die Zahl der Bußgelder, die wegen Ordnungswidrigkeiten von Drohnenbesitzern verhängt werden, wird zunehmend höher. Auch die Anzahl der Beschwerden über Drohnenbesitzer sind im Vergleich zum letzten Jahr deutlich angestiegen.

Deutlich mehr Bußgelder gegen Beseitzer von Drohnen ©-Erwin-Wodicka-Fotolia
Deutlich mehr Bußgelder gegen Besitzer von Drohnen ©-Erwin-Wodicka-Fotolia

Immer mehr Menschen legen sich Drohnen zu privaten oder gewerblichen Zwecken zu, um aus der Luft zu fotografieren oder zu filmen. Auflagen über die Verwendung der Drohnen gibt es zwar, die meisten Drohnenbesitzer kennen diese jedoch nicht. Dadurch ist die Zahl der Verstöße groß und es werden mehr. Das zeigt sich unter anderem dadurch, dass die Zahl der Beschwerden der anderen Bürger über die Drohnenbesitzer enorm zugenommen hat.

„Die Dimension des Problems hat eindeutig zugenommen“, sagte auch der Geschäftsbereichsleiter Bernd Mühnickel in Wolfenbüttel. Dort stieg die Zahl der Anzeigen von einer pro Monat, auf fünf in einer Woche.

Luftaufsicht in Deutschland ist Sache der Länder

Die zuständigen Behörden hatten bislang nur wenige Möglichkeiten Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten zu verhängen. Das lag unter anderem an einer fehlenden Registrierungspflicht der Drohnenbesitzer für ihre Geräte. Die Feststellung der Besitzer der Drohnen ist größtenteils unmöglich.

Aufgrund der steigenden Anzahl an Verstößen hat nun die zuständige Behörde in Niedersachsen die Initiative ergriffen. Viele Drohnenbesitzer stellen ihre Werke online. Durch die Online gestellten Videos und Bilder können die Besitzer identifiziert und Geldstrafen verhängt werden.

Störungen durch Drohnen an Flughäfen

Auch an Flughäfen kommt es immer häufiger zur Sichtung von Drohnen. Cornelia Cramer, Sprecherin des Luftfahrtbundesamtes (LBA), sagte: „Bis Ende 2015 lagen dem LBA aus den vorausgegangenen Jahren von deutschen Luftfahrtunternehmen insgesamt sieben Störungsmeldungen vor“. Das LBA ist die zentrale Meldestelle für Störungen im gewerblichen Luftverkehr.

Viele Drohnenbesitzer sind sich der gesetzlichen Auflagen gar nicht bewusst. Die Geldstrafen sind in der Regel sehr hoch. Sie liegen meist zwischen 300€ und 450 €, wobei Bußgelder bis zu 50.000 € möglich wären. Eine Registrierungspflicht könnte nicht nur die Arbeit der Behörden erleichtern, sondern auch zu einer besseren Aufklärung der Besitzer führen. (ANH)

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