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Falsch herum in die Einbahnstraße – Dieses Bußgeld droht

Das System von Einbahnstraßen beruht vor allem auf einem Aspekt: dem gegenseitigen Vertrauen im Straßenverkehr. Denn wer möchte schon in einer Einbahnstraße plötzlich von unerwartetem Gegenverkehr überrascht werden? Daher gelten in Einbahnstraßen besondere Regeln. Wer diese missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen – diese gibt es hier im Überblick.

Auf einen Blick

  • Für die Nutzung von Einbahnstraßen gelten besondere Regeln.
  • Die wichtigsten: Einbahnstraße in korrekter Fahrtrichtung befahren und nicht entgegen der Fahrtrichtung parken.
  • Auch Fahrradfahrer sind an die Regeln der Einbahnstraße gehalten, sofern nicht anders ausgeschildert. Auch für Radler können Bußgelder fällig werden.
  • Anders als gemeinhin angenommen, müssen bei Verstößen in Einbahnstraßen jedoch keine Fahrverbote befürchtet werden.

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Einbahnstraßen erkennen

Einbahnstraßen werden vor allem in engen urbanen Ballungsräumen verwendet. Dort wo es zeitweiligen besonders eng ist und chronische Parkplatznot besteht, soll die Einbahnstraße Struktur in das Verkehrschaos bringen und in den meisten Fällen sogar zusätzliche Parkplätze schaffen. Wichtig: die Verkehrsteilnehmer müssen sich gegenseitig darauf verlassen können, die Zeichen und Regeln der Einbahnstraße auch entsprechend zu verstehen und einzuhalten. Wer das nicht tut und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld.

Hier die wichtigsten Verkehrszeichen im Überblick:

  • Generell angezeigt wird die Einbahnstraße durch das folgende Schild. Es gibt die einzige erlaubte Fahrtrichtung vor, in der die Straße befahren werden darf.
  • An der Ausfahrtsseite der Einbahnstraße findet sich in der Regel das folgende Schild, das signalisiert, dass eine Einfahrt aus dieser Richtung strikt verboten ist.
  • Die Begrenzung der Fahrtrichtung gilt im Normalfall auch für Fahrradfahrer. Einzige Ausnahme: ein kleines weißes Schild in der Nähe des ursprünglichen Einbahnstraßen-Zeichens hebt das Gebot ausdrücklich auf. Dann dürfen Radfahrer die Straße in beide Richtungen passieren.

Regeln in der Einbahnstraße

Einfahrt: nur in Fahrtrichtung erlaubt

Ausfahrt: Es gelten keine Sonderregeln. Zu beachten ist die Beschilderung des Einzelfalles.

Parken: es darf ausschließlich IN Fahrtrichtung geparkt werden, dafür jedoch häufig auf beiden Straßenseiten

Halten: grundsätzlich gelten die Halteregeln einer regulären Straße mit der Besonderheit, dass es aufgrund fehlenden Gegenverkehrs natürlich egal ist, ob kurz an der linken oder der rechten Fahrbahnseite gehalten wird

Überholen: aufgrund fehlenden Gegenverkehrs darf – insofern es die Platzverhältnisse überhaupt zulassen – auf beiden Seiten überholt werden

Bußgeldtabelle

Werden Sie bei einem Verstoß gegen die Regeln innerhalb einer Einbahnstraße erwischt, droht ein Bußgeld. Das Verkehrsrecht sieht keine härtere Form der Bestrafung vor – auch wenn Sie bereits Punkte in Flensburg zu vermelden haben oder eine Gefährdungssituation durch Ihr Fehlverhalten eingetreten ist.

Hier die Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog in der Übersicht:

VerkehrsteilnehmerVerstoßBußgeld
AutofahrerFalsche Fahrtrichtung25 Euro
AutofahrerFalsche Parkrichtung15 Euro
RadfahrerFalsche Fahrtrichtung20 Euro

Bußgelder für Radfahrer

Radfahrer werden in der Regel für das Befahren in falscher Fahrtrichtung mit einem Bußgeld 20 Euro belegt. Eine Erhöhung des Bußgeldes ist unter besonderen Umständen jedoch auch denkbar. Wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Fehlverhalten behindert, kann das Bußgeld um 5 Euro erhöht werden; wurde dieser sogar gefährdet, um 10 Euro. Verursacht ein Radfahrer aufgrund seines Fehlers sogar einen Verkehrsunfall, beträgt das Bußgeld 30 Euro.

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Egal ob Einbahnstraßenverstoß, rote Ampel überfahren oder Tempo-Blitzer: gerne prüfen wir Ihren erhaltenen Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Rechtmäßigkeit. Sollten grobe Fehler oder Angriffspunkte erkennbar sein, beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Hier einfach Bescheid hochladen.

In aller Kürze

Es wird lediglich ein Bußgeld fällig. Für Autofahrer 25 Euro, für Radfahrer 20 Euro.
Nur, wenn ein Verkehrsschild ausdrücklich das Gegenteil vorsieht. Ansonsten müssen auch Radfahrer die jeweils vorgeschriebene Fahrtrichtung beachten.
Nein, die StVO sieht keine härtere Straße als ein Bußgeld vor – auch nicht im Wiederholungsfall. Die Bußgeldhöhe nehmen Sie unserer Tabelle weiter oben.