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Fahrerflucht nach Unfall

Unter den Unfalldelikten im deutschen Straßenverkehr ist die Fahrerflucht alles andere als eine Seltenheit. Die Fahrerflucht beschreibt eine Situation, in der ein Unfallverursacher sich nach dem Unfall unentschuldigt vom Unfallort entfernt, ohne die Polizei oder den Geschädigten benachrichtigt und ohne die eigenen Kontaktinformationen hinterlegt zu haben.

Auf einen Blick

  • Pflicht bei Unfällen: Beteiligte müssen nach einem Unfall eine angemessene Zeit auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeuges warten. Gleichzeitig sollte unmittelbar vor Ort die Polizei gerufen werden. Das Verlassen des Unfallortes ohne Angaben ist Strafbar. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht.
  • Konsequenzen: Fahrerflucht kann mit Geldstrafe, Punkten in Flensburg und Fahrerlaubnisentzug geahndet werden.
  • Verteidigung: Es gibt Ansätze zur Verteidigung bei Fahrerflucht-Anschuldigungen, wofür ein Anwalt ratsam ist.

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Fahrerflucht: Rechtslage und Strafmaß

Geschieht ein Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, so ist jeder Fahrer, der am Unfall beteiligt war, verpflichtet, den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person zu ermöglichen.

Dies kann sowohl über die anderen Fahrer selbst geschehen, als auch über die Polizei. Als Unfallbeteiligter kommt jeder Fahrer in Frage, der in den Unfall verwickelt war. Also ganz abgesehen davon, ob Sie an dem Unfall Schuld gewesen sind, oder lediglich darin verwickelt waren: Sie sind in jedem Fall verpflichtet, Ihre Kontaktinformation und Personalien zu hinterlassen. Dabei reicht es nicht aus, dass Sie Ihre Personalien auf einen Zettel schreiben und an die Windschutzscheibe hängen, denn diesen Zettel kann jeder entfernen.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ist laut Gesetz dann gegeben, wenn Sie den Ort des Unfalls verlassen, ohne vorher den anderen Beteiligten oder der Polizei die Feststellung der eigenen Person ermöglicht zu haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits einige Zeit vor Ort gewartet haben, aber niemand zugegen war, um die Daten aufzunehmen.

Zwar sieht der Gesetzgeber hier eine nicht näher definierte Wartefrist vor, nach der Sie sich entfernen können, doch diese ist sehr vage bestimmt. Darüber hinaus gilt: Selbst im Fall, dass Sie eine entsprechende Zeit am Unfallort verblieben sind und den Unfallort verlassen haben, ohne dass eine Person zur Aufnahme der Daten anwesend war, verfällt Ihre Pflicht nicht.

Nun sind Sie verpflichtet, die Feststellung Ihrer Person unmittelbar bei der nächsten Station der Polizei vornehmen zu lassen. Andernfalls gibt dies wieder Anlass, Ihnen eine Fahrerflucht vorzuwerfen.

Fahrerflucht ist ein Vergehen, das stets als vorsätzlich geahndet wird. Eine solche kann Ihnen daher auch nur dann vorgeworfen werden, wenn Sie den Unfall bemerkt haben. Ob ein Unfall bemerkbar war oder nicht, ist oft die entscheidende Frage bei der Beurteilung, ob eine Fahrerflucht vorliegt. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen in vielen Fällen vorschnell von einer Bemerkbarkeit des Unfalls beziehungsweise eines Zusammenstoßes aus, so dass hier regelmäßig ein wichtiger Verteidigungsansatz für den Anwalt liegt.

Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Unfallflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Diese wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Zudem wird diese mit 2-3 Punkten in Flensburg geahndet. In der Regel droht noch eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

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Sie sind nicht alleine! Unser erfahrenes Anwaltsteam hat bereits tausende Verkehrsrechts-Delikte bundesweit verteidigt. Füllen Sie einfach folgendes Formular aus, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können:

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Unfallflucht während der Probezeit

Als Fahrzeugführer in der Probezeit droht neben den Punkten in Flensburg, mindestens einer saftigen Geldstrafe sowie einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis, außerdem die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dies kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld! Darüber hinaus wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Ansätze für Verteidigung – Erheben Sie Einspruch mithilfe eines Anwalts

Ein Rechtsanwalt bietet viele Möglichkeiten zur Verteidigung bei Fahrerflucht-Anschuldigungen, vom Abwenden der Vorwürfe bis zur Minderung des Strafmaßes. Faktoren wie die Bemerkbarkeit des Zusammenstoßes anhand der Sinneswahrnehmungen sowie die Höhe des Schadens sind essentiell und bieten eine Möglichkeit der Verteidigung. Mit unserer Expertise im Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, die Sachlage klar zu bewerten und die besten Verteidigungsstrategien zu finden. Nutzen Sie unsere kostenlose Abfrage für eine erste Einschätzung durch unsere Experten.

Fahrerflucht in Deutschland

  • 2022 rund 5% aller Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht (Statistisches Bundesamt)
  • Je schwerwiegender der Unfall, desto höher die Wahrscheinlichkeit der Aufklärung (bei Personenschäden 50%). (Statistisches Bundesamt)
  • Jeder 2. Deutsche kommt im Laufe seines Leben mit Fahrerflucht in Berührung – meist allerdings eher im Rahmen von Kratzer— und Lackschäden.

Häufig gestellte Fragen

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden und Ihren Fall besprechen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung können wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Erfahrungsgemäß können wir jedoch erst den Fall besser einschätzen, wenn wir Akteneinsicht beantragt haben. Denn erst dann können wir schauen, worauf sich der Tatvorwurf stützt.
Sie sollten berücksichtigen, dass Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Einen Vorwurf der Strafbarkeit sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da auch die Gefahr besteht, dass Sie am Ende des Verfahrens als vorbestraft gelten. Eine solche Situation kann sehr belastend sein. Voreilig zu handeln oder gar auszusagen, kann später nachteilig sein. Daher müssen wir Ihnen dazu raten, ohne Hinzuziehung eines Anwalts, keine Aussage zu tätigen, um sich nicht ggf. selbst zu belasten. Wir können Sie zunächst beraten und die Folgeschritten mit Ihnen besprechen.
Jedes Gesetz sieht für sich eine eigene Strafe vor. Erforderlich ist es, sich das Gesetz anzuschauen und in einem persönlichen Gespräch den Rahmen zu besprechen. Die zu erwartende Strafe ist zudem noch von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise von der Schwere der Tat, das Nachtatverhalten oder die Vorstrafen. Diese Fragen können in einem Gespräch erörtert werden.
Oft müssen wir zunächst dazu raten, Akteneinsicht zu beantragen. Dann erst kann geklärt werden, worauf der Vorwurf gestützt wird. Bei der Polizei wird zwar der Tatvorwurf mitgeteilt, jedoch wird die Polizei nicht vollständig ins Detail gehen. Sie werden daher gebeten, von sich aus alles zu erzählen. Und genau hier passieren oft gravierende Fehler. Wenn vorab die Akte gesichtet und besprochen wird, kann gezielt auf den Vorwurf eine Einlassung erfolgen (ohne beispielsweise zu viel zu erzählen, was sie doch belasten könnte). Auch wenn die Zeit bis zur Einsichtnahme der Akte lang sein kann. Erfahrungsgemäß ist das Vorgehen die sicherste Variante, um sich nicht in der Folge ggf. selbst doch zu belasten. Aber auch so kann gezielt auf die einzelnen Vorwürfe Stellung genommen werden.

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