Führerschein mit 17
Seit dem 1.1.2011 kann man in Deutschland mit einem eingetragenen Begleiter seinen Führerschein bereits mit 17 machen. Der Führerschein mit 17 ist eine beliebte Variante für Fahranfänger. Welche besonderen Regeln beim BF17 für den Fahranfänger und die Begleitperson gelten, erfahren Sie hier.
Wie funktioniert die Ausbildung zu BF17?
Die Ausbildung können Fahranfänger nach vorherigem Antrag frühestens mit 16,5 Jahren in einer zugelassenen Fahrschule beginnen. Diese Ausbildung läuft genauso ab, wie bei den älteren Schülern auch. Der große Unterschied ist jedoch, dass man nach bestandener Prüfung seinen Führerschein beziehungsweise seine Prüfbescheinigung schon mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres erhalten kann.
Diese Prüfbescheinigung berechtigt einen, frühzeitig am Straßenverkehr teilzunehmen. Doch dies ist, wie der Name „begleitetes Fahren mit 17 (BF17)“ schon andeutet, an die Bedingung geknüpft, dass man bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson fährt.
Welche Fahrzeuge darf man mit diesem Führerschein fahren?
Mit dem BF17 darf man genau dieselben Fahrzeuge, wie auch mit dem normalen Führerschein der Klasse B fahren. Darunter fallen neben dem Auto auch entsprechend begrenzte Motorroller und Traktoren. Auf einem Motorroller oder einem Traktor entfällt die Pflicht, eine Begleitperson mitzunehmen.
Welche Regeln gelten für die Begleitperson?
Das Fahren ohne Begleitperson wird in Deutschland als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bestraft. Dieses Gesetz sieht eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr vor.
Da stellt sich die Frage: Welche Anforderungen werden an die Begleitperson gestellt? Die Begleitperson muss mindesten 30 Jahre alt sein und schon mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen. Dieser Führerschein der Klasse B muss nicht in Deutschland ausgestellt worden sein, sondern darf auch aus dem europäischen Ausland stammen. Außerdem darf diese Person – und das ist oftmals das Problem – maximal drei Punkte in Flensburg haben. Wenn Ihnen Punkte im Rahmen eines Bußgeldverfahrens drohen, sollten Sie unbedingt gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen. Ansonsten können Sie sich (in Zukunft) nicht als Begleitperson eintragen lassen und der Traum der eigenen Kinder vom Führerschein mit 17 zerplatzt an einem Punkt in Flensburg. Wenn Sie hingegen alle Anforderungen erfüllen, können sie sich in der Prüfbescheinigung eintragen lassen und gelten somit als Begleitperson.
Zusammengefasst gelten also folgende Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
- Sie muss den Führerschein für die Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen.
- Sie darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
- Begleiter darf die 0,5 Promille Grenze nicht überschreiten.
Welche Bestimmungen gelten für die Probezeit?
Die Probezeit beträgt, wie bei den anderen Führerscheinen auch, zwei Jahre. Die Probezeit beträgt, wie bei den anderen Führerscheinen auch, zwei Jahre. Sie gilt ab Aushändigung des Führerscheins mit 17 und endet dann regulär, wenn man 19 wird und dann bereits zwei Jahre gefahren ist. Das Fahren in Begleitung wird also in die Probezeit mit eingerechnet. Für die Probezeit gelten dieselben Bestimmungen wie auch in der Probezeit bei anderen Führerscheinen.
Allerdings besteht die Möglichkeit, bereits mit sechzehn Jahren den A1 Führerschein zu machen. In diesem Fall würde die Probezeit am Ausstellungsdatum des A1 Führerscheins beginnen und würde mit dem Erreichen des 17. Lebensjahres nur noch ein Jahr betragen.
Gilt der Führerschein mit 17 auch im Ausland?
In den meisten Ländern der EU gilt der Führerschein mit 17 nicht. Sollte man in diesen Ländern fahren, obwohl man keinen gültigen Führerschein hat, kann das schnell zu hohen Bußgeldern führen. Eine Ausnahme stellt Österreich dar. Deutschland hat mit Österreich ein Abkommen, das besagt, dass alle Leute, die mit 17 einen Führerschein gemacht haben, im jeweils anderen Land fahren dürfen.
Was passiert, wenn ich 18 Jahre alt werde?
Solange man 17 Jahre alt ist, ist die Begleitperson Pflicht. Sobald man 18 geworden ist, kann bzw. muss man einen Antrag stellen, damit der Führerschein mit 17 in einen regulären Führerschein umgewandelt wird. Sobald man dann die Karte hat, darf man auch ganz normal ohne Begleitperson fahren. Die Probezeit läuft dann in der Regel noch ein Jahr weiter.
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