Der Diesel-Skandal beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Nun hat das Landgericht Düsseldorf (LG) entschieden, dass Diesel-Fahrzeuge von Volkswagen auch nach einem Software-Update nicht den Vorgaben entsprächen. Ein sogenanntes „Thermofenster“ führe dazu, dass die Abgasreinigung nur in einem kleinen Temperaturfenster funktioniere. Das Urteil könnte für viele weitere enttäuschte VW-Kunden richtungsweisend sein.

YouTube-Video: Urteil im VW-Dieselskandal:Software-Update reicht nicht aus
YouTube-Video: Urteil im VW-Dieselskandal:Software-Update reicht nicht aus

Auch vier Jahre nach Bekanntwerden des VW-Diesel-Skandals ist noch keine Ruhe eingekehrt. Immer wieder klagen getäuschte Autokäufer vor den Gerichten und verlangen ihren Kaufpreis zurück. So auch in einem Verfahren, über das das LG Düsseldorf kürzlich zu entscheiden hatte (Urt. v. 31.07.2019, Az. 7 O 166/18). Geklagt hatte ein Kunde, der sich einen VW Tiguan TDI 2.0 gekauft hatte. Das Modell war wie viele weitere vom Abgasskandal betroffen, jedoch ließ der Käufer ein mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmtes Software-Update aufspielen.

Nach Aufdecken des Skandals durch Journalisten des „Spiegel“ entschieden sich die Autobauer zur Mangelbehebung durch Software-Updates anstatt durch technische Nachrüstung wie es viele Experten forderten. So ging auch der Kläger davon aus, dass die Grenzwerte nach dem Update eingehalten würden. Allerdings kam dann heraus, dass die durch die Software gesteuerte Abgasreinigung offenbar nur binnen eines sogenannten „Thermofensters“ funktioniert. Im Fall des Klägers hatte dies die Folge, dass die Filterung nur bei Temperaturen zwischen 10 und 32 Grad Celsius funktionierte – gerade bei Fahrten im Sommer und Winter erfolgte somit keine Abgasreinigung. Ebenso schaltete sich das Programm ab einer Höhe von über 1000 Meter ab. Der Käufer des VW Tiguan wurde über die Abschaltautomatik nicht informiert und hielt dies für einen schwerwiegenden Mangel. Er klagte deshalb auf Kaufpreiserstattung gegen Rücknahme des Autos.

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„Thermofenster“ verstößt gegen gesetzliche Vorgaben

Das Landgericht gab dem getäuschten Kunden Recht. Nach Auffassung der Kammer hätte die Volkwagen AG den Kläger auch über die Einschränkungen bei der Abgasreinigung informieren müssen. Da es an einer solchen Aufklärung fehle, habe der Kunde einen Schadensersatzanspruch nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Zum einen sei der Kläger durch den Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs ohne vorherige umfassende Aufklärung jedenfalls in seiner Entscheidungsfreiheit geschädigt worden. Zum anderen hielt das Gericht aber auch das Aufspielen des Software-Updates nicht für ausreichend. Aufgrund der durch das „Thermofenster“ gegebenen Einschränkungen bei der Abgasreinigung verfüge das Fahrzeug auch nach dem Update über eine Abschaltvorrichtung, die gegen die europarechtlichen Vorgaben verstoße.

Nachdem Volkswagen seine Kunden abermals getäuscht hat, ist es nun ihr gutes Recht, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Mein Team und ich stehen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Christian Solmecke

Volkswagen hatte im Prozess argumentiert, dass es sich bei dem Thermofenster um eine zulässige Abschalteinrichtung handele, da sie dem Schutz der Autobauteile diene. Tatsächlich lässt das Europarecht Abschalteinrichtungen zu, sofern sie zum Schutz des Motors erforderlich sind. Im aktuellen Fall hielten die Richter derartige Umstände jedoch nicht für gegeben. Ebenso sei es unerheblich, dass sich VW bei der Entwicklung des Updates mit dem Kraftfahrtbundesamt abgesprochen habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Volkswagen hat bereits angekündigt, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung zu gehen. Sollte das Urteil auch dort Bestand haben, kämen erneut erhebliche Kosten auf den Autobauer aus Wolfsburg zu.

Volkswagen-Kunden, die ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sind, beraten wir gern bezüglich etwaiger Schadensersatzansprüche. Über unsere Hotline können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

fho