Häufig stellen uns Mandanten die Frage, was passiert, wenn man ein Verkehrsschild nicht sieht. Muss man auch dann ein Bußgeld wegen zu schnellem Fahren oder ein Verwarnungsgeld wegen Falschparken zahlen?
Grundsätzlich gilt: Ein Verkehrsschild oder jedes andere Zeichen muss sichtbar sein, um eine rechtliche Wirkung zu haben. Das liegt daran, dass Verkehrsschilder, Ampeln und ähnliches rechtlich betrachtet ein Verwaltungsakt sind. Daher müssen sie gemäß § 41 VwVfG „bekanntgegeben“ werden, auf Deutsch gesagt also sichtbar und praktisch wahrnehmbar sein.
Aber Vorsicht: Es reicht nicht, einfach zu behaupten man habe ein Verkehrsschild nicht gesehen. Außerdem muss man zwischen fließendem und ruhendem Verkehr unterscheiden. Im fließenden Verkehr muss ein Schild z.B. mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von einem durchschnittlich sorgfältigen Autofahrer wahrnehmbar sein. „Habe ich nicht drauf geachtet“ reicht also nicht aus. Wenn man allerdings plausibel begründen kann, dass beispielsweise durch Schnee oder Dreck nicht erkennbar war, dass die Geschwindigkeit begrenzt ist, dann hat man gute Chancen. Bei einem Fahrverbot hat man auch Chancen, wenn ein sogenanntes „Augenblicksversagen“ vorliegt. Kann man also plausibel darlegen, dass man das Schild aufgrund besonderer Umstände übersehen hat, kann man eventuell ein Fahrverbot umgehen.
Im Einzelnen muss man dafür den Sachverhalt, die Streckenverhältnisse und die besonderen Verkehrsumstände prüfen. Ein versierter Rechtsanwalt kann dann die Erfolgsaussichten prüfen und einen entsprechenden Antrag formulieren.
Im ruhenden Verkehr ist umstritten, ob und wie intensiv man nach Schildern Ausschau halten muss. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte zuletzt eine Sache an das Instanzgericht zurückverwiesen. (Az: 3 C 10.15, Urteil vom 06.04.2016). Der Wagen des Klägers war kostenpflichtig umgesetzt worden, weil er im Halteverbot gestanden hatte. Er war der Meinung, dass bei einem flüchtigen Blick kein Schild erkennbar war. Die Vorinstanz war davon ausgegangen, dass er intensiver hätte nachschauen müssen. Das BVerwG verlangte jedoch weitere Ausführungen zu dieser Frage und hat das Urteil daher aufgehoben. Nun wird erneut verhandelt. Es bleibt also spannend.
Dabei zeigt sich: Auch bei kleineren Rechtsfragen sollte man nicht voreilig aufgeben. Mit qualifizierter anwaltlicher Vertretung kann man häufig am Ende doch zu seinem Recht kommen.(RAS)
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