Nachdem im April 2020 die StVO-Novelle aufgrund eines Formfehlers für verfassungswidrig erklärt wurde, haben Bund und Länder nun endlich einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen. Die neue Version ist nun am 9. November in Kraft getreten. Sie sieht drastische Verschärfungen im Straßenverkehr vor. So dürfen sich Raser, Falschparker und Auto-Poser künftig auf deutlich höhere Bußgelder einstellen.
Das monatelange Ringen zwischen Bund und Ländern hat ein Ende. Seit Februar 2020 werden mögliche Verschärfungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) heiß diskutiert.
Im Zentrum der Diskussionen stand ein einmonatiges Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts sowie zahlreiche Bußgelderhöhungen. Für die schlussendliche Einigung zwischen Bund und Ländern bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) sorgte ein Kompromisspapier.
Nun, am 9. November 2021, ist die Reform in Kraft getreten. Ab jetzt heißt es: Verkehrsteilnehmer aufpassen!
Schutz für Radfahrer und Fußgänger
Mit der Erhöhung von Bußgeldern sollen Radfahrer und Fußgänger besser vor dem motorisierten Verkehr geschützt werden. Erhebliche Bußgelderhöhungen wird es für folgende Verstöße geben:
- Rechtswidriges Parken auf Rad- und Gehwegen
- Anhalten oder Parken in zweiter Reihe
- Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen durch LKW-Fahrer
- Unerlaubte Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge
- Unnötiges Hin- und Herfahren, vermeidbare Abgas- oder Lärmbelästigung
Dabei werden fast alle Bußgelder mehr als verdoppelt. Für das sogenannte Auto-Posing soll man 100€ zahlen (vorher 20€) und auch für das Parken auf Rad- oder Gehwegen oder Parken in zweiter Reihe werden bis zu 110€ (vorher bis 35€) fällig! Der Schutz vor abbiegenden LKW-Fahrern wird neu eingeführt. Fährt man mit einem LKW bei Rechtsabbiegen innerorts künftig schneller als Schrittgeschwindigkeit, sollen 70€ abgerechnet werden.
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Und sonst?
Außerhalb von Rad- und Gehwegen werden auch bei weiteren Verstößen die Bußgelder erhöht. Höhere Bußgelder erwarten einen dann bei folgenden Ordnungswidrigkeiten:
- Parken auf einem Behinderten-Parkplatz (55€ statt 35€)
- Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten (100€ statt bis zu 65€)
- Einfacher Parkverstoß (bis zu 55€ statt 15€)
Neu eingeführt wird ein Verstoß wegen unerlaubten Parkens auf einem Ladeparkplatz für E-Autos oder einem Parkplatz, der für Carsharing vorgesehen ist. Wenn man dort unberechtigt parkt, soll das 55€ kosten.
Besonders auffällig ist die Einführung eines neuen Tatbestands zum unerlaubten Nutzen einer Rettungsgassen: Wer die Bildung einer Rettungsgasse blockiert, wird zukünftig mindestens 200€ zahlen müssen und einen Monat Fahrverbot bekommen. Noch härter wird bestraft, wer eine Rettungsgasse widerrechtlich nutzt. Dann werden mindestens 240€ fällig und zu dem einmonatigen Fahrverbot kommen auch 2 Punkte in Flensburg hinzu!
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die 2020 gekippte Novelle der StVO sah ein Fahrverbot für Temposünder vor, die innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h zu schnell unterwegs sind. Dieses Fahrverbot findet sich nun in der neuen Verordnung nicht mehr wieder – eine satte Erhöhung der Bußgelber wird es trotzdem geben.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 20 km/h wird sich das geplante Bußgeld verdoppeln. Das bedeutet, dass Raser innerorts bis zu 70€ zahlen müssen und außerorts bis zu 60€. Bei noch höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen werden die neuen Bußgelder bis zu 800€ betragen.
Geschwindigkeitsüberschreitung | Altes Bußgeld/ Neues Bußgeld innerorts | Altes Bußgeld/ Neues Bußgeld außerorts |
Bis 10 km/h | 15€ / 30€ | 10€ / 20€ |
11-15 km/h | 25€ / 50€ | 20€ / 40€ |
16-20 km/h | 35€ / 70€ | 30€ / 60€ |
21-25 km/h | 80€ / 115€ | 70€ / 100€ |
26-30 km/h | 100€ / 180€ | 80€ / 150€ |
31-40 km/h | 160€ / 260€ | 120€ / 200€ |
41-50 km/h | 200€ / 400€ | 160€ / 320€ |
51-60 km/h | 280€ / 560€ | 240€ / 480€ |
61-70 km/h | 480€ / 700€ | 440€ / 600€ |
Über 70 km/h | 680€ / 800€ | 600€ / 700€ |
Achtung: Nur weil die Reform bezüglich des Fahrverbots gekippt wurde, heißt es nicht, dass es keine Fahrverbote mehr für Raser gibt. Es bleibt bei den bisher gültigen Regelungen:
- Fahrverbot ab 31 km/h zu schnell innerorts (26 km/h für Wiederholungstäter)
- Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell außerorts (26 km/h für Wiederholungstäter)
- Punkte in Flensburg
Einen Punkt in Flensburg bekommt man, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit mindestens 60€ Bußgeld geahndet wird und darüber hinaus einen besonders schweren Verstoß darstellt. Ein schwerer Verstoß liegt bei solch einem Verhalten vor, das die Straßenverkehrssicherheit und insbesondere andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Nach der neuen StVO ist die Straßenverkehrssicherheit ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h gefährdet. Ab 21 km/h zu viel, müsst ihr euch also auf einen Punkt in Flensburg gefasst machen. Da zahlreiche anderweitige Verkehrsverstöße nach der neuen Rechtslage mit Bußgeldern weit über 60€ geahndet werden und oftmals die Straßenverkehrssicherheit gefährden, dürften sich die Einträge in Flensburg bald drastisch vermehren.
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