Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

So funktioniert das Punktesystem

Punkte in Flensburg

Seit 1958 dient das zentrale Register des deutsche Kraftfahrt-Bundesamts (kurz KBA) mit Sitz in Flensburg als eine Art verkehrserzieherische Maßnahme. Durch die Anhäufung von sogenannten „Punkten“, die anhand einer Punktetabelle bei bestimmten Verstößen fällig werden, sollen Verkehrsteilnehmer langfristig im Blick behalten und bei der Überschreitung eines Grenzwertes aus dem Verkehr gezogen werden können – dann droht der Führerscheinentzug.

Das Punktesystem, das dem Register zugrunde liegt, unterlag jedoch immer mal wieder Anpassungen. Zuletzt durch eine größere Reform im Jahr 2014, weshalb bei Punkten, die vor dieser Anpassung bereits existiert haben, eine Umrechnung erfolgt ist. Tätigt man heute eine Abfrage beim Kraftfahr-Bundesamt, so erhält man bereits eine umgerechnete Auskunft seiner „Sünderkartei“.  

Je nach Punktestand drohen unterschiedliche Konsequenzen:

1 bis 3 Punkte Eintragung ins Register erfolgt oder Eintragung ins Register
4 bis 5 Punkte Schriftliche Ermahnung |Entsprechende Gebühren Informationen zur Abbaumöglichkeit eines Punktes mittels eines Punkteabbau- bzw. Fahreignungsseminars
6 bis 7 Punkte Schriftliche Verwarnung |Verwarnungskosten |Keine Möglichkeit des Punkteabbaus
8 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis |Weitere Konsequenzen (z.B. MPU) je nach Einzelfall

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Aufbau von Punkten

Die Eintragung von Punkten erfolgt anhand eines vorgegebenen Punktesystems. Je nach Ordnungswidrigkeit oder Straftat fallen die zu sammelnden Punkte unterschiedlich hoch aus – maximal werden jedoch drei Punkte für einen Verstoß erfasst. Eine drei-Punkte-Eintragung geht jedoch immer zeitgleich auch mit einem zeitlich begrenzten Fahrerlaubnisentzug einher.

Abbau von Punkten

Durch Seminar: Punkte im Fahreignungsregister können mittels eines Fahreignungsseminars abgebaut werden – jedoch nur, wenn das Punktekonto nicht mehr als fünf Punkte aufweist und nur alle fünf Jahre einmal.

Durch Verjährung: Außerdem werden Punkte nach einer bestimmten Frist auch wieder aus dem Register getilgt oder gelöscht.

Verstoß, der mit 1 Punkt geahndet wurde Verjährung nach 2,5 Jahren
Verstoß, der mit 2 Punkten geahndet wurde Verjährung nach 5 Jahren
Verstoß, der mit 3 Punkten geahndet wurde Verjährung nach 10 Jahren

Gerade aus diesem Grund lohnt sich häufig eine regelmäßige Abfrage beim Kraftfahr-Bundesamt. Denn: nicht jeder hat die Daten bestimmter Verstöße noch genau vor Augen oder weiß, wie bestehende Punkte umgerechnet wurden.

Wie funktioniert die Abfrage beim KBA?

Grundsätzlich kann jeder Deutsche eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) beantragen – sogar Menschen ohne Führerschein. Denn: auch für Verstöße als Radfahrer können bereits Punkte fällig werden.

Folgende Möglichkeiten der Abfrage bestehen:

1. Auskunft auf dem Postweg

Hier muss das entsprechende Formular auf der Homepage der Behörde ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und mit einer beglaubigten Unterschrift zusammen per Post versendet werden.

2. Direkt vor Ort

Innerhalb der regulären Öffnungszeiten können Einträge auch direkt vor Ort und persönlich in Flensburg angefragt werden –  für Süddeutsche dürfte dies jedoch keine praktische Hilfe darstellen.

3. Per Online-Ausweisoption abfragen

Seit 2020 stellt das Kraftfahr-Bundesamt auch eine Online-Funktion zur Abfrage zur Verfügung – diese ist jedoch nur mittels der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises möglich.

4. Online abfragen mit WILDE BEUGER SOLMECKE

Einfach und online funktioniert die Abfrage Ihres Punktestandes, die wir Ihnen mittels eines direkten Online-Formulars zur Verfügung stellen können. Als Rechtsanwälte funktioniert die offizielle Anfrage für uns unkomplizierter – So ersparen Sie sich Ärger und Aufwände und erhalten ganz einfach Ihre Fahrregisterauskunft direkt von uns.

Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.



Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht


OVG NRW zu Verkehrssündern: Behörden dürfen weder Rad- noch E-Scooter-Fahren verbieten   

  • 11.12.2024

Inhalt FeV gibt ein Verbot dieser Art nicht her Sie benötigen Beratung im Verkehrsrecht? WBS hilft! Kann Verkehrssündern, die keinen Führerschein haben, alternativ verboten werden, zukünftig Fahrräder und E-Scooter zu nutzen? Diese Frage musste das OVG NRW nun beantworten, nachdem zwei Vorinstanzen ein entsprechendes Verbot bestätigt hatten. Stellt ein […]

Radfahrer missachtet Radwegpflicht: Autofahrerin haftet nach Kollision alleine

  • 29.11.2024

Inhalt Kein Mitverschulden der Radfahrerin Fahrradwegpflicht soll nicht vor Kollisionen schützen Beim Ausfahren von einem Grundstück stieß die Fahrerin eines PKW mit einer Radfahrerin zusammen. Obwohl die Radfahrerin nicht den vorgeschriebenen Radweg nutzte und stattdessen auf der Straße unterwegs war, sah das Landgericht Hanau die Verantwortung allein bei der […]

Unbemerkt betrunken: Kuriose Pralinen-Ausrede rettet Führerschein nicht

  • 12.11.2024

Inhalt 1,32 Promille durch Pralinen? Wir prüfen Ihren Fall – bundesweit Wenig glaubhafte Aussagen 1,32 Promille durch Pralinen? Diese Ausrede eine Autofahrers hielt das AG Frankfurt für wenig glaubhaft und entzog einem überführten Autofahrer die Fahrerlaubnis. Eine solche Blutalkoholkonzentration könne zwar z.B. durch den Verzehr von mindestens 132 Mon-Cherie-Pralinen […]