Rettungsgassen können im Fall eines Unfalls über Leben und Tod entscheiden, weshalb das OLG Oldenburg nun die Anforderungen an die sofortige Bildung einer Rettungsgasse konkretisiert hat. Bei Schrittgeschwindigkeit oder stillstehendem Verkehr müsse auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung sogleich eine Rettungsgasse gebildet werden. Ein Abwarten, wie sich die Situation entwickle, sei Autofahrern nicht erlaubt.

Wenn auf der Autobahn der Verkehr zum Stillstand kommt, muss man eine Rettungsgasse bilden. Diese einfache, aber möglicherweise lebensrettende Methode, um Rettungsfahrzeugen ungehindert Zugang zu einer Unfallstelle zu gewährleisten, ist mittlerweile allgemein bekannt. Aber ab wann muss eine solche Rettungsasse gebildet werden? Hierzu hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg jetzt entschieden (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2022 Az. 2 Ss (Owi) 137/22).

Ein Autofahrer aus Gütersloh war auf der A 1 Richtung Osnabrück in Höhe Lohne unterwegs. Der Verkehr auf der dreispurigen Autobahn war ins Stocken geraten und teilweise zum Erliegen gekommen. Viele Fahrzeuge hatten bereits eine Rettungsgasse gebildet. Der Mann befuhr dagegen die mittlere Spur eher linksseitig, während die anderen Fahrzeuge sich möglichst rechts auf der Mittelspur hielten, so wie bei der ordnungsgemäßen Bildung einer Rettungsgasse vorgesehen.

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Bildung der Rettungsgasse bei Stillstand oder Schrittgeschwindigkeit

Das Amtsgericht Vechta verurteilte den Mann wegen seines Fehlverhaltens zu einer Geldbuße von 230 €. Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts hat diese Entscheidung nun bestätigt.

§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass sobald sich Fahrzeuge auf Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, muss für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse gebildet werden. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge der linken Spur ganz nach links fahren müssen und alle andere Spuren möglichst weit nach rechts.

Das muss geschehen, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit führen oder zum Stillstand kämen. Sobald bedeutet laute Duden „in dem Augenblick“. Das bedeutet, dass Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand nicht erst über eine gewisse Zeit andauern müssten, bevor eine Rettungsgasse zu bilden sei, sondern es sofort geschehen müsse.

Keine Bedenkzeit für den Fahrer bei Bildung einer Rettungsgasse

Der Autofahrer habe keine Bedenkzeit, ob eine Rettungsgasse wirklich nötig sei. Denn das könne er meist erst erkennen, wenn der Verkehr endgültig zum Erliegen gekommen ist. Das würde aber genau dem Zweck der Rettungsgasse zuwiderlaufen, der verhindern möchte, dass beim endgültigen Stopp des Verkehrsflusses noch weiteres Rangieren notwendig sei, um das Durchkommen für Rettungsfahrzeuge zu ermöglichen.

Der Mann muss jetzt die Geldbuße zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Ein Fahrverbot wurde nicht verhängt, weil es zu keiner konkreten Behinderung eines Rettungsfahrzeugs gekommen war.

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