Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Schmerzensgeldtabelle & alle Infos

Schmerzensgeld nach einem Autounfall

Bei einem Unfall sind in der Regel zwei Parteien beteiligt. Dabei handelt es sich um den Unfallverursacher sowie den Unfallgeschädigten. Als Geschädigter in einem Unfall steht Ihnen in den meisten Fällen eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zu.

Doch auch wenn das Recht auf Ihrer Seite steht, ist es häufig schwierig, das Schmerzensgeld auch einzufordern. Die Versicherungen des Unfallverursachers stellen sich gern quer und versuchen, den Betrag so niedrig wie möglich zu halten. Daher sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt konsultieren und sich darüber informieren, welche Rechte Ihnen zustehen.

Berechnen Sie Ihr Schmerzensgeld einfach und schnell!

🕐 Nutzen Sie unseren Schmerzensgeld-Rechner und erfahren Sie in nur einer Minute die ungefähre Höhe Ihres Schadensersatzes.
💡 Kostenlos und ohne Anmeldung.
⚖️ Danach können Sie selbst entscheiden, ob unser Anwaltsteam Ihnen dabei helfen soll, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Nach einem Unfall Schmerzensgeld einzufordern, ist für viele ein sensibles und emotionales Thema. In dieser Situation haben wir für Sie stets ein offenes Ohr und machen Ihre Ansprüche mit der gebotenen Professionalität und Sachlichkeit für Sie geltend. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise stellen wir sicher, dass Sie zu Ihrem guten Recht kommen.

Prof. Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor

Auch wenn das Recht in diesen Fällen auf Ihrer Seite ist, bleibt ein Anwalt für das Verfahren häufig unvermeidbar! Um die Ansprüche erfolgreich einzufordern, ist es wichtig, dass alle Anforderungen, Gutachten und Schätzungen vorschriftsgemäß durchgeführt und formal korrekt geschätzt wurden. Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen

Andernfalls drohen selbst Unfallopfern enttäuschende Ergebnisse in Verfahren zum Schmerzensgeld. Denn nur ein Anspruch, der ganz konkret belegbar ist, lässt sich vor Gericht auch durchsetzen.

In aller Kürze

Grundsätzlich gilt: Bei einer Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit haben Sie umfassenden Anspruch auf ein Schmerzensgeld.
Die Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich stets am Einzelfall. Die unumstößliche Schmerzensgeldtabelle gibt es also nicht. Dennoch haben einige Tabellen sich mittlerweile als Standardwerke etabliert. Diese finden Sie hier.
Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen. Die Festlegung des Betrags sowie die effektive Durchsetzung der Forderungen lassen Privatpersonen ohne rechtliches Fachwissen häufig ratlos dastehen und leer ausgehen.

Diese Diagnosen können Sie bei einem Unfall geltend machen

Personenschäden und eine Beeinträchtigung der Gesundheit können vor Gericht geltend gemacht werden. In der Regel werden diese Leiden durch Zahlung eines sogenannten Schmerzensgelds ausgeglichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt sich zum einen anhand der Intensität des Schmerzes. Je stärker die Schmerzen, desto höher in der Regel auch das Schmerzensgeld.

Auch die sogenannte Eingriffsintensität spielt hierbei eine große Rolle. Ist erst eine Operation notwendig, um das gesundheitliche Wohlbefinden des Geschädigten wiederherzustellen, hat dies auch einen Einfluss auf die Höhe des Betrags. Zum anderen hat auch das Aufkommen von Folgeschäden einen Einfluss auf das Schmerzensgeld. Sollte der Geschädigte fortan chronische Leiden oder einen irreparablen Schaden davontragen, fällt das Schmerzensgeld in der Regel höher aus.

Neben der Wiederherstellung der gesundheitlichen Unversehrtheit des Geschädigten dient das Schmerzensgeld als Genugtuung. Schließlich leiden Sie als Unfallgeschädigter unter der Fahrlässigkeit des Verursachers. Die wesentlichen Einflussfaktoren, welche die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen, sind hier die Vermögensverhältnisse des Verursachers, die sogenannte Regulierungsverzögerung sowie das Ausmaß des Verschuldens seitens des Unfallverursachers.

Personenschäden seelischer und psychischer Art können in Form von Schmerzensgeld geltend gemacht werden:

  • Körperliche Leiden (Schleudertrauma etc.)
  • Seelische Folgen (Depressionen, Angstzustände), die Sie infolge des Unfalls belasten
  • Chronische Leiden
  • Todesfälle
  • Pflegebedarf infolge eines Unfalls
  • Arbeitsausfälle

Schmerzensgeldtabellen – Eine Übersicht

Die Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich stets am Einzelfall. Die unumstößliche Schmerzensgeldtabelle gibt es also nicht. Dennoch haben einige Tabellen sich mittlerweile als Standardwerke etabliert. Hierzu zählen unter anderem die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle sowie die ADAC-Schmerzensgeldtabelle.
Es ist allerdings zu beachten, dass die Tabellen zwar eine gute Einschätzung des Rahmens geben, in dem sich die Forderungen bewegen. Doch liegt der Betrag, der letztendlich gerichtlich festgelegt wird, im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Richters.

Im Folgenden soll ein Überblick über die gängigen Beträge für Schmerzensgeld bei einem Unfall gegeben werden. Die Angaben beruhen auf den bisherigen Gerichtsentscheiden in diesen Fällen. Allerdings kann die letztendliche Höhe im Einzelfall abweichen. Zur Annäherung und ungefähren Einschätzung der Forderungen ist die Tabelle dennoch ausreichend.

Schmerzensgeldtabelle bei Frakturen und sonstigen Leiden am Schädel

Verletzungsgrad Symptome Höhe des Schmerzensgeldes
leicht Frakturen ohne Dauerschäden 1.500 – 2.000 €
mittel Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden 5.000 – 12.000 €
schwer Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn 15.000 – 25.000 € (Schädelhirntrauma), 70.000 – 160.000 € (Gehirnschäden)

Schmerzensgeldtabelle bei Verletzung am Gehirn

Verletzungsgrad Symptome Höhe des Schmerzensgeldes
leicht Schädelhirntrauma 1. Grades 511 – 2.000 €
mittel Schädelhirntrauma 1.-2. Grades bei geringem Dauerschaden 2.000 – 10.000 €
Schädelhirntrauma 1.-2. Grades mit einhergehender Persönlichkeitsveränderung 20.000 – 45.000 €
Schädelhirntrauma 2. Grades25.000 – 70.000 €
schwer Schädelhirntrauma 3. Grades 20.000 – 80.000 €
Schädelhirntrauma 3. Grades und anschließender Pflegefall100.000 – 400.000 €
Hirnschädigung schweren Grades bei einem Neugeborenen500.000 € (inkl. 500 € monatl. Rente)

Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an den Zähnen

Verletzungsgrad Symptome Höhe des Schmerzensgeldes
leicht Zahnfraktur oder Beschädigung an zwei Zähnen 100 – 1.900 €
mittel Zahnverlust (4 Zähne) 2.000 – 2.300 €
schwer Mehrjährige Behandlung durch Kieferorthopäden, Zahnschmerz und Entzündungen 5.000 – 10.500 €

Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen am Kiefer

Verletzungsgrad Symptome Höhe des Schmerzensgeldes
leicht Einfache oder doppelte Kieferfraktur 850 – 4.200 €
mittel dreifache Fraktur des Unterkiefers, bleibende Schäden 8.500 – 15.000 €
schwer Fraktur des Oberkiefers mit Notwendigkeit einer Prothese 20.000 €

Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an der Halswirbelsäule

Verletzungsgrad Symptome Höhe des Schmerzensgeldes
leicht Prellungen an Halswirbeln und Distorsion 450 – 550 €
Schleudertrauma 2. Grades1.400 – 2.500 €
Beschwerden an HWS mit Dauer von bis zu einem Jahr3.000 – 3.600 €
Beschwerden an HWS mit Dauer von bis zu zwei Jahren, Schleudertrauma und Bandscheibenschäden4.800 – 8.000 €
mittel Schleudertrauma 1. Oder 2. Grades, Einschränkung der Mobilität, teilweise Berufsunfähigkeit 50.000 €
schwer Querschnittslähmung, unfallbedingter Pflegefall in schwerem Maße 400.000 €

Schmerzensgeldtabelle bei Verletzungen an der Brustwirbelsäule

Verletzungsgrad Symptome Höhe des Schmerzensgeldes
leicht Deckenplattenfraktur eines Wirbels mit einhergehender, temporärer Arbeitsunfähigkeit 4.000 €
Deckenplattenfraktur von drei Wirbeln mit bleibenden Schäden und Bewegungseinschränkung6.300 €
mittel Bruch eines Brustwirbelknochens, mehrwöchige Bewegungsunfähigkeit 9.300 – 15.000 €
Fraktur an drei Brustwirbelknochen, teilweise Versteifung der Wirbelsäule30.000 – 40.000 €
schwer Querschnittslähmung 250.000 €

Schmerzensgeld für psychische Schäden und Schockschäden nach einem Unfall

Einige gesundheitliche Leiden, die durch einen Unfall im Straßenverkehr hervorgerufen werden können, sind nicht durch konkrete körperliche Einschränkungen bzw. Verletzungen einzuschätzen.

Doch die Angst und die psychische Belastung, die mit einem Unfall einhergehen, können ebenfalls Folgen für den Geschädigten haben und rechtfertigen daher ein Schmerzensgeld. Kommt durch den Unfall beispielsweise ein anderer Insasse des Wagens ums Leben, kann dieses Erlebnis zu langfristigen psychischen Leiden führen.

Auch im Falle einer psychischen Beeinträchtigung durch den Unfall steht dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist hier allerdings weniger genau zu bemessen, als dies bei konkreten körperlichen Leiden der Fall ist. Psychische Leiden oder Erkrankungen müssen durch einen Spezialisten bestätigt werden.

Sollten Sie von einem psychischen Leiden als Folge eines Unfalls betroffen sein und möchten Schmerzensgeld einfordern, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieser weiß am besten, in welcher Höhe Ihre Forderungen angesiedelt werden sollten und stellt sicher, dass alle notwendigen Beweise vorgelegt werden, um eine erfolgreiche Einforderung Ihres Schmerzensgeldes durch kompetente Rechtsvertretung zu garantieren.

Schmerzensgeld: Geschädigte sind mit einem Anwalt gut beraten!

Möchten Sie als Geschädigter Schmerzensgeld für einen Verkehrsunfall einfordern, bei dem Sie verletzt wurden, ist kompetenter Rechtsbeistand unbedingt zu empfehlen. Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen. Die Festlegung des Betrags sowie die effektive Durchsetzung der Forderungen lassen Privatpersonen ohne rechtliches Fachwissen häufig ratlos dastehen.

Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihren Forderungen nicht stattgegeben wird und Sie leer ausgehen. Mit einem kompetenten Rechtsbeistand gehen Sie daher sicher, dass Ihr Recht auf Schmerzensgeld auch durchgesetzt wird.

Nutzen Sie für eine erste Erörterung Ihres Falles gerne auch unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Rufen Sie unsere Hotline an und einer unserer Anwälte aus dem Bereich Verkehrsrecht wird Ihren Fall mit Ihnen telefonisch besprechen. Alternativ können Sie auch unser Online-Formular in wenigen Minuten ausfüllen.


Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Immer auf dem neusten Stand bleiben!

Aktuelle Urteile und Neuigkeiten aus der Welt des Rechts, verständlich und kompetent erläutert. Dazu hilfreiche Verbrauchertipps und die neuesten Videos von unserem YouTube-Channel. Das alles gibt es jede Woche in unseren Rechts-News.

Jetzt abonnieren

Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht


OVG NRW zu Verkehrssündern: Behörden dürfen weder Rad- noch E-Scooter-Fahren verbieten   

  • 11.12.2024

Inhalt FeV gibt ein Verbot dieser Art nicht her Sie benötigen Beratung im Verkehrsrecht? WBS hilft! Kann Verkehrssündern, die keinen Führerschein haben, alternativ verboten werden, zukünftig Fahrräder und E-Scooter zu nutzen? Diese Frage musste das OVG NRW nun beantworten, nachdem zwei Vorinstanzen ein entsprechendes Verbot bestätigt hatten. Stellt ein […]

Radfahrer missachtet Radwegpflicht: Autofahrerin haftet nach Kollision alleine

  • 29.11.2024

Inhalt Kein Mitverschulden der Radfahrerin Fahrradwegpflicht soll nicht vor Kollisionen schützen Beim Ausfahren von einem Grundstück stieß die Fahrerin eines PKW mit einer Radfahrerin zusammen. Obwohl die Radfahrerin nicht den vorgeschriebenen Radweg nutzte und stattdessen auf der Straße unterwegs war, sah das Landgericht Hanau die Verantwortung allein bei der […]

Unbemerkt betrunken: Kuriose Pralinen-Ausrede rettet Führerschein nicht

  • 12.11.2024

Inhalt 1,32 Promille durch Pralinen? Wir prüfen Ihren Fall – bundesweit Wenig glaubhafte Aussagen 1,32 Promille durch Pralinen? Diese Ausrede eine Autofahrers hielt das AG Frankfurt für wenig glaubhaft und entzog einem überführten Autofahrer die Fahrerlaubnis. Eine solche Blutalkoholkonzentration könne zwar z.B. durch den Verzehr von mindestens 132 Mon-Cherie-Pralinen […]