Vorfahrt genommen & Unfall verursacht
Wer jemand anderem die Vorfahrt genommen und dadurch einen Unfall verursacht hat, dem drohen in der Regel Bußgelder und möglicherweise auch weitere Konsequenzen. Doch welcher Verstoß hat welche Folgen? Und was kann ich unternehmen, um diese Folgen abzuwenden? Ein Überblick:
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In aller Kürze
Welche Vorfahrtsregeln gelten – und welches sind häufige Unfallursachen?
Die Vorfahrtsregeln sind im Straßenverkehr besonders wichtig – denn wenn sich hier nicht alle an die gleichen Vorschriften halten, kommt es schnell zum Unfall.
Die grundlegende Regel auf deutschen Straßen lautet „rechts vor links“ – wer also von rechts auf eine Kreuzung oder Einmündung fährt, hat grundsätzlich Vorfahrt. Das gilt aber nicht beim Linksabbiegen, bei der Einfahrt aus Feld- oder Waldwegen oder von privaten Wegen auf eine öffentliche Straße. Außerdem nicht, wenn an der Kreuzung eine Ampel, ein Stopp-Schild oder ein Verkehrszeichen stehen, die eine andere Vorfahrt regeln.
Werden diese Vorfahrtsregeln nicht beachtet, kann es leicht zu einem Unfall kommen. Sei es, weil ein Schild übersehen wurde, aus einer kurzen Unachtsamkeit, weil man den anderen Verkehrsteilnehmer einfach nicht gesehen hat oder wegen zu hoher Geschwindigkeit. Auch kann es sein, dass beide Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung für einen Unfall tragen – denn auch, wer man Vorfahrt hat, darf diese nicht erzwingen, wenn klar ist, dass der andere die Vorfahrt nicht beachten wird.
Welche Folgen drohen, wenn Sie aus in einen Unfall wegen einer missachteten Vorfahrtsregel verwickelt wurden?
Welche Strafen drohen?
Je nachdem, gegen welche Verkehrsregel verstoßen wurde und welche Folgen das hatte, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Schuld bei der Polizei bzw. den zuständigen Behörden anerkannt haben bzw. Ihnen der Verkehrsverstoß nachgewiesen wurde.
Hier eine Übersicht aus dem Bußgeldkatalog:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Vorfahrt nicht beachtet, mit Sachschaden | 120 EUR | 1 | |
Vorfahrt nicht beachtet bei der Ausfahrt aus Fußgängerzone, verkehrsberuhigter Zone, Grundstück, mit Sachschaden | 35 EUR | ||
als Linksabbieger dem entgegenkommendem Verkehr keine Vorfahrt gewährt, mit Sachschaden | 85 EUR | 1 | |
Missachtung der Vorfahrt bzw. des Stoppschildes, mit Sachschaden | 85 EUR | 1 | |
Missachtung der Ampelanlage, mit Sachschaden | 240 bis zu 360 EUR, je nach Länge des Überschreitens der Rotphase (mehr oder weniger als 1 Sekunde?) | 2 | 1 Monat |
Darüber hinaus sind – je nach Schwere des Verstoßes – auch strafrechtliche Konsequenzen möglich:
- Haben Sie etwa jemanden “grob verkehrswidrig und rücksichtslos” die Vorfahrt genommen oder eine rote Ampel überfahren und dadurch einen Unfall verursacht, könnte das eine Straftat wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sein (§ 315c Strafgesetzbuch). Hier drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, außerdem wird meist die Fahrerlaubnis entzogen.
- Wurde eine Person bei dem Unfall verletzt, steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum, § 222 Strafgesetzbuch. Hier drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Muss ich die Strafen einfach so hinnehmen?
Sie haben jemandem die Vorfahrt genommen und dadurch kam es zu einem Unfall? Sie haben möglicherweise bereits einen Bußgeldbescheid oder ein Schreiben der Polizei bzw. des Gerichts erhalten?
Nehmen Sie die angekündigten Strafen nicht einfach so hin! Lassen Sie die drohenden Sanktionen von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen. Vielleicht ist die Schuldfrage nicht so klar, wie es scheint und dem anderen Verkehrsteilnehmer ist zumindest eine Teilschuld anzulasten. Oder die Behörde hat andere Fehler gemacht, etwa bei der Aufnahme des Unfalls oder beim Erlass des Bußgeldbescheids.
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Zusammenfassung
- Im deutschen Straßenverkehr gilt grundsätzlich die „rechts-vor-links“-Regel – doch es gibt Ausnahmen.
- Wer die Regeln nicht beachtet und dadurch einen Unfall verursacht, dem drohen – je nach Verstoß und Konsequenzen – Bußgelder, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Nicht immer muss man diese Konsequenzen hinnehmen – häufig lohnt es sich, mithilfe eines Anwalts dagegen vorzugehen.