Das Nachrichtenangebot von Google ist, auch nachdem das Bundeskartellamt sein Verfahren abgeschlossen hat, konfliktträchtig. In den letzten drei Monaten gingen über 40 Beschwerden von Verlagen wegen Diskriminierung bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein.

Der Streit um Google News Showcase geht weiter. Seit Jahresbeginn haben mehrere kleine Verlage rund 40 Beschwerden bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein eingereicht. Die Verlage beklagen, dass ihr Online-Angebot beim Zugang zu Google News Showcase unzulässig diskriminiert werden würde.

Google News Showcase war bereits vor Bundeskartellamt

Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot von Google. Dabei werden Nachrichtenartikel verschiedener Verlage übersichtlich auf einer speziellen Nachrichtenseite gelistet. Teilnehmende Verlage können dabei auswählen, welche Inhalte auf den Google News Showcase Panels angezeigt werden. Die teilnehmenden Verlage erhalten von Google für die Bereitstellung ihrer Inhalte eine entsprechende Vergütung. Das Google News Showcase steht in Deutschland allerdings nicht allen Verlagen zur Verfügung, sondern nur bestimmten von Google ausgewählten.

Der Zugang zu diesem Angebot ist seit längerem Konfliktpunkt. Auch das Bundeskartellamt führte ein Verfahren gegen Google, da die Sorge bestand, dass vergleichbare Angebote anderer Anbieter durch Google News Showcase verdrängt werden und Verlage von Google unangemessen benachteiligt werden könnten.

Ende 2022 hatte das Bundeskartellamt das Verfahren gegen Google aber abgeschlossen und der Dienst durfte mit einigen kleinen Änderungen weiterbetrieben werden.

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Diskriminierung aufgrund fehlender Offenlegung der Zugangsbedingungen zu Google News Showcase

Doch für die beschwerdeführenden Verlage waren diese Änderungen wohl nicht ausreichend. Sie fühlen sich durch Google News Showcase diskriminiert, insbesondere da Google die Zugangsbedingungen für Verlage zum Angebot nicht offenlege.

Die Medienanstalt Hamburg/Schlewsig-Holstein bat Google nun um eine Aufklärung des Sachverhalts. Sie behält sich vor ein förmliches Aufsichtsverfahren zu führen. Der Fokus liege dabei für sie auf der Sicherung der Meinungsvielfalt.

Das Bundeskartellamt sieht bisher keinen weiteren Handlungsbedarf. Wenn es aber konkrete Hinweise auf eine konkrete Diskriminierung geben sollte, würde es erneut tätig werden. Dies ist trotz des einen bereits abgeschlossenen Verfahrens möglich.

Weiteres Verfahren gegen Google: Streit um Vergütung

Außerdem läuft auch noch ein Verfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Corint Media und Google. Hierbei geht es um die Vergütung, die Google für die verwendeten Verlagserzeugnisse auszahlt. Hintergrund ist das seit 2021 geltenden überarbeitete Urheberrecht. Danach sollen Pressehäuser von Medienplattformen, wie Google, Geld erhalten.

mha