In einer deutschlandweiten Aktion hat die vzbz über 90 Unternehmen wegen missbräuchlicher Nutzung von Cookie-Bannern abgemahnt. Rechtswidrige Cookies gefährden die Privatsphäre der Nutzer, so die Verbraucherzentrale. Welche Bedeutung Abmahnungen im Internet haben und wie man entsprechend reagieren sollte, erläutern wir in diesem Beitrag. 

Jeder kennt sie, die lästigen Cookie-Banner, mit denen das Internet übersäht ist. Eigentlich sollen diese für mehr Datensicherheit und Rechtsklarheit im Netz sorgen. Werden sie aber in unzulässiger Weise gebraucht, liegt schnell ein Datenmissbrauch vor. Abmahnungen wegen fehlenden oder fehlerhaften Cookie-Bannern sind daher keine Seltenheit.

Bei der bundesweiten Aktion der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) wurden Webseiten aus verschiedensten Branchen wie Reise, Lebensmittel-Lieferdienste oder Versicherungen untersucht. Nachdem die Verbraucherzentrale über 900 Webseiten überprüft hat, gelangte sie zu dem Schluss, dass ganze 10 Prozent ihre Cookie-Banner in nicht zulässiger Weise gebrauchen. Durch die Verwendung haben sie sich rechtswidrig die Zustimmung der Nutzer zum Datensammeln erschlichen, so das Fazit.  

Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!

Abmahnung wegen Cookie-Banner? Das ist zu tun

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Klare Verstöße und rechtliche Grauzonen 

Bei der Aktion konnten viele eindeutig rechtswidrige Banner gefunden werden, daneben aber auch einige, die sich in rechtlichen Grauzonen bewegen. Fast überall seien Verstöße gegen Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festzustellen.  

Offensichtlich rechtswidrig waren dabei beispielsweise solche Banner, die Einstellungen schon vorangekreuzt hatten oder den Nutzer implizit zu einer Einwilligung bewegten, indem sie festlegten, dass durch Weitersurfen alle Cookies akzeptiert werden. Manchmal war, trotz Datenspeicherung, gar kein Banner vorhanden. Wegen dieser eindeutigen Verstöße verschickte die Verbraucherzentrale knapp 100 Abmahnungen und 66 Unterlassungserklärungen. 98 der Abmahnungen erfolgte wegen Verstößen gegen das TMG und die DSGVO.  

Daneben gab es viele Banner, die sich in rechtlichen Grauzonen bewegen. Diese scheinen auf den ersten Blick hin zulässig zu sein, versuchen aber durch Tricks, die Entscheidung der Nutzer in irgendeiner Richtung zu lenken.  

Rechtswidrige Cookies gefährden Privatsphäre 

Durch Cookies können Webseiten individuelle Profile der Nutzer erstellen und dadurch weitreichende Rückschlüsse über ihr Surfverhalten, ihre Vorlieben und Lebensgewohnheiten ziehen. Dieses Wissen wird dann zum Beispiel für personalisierte Werbung genutzt. Das Datensammeln hat für Nutzer daher eine erhebliche Bedeutung und muss strengsten Vorgaben unterliegen.  

Rechtswidrige Cookie-Banner sind daher kein Kavaliersdelikt, so der vzbz-Vorstand Klaus Müller. Durch die zunehmende Daten-Schnüffelei werde die Privatsphäre der Verbraucher immer weiter gefährdet und Bürger immer weiter durchleuchtet. 

Umso wichtiger ist es also, als Webseitenbetreiber Wert darauf zu legen, vollständige und richtige Cookies zu verwenden.  

Abmahnung als Fingerzeig 

Hält ein Webseitenbetreiber datenschutzrechtliche Pflichten oder sonstige Informationspflichten nicht ein, kann er abgemahnt werden. Die Abmahnung dient dazu, den Störer auf sein rechtswidriges Verhalten hinzuweisen und ist daher oftmals mit einem Unterlassungsanspruch verbunden. Der Betreiber soll damit ermahnt werden, sein Fehlverhalten einzustellen. Andernfalls kann es bei weiteren Zuwiderhandlungen zu entsprechenden Strafzahlungen kommen.  

Grundsätzlich können Mitbewerber des Störers Abmahnungen versenden, daneben aber auch Wettbewerbsverbände, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und wie hier Verbraucherschutzverbände. 

Auf Abmahnung richtig reagieren – So hilft Ihnen WBS

Die Abmahnungen der Verbraucherzentrale zeigen einmal mehr, dass es bei der rechtssicheren Gestaltung von Webseiten vor allem auf Feinheiten ankommt. Aufgrund der sich häufig ändernden Rechtslage ist es nicht immer leicht, als Anbieter den Überblick zu behalten, welche Rechtsgrundsätze genau Anwendung finden. Daher kommt es nicht selten zu fehlerhaften Cookies und Abmahnungen. Wer auf eine solche richtig reagiert, hat allerdings nicht viel zu befürchten. Ist die Abmahnung berechtigt, sollte das Banner schnellstmöglich nach en gesetzliche Vorgaben nachgebessert werden.  

Da sich die Rechtslage in Bezug auf Cookies aber ständig ändert, sollten Abmahnungen und Unterlassungsforderungen nicht ohne Weiteres abgenickt werden. Bevor man entsprechende Erklärungen abgibt, sollte man immer rechtlich prüfen lassen, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt. Worauf es dabei ankommt, können Sie hier nachlesen:  

Haben sie Fragen oder sind selbst Adressat einer Abmahnung geworden, helfen wir Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

Rufen Sie und unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) (Beratung bundesweit) an oder schreiben SIe uns eine Email an info@wbs.legal.  

lpo