Im Oktober 2011 hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass der Bauer Verlag aus dem Monopol-System des Presse-Grosso-Vertriebsvertrags durch Kündigung austreten darf. Am 14. Februar folgte das Landgericht Köln der Argumentation des Bauer Verlags und untersagte dem Bundesverband Presse-Grosso stellvertretend für seine Mitglieder einheitliche Konditionen auszuhandeln. Das zentrale Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes sei kartellrechtswidrig, so das LG Köln.
Nun will die Bauer Media Group das Urteil des LG Köln vollstrecken, so eine Meldung der Bauer Media Group. Demnach müsste der Grosso Verband das Urteil, obwohl es noch nicht rechtkräftig ist, beachten, so die Meldung weiter.
Der Wegfall des zentralen Verhandlungsmandats stelle keine Gefahr für das deutsche Pressevertriebssystem dar, so das Gericht damals. Der Grosso-Verband hatte angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Die Bauer Media Group wolle nun Gespräche mit den Grossisten führen, die System-Essentials des deutschen Pressevertriebs, also Preisbindung, Remission, Disposition und Neutralität, sei für das Unternehmen selbstverständlich weiterhin bindend, so die Meldung weiter.
Nach Ansicht des Unternehmens sei eine gesetzliche Verankerung des zentralen Verhandlungsmandats des Bundesverbandes Presse-Grosso ausschließlich gegen die Bauer Media Group gerichtet. „Diese „Lex Bauer“ bedeutet eine Einschränkung der nach Artikel 5 Grundgesetz gewährleisteten Pressevertriebsfreiheit der Verlage und gefährdet im Ergebnis sowohl die Pressefreiheit als auch die Meinungsvielfalt“, so die Meldung weiter.