Im Streit zwischen dem Bauer Verlag und dem Jugendmagazin „Spiesser“ hat das Landgericht München nun zugunsten des Bauer Verlags entschieden.

Dieser hatte gefordert, dass das kostenlose Jugendmagazin nicht mehr mit der von der IVW gezählten Auflage von über 700.000 Exemplaren um Anzeigenkunden werben dürfe.

Der Bauer Verlag, der selbst die Jugendzeitschrift „Bravo“ herausgibt, hatte bezweifelt, ob tatsächlich so viele Hefte an den Auslageorten – vornehmlich Schulen – ausliegen würden und die Schüler tatsächlich Zugang zu den Zeitschriften haben. Nach Ansicht des Bauer Verlags würde die Zeitschrift Spiesser so mit „nicht belegten Auflagenzahlen“ werben.

Gerichtssprecher Tobias Pichlmaier bestätigte gegenüber dem Branchenmagazin „W&V“, dass künftig bei der „verbreiteten Auflage der Zeitschrift jeder Schüler nachgewiesen werden müsse“. Zudem muss Spiesser ab sofort die Schule erst um Erlaubnis fragen, bevor er die Magazine auslegen darf.

Im Juli 2011 ist der Bauer Verlag mit einer Klage gegen Spiesser vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Nach Angaben von „W&V“ wirbt der „Spiesser“ wirbt mittlerweile mit AWA-Zahlen und der Druckauflage.

Zuletzt hatte der Bauer Verlag mit der Kündigung des Presse-Grosso-Vertrags auf sich aufmerksam gemacht.