Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) überlegen gemeinsam mit dem Bundesverband Presse-Grosso einen Vorschlag für die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beim Bundeswirtschaftsministerium einzureichen, dies berichtet der Branchendienst „Kontakter“.

Den Verbänden geht es dabei um eine Erweiterung des Paragraphen 30 des GWB, mit dem die Preisbindung von Zeitungen und Zeitschriften geregelt wird. Verleger und Grossisten wollen damit bewirken, dass sich die Preisbinder, also die Verlage, und die Abnehmer preisgebundener Print-Ware, die Grossisten, sich untereinander über Konditionen und Leistungen verständigen dürfen, so der „Kontakter“.

Klage Bauer Verlag gegen Bundesverband Presse-Grosso

Der Überlegung der Gesetzesnovellierung liegt eine Klage des Hamburger Bauer Verlags gegen den Bundesverband Presse-Grosso zugrunde. Nach Ansicht des Bauer Verlags sei ein „Preis- und Konditionenkartell“ aufgrund des zentralen Verhandlungsmandats entstanden, wodurch eine Berücksichtigung regionaler Unterschiede hinsichtlich Leistungsbedarf und Kostenlast verhindert werde.  Der Bauer Verlag hatte 2009 den Presse-Grosso-Vertriebsvertrag gekündigt. Erst im Oktober 2011 hatte der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass der Bauer Verlag aus diesem Monopol-System durch Kündigung austreten darf.

In einer Pressemeldung des Bundesverband Presse-Grosso betont der Vorstandsvorsitzende Frank Nolte, dass eine erfolgreiche Klage des Bauer Verlags „ein Bärendienst an der Sache, der Sicherstellung von Pressevielfalt in Stadt und Land“ wäre. Wenn Verlage bilateral mit einzelnen Grosso-Unternehmen verhandelten, werde die Neutralität des Systems „ernsthaft gefährdet“, so die Meldung weiter. Großverlage könnten ihre Marktmacht ausnutzen, kleinere und mittlere Verlage könnten wenig Verhandlungsmacht aufbauen und eine gleichrangige Marktchance wäre ihnen dadurch verwehrt, so der Presse-Grosso. „Das Solidarsystem des Grosso und seine Netzneutralität drohten dann zu zerschellen“, so Nolte weiter.

Verkündungstermin im Februar

Heute, am 24.01.2012, wurde nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln der 14. Februar 2012 als Verkündungstermin im Rechtsstreit Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse-Grosso festgesetzt. Dabei kann entweder ein erstinstanzliches Urteil gefällt oder die Beweisaufnahme beschlossen werden, so die Meldung des Presse-Grosso.

Allerdings scheint das Gericht die Bedenken des Presse-Grosso nicht vollends zu teilen. Nach Angaben des Branchenmagazins „W&V“ sagte der Vorsitzende Richter Bernd Paltzer laut dpa, dass die Kammer eine Gefährdung der Pressefreiheit bei einem Aufweichen des derzeitigen Systems nicht erkennen könne.

Bis zum Sommer sollen die Beratungen über die neue GWB-Novelle abgeschlossen sein, das Gesetz bis Anfang 2013 in Kraft treten, so die Informationen von „Kontakter“.