Wegen wettbewerbswidriger Absprachen zur TV-Grundverschlüsselung hat das Bundeskartellamt Bußgelder gegen die beiden TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL sowie gegen zwei verantwortliche Personen verhängt.

Insgesamt müssen die beiden Sendergruppen rund 55 Mio. Euro zahlen, da sie bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben sollen, so der Vorwurf des Bundeskartellamts.

Wettbewerbswidrige Absprachen

Man habe festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Auch hätten die Sendergruppen beabsichtigt, die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen zu beschränken, so die Meldung des Bundeskartellamts. Die Umsetzung dieser Absprachen sei mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes bei den Unternehmen im Mai 2010 erfolgt, in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus.

Neben den Bußgeldern haben sich die beiden Sendergruppen verpflichtet, ab 2013 zehn Jahre lang ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität unverschlüsselt über Kabel, Satellit und IPTV anzubieten. Dies entzieht den Sendergruppen wiederum die Grundlage, gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung Entgelte zu erheben. Ebenfalls entfällt somit die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen. Die Verschlüsselung von HD-Programmen sei davon nicht betroffen.

Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheide das Oberlandesgericht Düsseldorf, so die Meldung weiter. Die Unternehmen haben sich allerdings zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte dazu: „Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales FreeTV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen.“