Die Bedeutung des „c/o“ in der Anschrift von Briefen wird oft missverstanden. Das Kürzel hat eine ganz bestimmte Bedeutung und kann, insbesondere bei persönlich zugestellten Briefen, sogar rechtlichen Charakter haben. WBS.legal erklärt Ihnen wie „c/o“ verwendet wird.
In Verbindung mit einem Namen ist der Brief somit nur für die angegebene Person bestimmt. Somit kann auch nur die in der Adressangabe genannte Person die Post öffnen. Das Kürzel wird z.B. verwendet, wenn die Person keinen eigenen Briefkasten hat, z.B. in einer Wohngemeinschaft oder in einer Firma. Auch bei der Korrespondenz mit Hotelgästen oder Urlaubern kann die Abkürzung „c/o“ sinnvoll sein.
Das wichtigste in Kürze
- Sinngemäß übersetzt steht „c/o“ für „bei“
- Eingesetzt wird das Kürzel auf Briefen, vor allem an Unternehmen, Firmen und Instituten
- Nachdem „c/o“ steht ein Name
- Die weiteren Adressangaben enthält wie gewohnt die Anschrift, Postleitzahl und die Stadt
Kann eine „c/o“ Adresse bei GmbH Geschäftsanschrift zulässig sein?
Normalerweise nutzen Privatleute eine c/o Adresse um Post zu erhalten, obwohl sie an der jeweiligen Adresse nicht gemeldet sind. Z.B.: Wenn eine Austauschstudent nach Deutschland kommt und bei einer Gastfamilie wohnt, dort aber auch Post erhalten möchte. Dann würde er seinen Namen angeben, also beispielweise: Peter Müller c/o Familie Schmitz. Dadurch weiß man das Familie Schmitz berechtigt ist die Post für Peter Müller anzunehmen. Bedeutet also das Familie Schmitz den Brief für Peter Müller annehmen darf aber ihn ungeöffnet an ihn aushändigen muss.
C/o Adresse nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG, § 31 HGB im Handelsregister eintragungsfähig
Nun hat das OLG Hamm entschieden, dass eine c/o Adresse auch bei einer GmbH-Geschäftsanschrift genutzt werden darf, solange diese zur besseren Auffindbarkeit der Annahme der Sendung bestimmter Person dient. Und zwar auch dann, wenn die angegebene Adresse keine direkten Geschäftsräume der GmbH sind oder dort sich die private Wohnung eines gesetzlichen Vertreters der GmbH befindet.
Einschränkung nur bei Zustellungshindernissen
Gleichzeitig hat das OLG Hamm die Zulässigkeit einer c/o Adresse nicht per se als zulässig angesehen. Unter bestimmen Umständen kann eine c/o Adresse auch nicht zulässig sein. Dies soll dann der Fall sein, wenn die c/o Adresse gerade „der Verschleierung der Zustellmöglichkeit oder dem Vortäuschen einer solchen Möglichkeit“ dient. (OLG Hamm, Beschl. v. 07,.05.2015 – Az.: 27 W 51/15).(STK)