Neuerdings liegen uns mehrere Abmahnungen von Rechtsanwalt Sandhage im Auftrage der komtechnik GmbH vor. Abgemahnte Online-Händler sollten nicht ungeprüft auf die Forderungen eingehen.

IDO fehlt Aktivlegitimation
Abmahnungen von RA Gereon Sandhage
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In den versendeten Abmahnungen verweist der Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage (Clayallee 337, 14169 Berlin) darauf, dass er die rechtlichen Interessen der komtechnik GmbH (Ludwigstraße 1, 63739 Aschaffenburg) vertreten würde. Rechtsanwalt Sandhage wirft den Online-Händlern etwa vor, dass sie auf Plattformen wie eBay veraltete Widerrufsbelehrungen verwenden würden. Hierdurch hätten sie gegen Wettbewerbsrecht in Form der § 3a UWG, § 5a Abs. 1 UWG verstoßen.

Aus diesem Grunde fordert die Kanzlei Sandhage sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 492,64 Euro auf. Um es den Abmahnten leicht zu machen, fügt er der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung der komtechnik GmbH bei.

Unter folgendem Link können Sie eine Abmahnung von RA Gereon Sandhage einsehen:

Abmahnung von RA Gereon Sandhage

Keinesfalls Unterlassungserklärung von Rechtsanwalt Sandhage ungeprüft unterschreiben

Wir raten abgemahnten Online-Händlern, dass Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben, ohne einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Denn die komtechnik GmbH ist seit kurzem aufgelöst und befindet sich im Liquidationsstadium. Insofern ist es fragwürdig, ob sie überhaupt aktivlegitimiert ist.

Rechtsanwalt Sandhage – Schadensersatz wegen sittenwidrigen Abmahnungen

Rechtsanwalt Georg Sandhage hatte bereits in einem anderen Fall Abmahnungen wegen angeblich nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen verschickt, obwohl der jeweilige Rechteinhaber wegen Insolvenz über keine Aktivlegitimation verfügt hatte. Das Amtsgericht Berlin Schönefeld verurteilte ihn daher mit Urteil vom 24.10.2014, Az. 16 C 104/14 zum Schadensersatz. Das Gericht begründete dies damit, dass die Abmahnung sittenwidrig gewesen sei. Rechtsanwalt Sandhage habe gewusst, dass er die Forderung mangels Aktivlegitimation nicht geltend machen durfte. Näheres erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag.

Vorsicht bei Abmahnungen von Kanzlei Bode & Partner

Ebenso vorsichtig sollten Online-Händler sein, wenn Sie eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Bode & Partner erhalten haben. Denn das Amtsgericht Hamburg hat einen der Anwälte rechtskräftig wegen Betruges verurteilt. Diesem war bekannt, dass er die Abmahnung wegen eines fehlenden Wettbewerbsverhältnisses gar nicht aussprechen durfte. Hierüber haben wir ebenfalls schon berichtet.

Abgemahnt, was nun? Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung

Wir raten Ihnen sich auch bei vermeintlich geringen Verstößen anwaltlich beraten zu lassen. Keinesfalls sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da beim Vorliegen einer Abmahnung insbesondere auch bezüglich der Zahlungsaufforderung ein anwaltliches Vorgehen Erfolg versprechen kann.

Sie sollten sich daher die Zeit nehmen, um zunächst eine anwaltliche Beratung einzuholen. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne besprechen wir im Rahmen einer Erstberatung die weitere Vorgehensweise mit Ihnen.

Sollten auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Georg Sandhage etwa im Auftrage der komtechnik GmbH erhalten haben, so sind wir Ihnen gerne behilflich!

Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Onlineshops. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Bereich des Internetrechts.

Egal, was Sie im Internet machen oder in welchem Umfang Sie tätig sind: Wir beraten Sie gerne – bundesweit! Ihr Ansprechpartner hierzu ist Rechtsanwalt Kilian Kost.

Infos unter 0221 / 9688 8157 34 (Beratung bundesweit) sowie info@wbs.legal.

hab

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