Wer über ein Inserat bei eBay ein Fahrzeug mit ausländischen Fahrzeugpapieren verkaufen möchte, muss bei dem Formulieren der Anzeige aufpassen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes Eisenach.
Im vorliegenden Fall wurde ein Mercedes über eine Anzeige bei eBay verkauft. Die Sache hatte allerdings einen kleinen Haken. Das Fahrzeug verfügte über keine deutschen Fahrzeugpapiere. Der Verkäufer erwähnte dies allerdings in der Anzeige nicht. Als der Käufer den Wagen abholen wollte, musste er zu seinem Erstaunen feststellen, dass der Wagen nur über schwedische Fahrzeugpapiere verfügte. Er verweigerte daraufhin die Abnahme und trat vom Kaufvertrag zurück.
Der eBay-Verkäufer verklagte ihn daraufhin auf Zahlung des Kaufpreises. Das Amtsgericht Eisenach wies allerdings seine Klage mit Urteil vom 29.09.2011 (Az. 54 C 295/10) ab. Die Richter begründeten das damit, dass der Käufer hier zum Rücktritt berechtigt gewesen ist. Der Verkäufer hätte ihn ohne Nachfrage vor dem Kauf darüber informieren müssen, dass der Wagen über keine deutschen Fahrzeugpapiere verfügt. Der Käufer kann normalerweise bei einem deutschen Fabrikat davon ausgehen, dass es über deutsche Zulassungspapiere verfügt.