Private Label Marketing
Das sogenannte Private Label Marketing wird im E-Commerce immer häufiger verwendet, um die eigene Präsenz im Amazon Marketplace zu erhöhen und eine eigene Corporate Identity zu kommunizieren. Hier erfahren Sie, wie Sie mithilfe von WBS eine eigene Handelsmarke entwickeln und diese insbesondere bei Amazon etablieren.
Eigene Handelsmarken entwickeln
Das Private Label Marketing beschreibt die Schaffung einer eigenen Handelsmarke, um die eigenen Produkte besser vermarkten zu können. Wenn ein Händler No-Name-Produkte erwirbt und weiterverkauft, kann er zwar meist einen guten Preis erzielen, jedoch erhält das Produkt keine hohe Wiedererkennungskraft (brand-recognition), da es nicht mit einer Marke versehen ist. Wenn man dagegen Markenprodukte einkauft, kann man mit dem mit eingekauften Markennamen die Produkte entsprechend bewerben, muss diese Marke aber auch entsprechend bezahlen.
Einen Zwischenweg stellt das Etablieren einer eigenen Handelsmarke dar. Mit einer eigenen Marke zu Vermarktung der Produkte ist man nicht darauf angewiesen, teure Markenprodukte einzukaufen. Vielmehr bietet es sich an, sogenannte White Label Produkte einzukaufen und diese mit einer eigenen Marke zu versehen. Als White Label Produkte bezeichnet man solche Waren, die ohne markenmäßige Kennzeichnung auf Distributionsebene angeboten werden. Es kann sich aber auch um Rohstoffe handeln, die erst durch eine entsprechende Verpackung zum Markenprodukt werden. Ein Beispiel wäre etwa die einheitliche Verpackung und Vermarktung von Milchkartons durch ein bestimmtes Unternehmen, diese könnten dann unter einem Namen vertrieben werden.
Mit Handelsmarken können Händler auch eine einheitliche Corporate Identity, also ein einheitliches Bild nach außen, präsentieren, wenn sie mit mehreren unterschiedlichen Zulieferern arbeiten.
Besondere Vorteile im Amazon Marketplace
Gerade für das Management von Produktseiten im Amazon Marketplace kann eine eigene Handelsmarke wertvoll sein. Zum einen kann man durch eine erfolgreiche Markenpositionierung das eigene Profil schärfen und sich von der Konkurrenz absetzen. Zum anderen kann mittels einer eigenen Marke auch eine eigene Produktseite angelegt werden.
Es ist zwar aufwendiger, eine eigene Seite anzulegen als sich einfach an eine bestehende Produktseite anzuhängen. Dies ist jedoch aus juristischer Sicht durchaus sinnvoll. Denn als Händler haftet man wettbewerbsrechtlich für die Produktbeschreibung, mit der man seine Waren anbietet. Wer sich also an eine Produktseite anhängt, sollte diese vorher genau darauf überprüfen, ob die Seite den rechtlichen Vorgaben entspricht. Wer einen Fehler in der Produktbeschreibung entdeckt, kann dies zwar Amazon melden und um Korrektur bitten. Der einzelne Händler hat aber keinen zwingenden Anspruch auf eine korrekte Produktseite. Daher muss er sich, solange die Seite nicht korrigiert wird, entscheiden, ob er den eigenen Vertrieb des betroffenen Produkts über Amazon einstellt oder sich dem Abmahnrisiko aussetzt.
Dagegen kann man mit einem eigenen Markenprodukt eine eigene neue Produktseite mit eigener Amazon Standard Identification Number (ASIN) anlegen, da niemand sonst dieses Markenprodukt anbieten kann und darf. Dies gibt dem Händler die Chance, selbst zu bestimmen wie die Produktseite gestaltet ist. So hat er die Möglichkeit, das Abmahnrisiko durch Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu minimieren.
Darüber hinaus ist der Händler nicht darauf angewiesen, dass er vom Kunden auf der Seite für angehängte andere Angebote gefunden wird, sondern ist direkt als erster Anbieter auf der Produktseite gelistet. Wenn die Marke erfolgreich in den Markt eingeführt ist, kann man sich deutlich von der Konkurrenz absetzen und so in der Kombination mit Fulfillment by Amazon (FBA), also dem Vertriebsservice des Online- Konzerns, aus dem Wohnzimmer heraus ein Unternehmen mit eigenen Produkten gründen und am Markt platzieren.
Wer erfolgreich No-Name- Produkte vertreibt riskiert immer, dass neue, möglicherweise stärkere Wettbewerber als Konkurrenten hinzukommen und die eigene Marktposition gefährden. Diese Gefahr besteht im Amazon-Marketplace nicht zuletzt durch den Handelsriesen selbst. Wer dagegen eine eigene Marke besitzt, kann zumindest sicher sein, dass die eigenen Produkte nicht von anderen unter dem Markennamen vertrieben werden können.
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Handelsmarken nicht ohne Risiken
Jedoch hat der Vertrieb eigener Handelsmarken nicht nur Vorteile, sondern auch einige damit verbundene Risiken. Diese ergeben sich zum einen aus der Marke selbst und zum anderen aus dem Import von White-Label- Waren aus dem Ausland.
Wer mit einer eigenen Handelsmarke im Marketplace tätig sein möchte, muss zunächst ein Erfolg versprechendes Produkt identifizieren und eine Quelle für die Ware finden. Die Suche nach geeigneten Produkten führt viele Händler ins außereuropäische Ausland bzw. nach Fernost. Jedoch gilt nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) derjenige, der eine Ware in den europäischen Binnenmarkt einführt, als der Hersteller der Sache, vgl. § 4 Abs. 2 ProdHaftG.
Auch müssen diese importierten Waren europäischen Mindeststandards, wie zum Beispiel bei der CE- Kennzeichnung, entsprechen. Wenn sich der Hersteller nicht feststellen lässt, haftet auch hier der Importeur als Inverkehrbringer.
Auch eine Markenanmeldung ist nicht risikofrei. Wer eine Marke anmelden möchte, sollte sich zunächst einen Markennamen oder ein Markenzeichen aussuchen, das möglichst unverwechselbar ist und in dem angestrebten Produktsegment noch nicht in Verwendung ist. Wenn die Marke nur beschreibend ist, nicht genug Unterscheidungskraft bietet oder gar mit anderen Marken verwechslungsfähig ist, drohen teure Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und der Verlust der Marke. Ebenso muss eine Marke gepflegt werden, damit sie ihre Unterscheidungskraft erhalten und auf Ihr Unternehmen hinweisen.
Wie WBS Ihnen helfen kann
Das Private Label Marketing ermöglicht es Händlern, sich in der Flut von Produkten im Internet zu profilieren. Im Ergebnis handelt es sich bei dieser Marketing-Strategie um die Anmeldung einer Handelsmarke, die häufig mit einem Produktimport verbunden wird.
Sowohl für die Markenanmeldung als auch für das Inverkehrbringen von Produkten im europäischen Binnenmarkt empfiehlt sich eine Beratung von einem Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen die Risiken in Ihrem Einzelfall aufzeigen und diese mit Ihnen gemeinsam minimieren.
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