Der Assessor Jur. (Zwei bestandene Staatsexamina, ohne Anwaltszulassung) Jan Oliver Siemer bietet eine besondere Dienstleistung an. In Schrieben, die er an Ebay-Onlinehändler verschickt, warnt er diese vor ihren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ebay. Herr Siemer kündigt an, dass er mit diesen Schreiben rechtliche Informationen zukommen lasse, die dem Angeschriebenen vor Abmahnungen anderer Rechtsanwälte schützen solle.
In Einzelfällen wird auf eine veraltete, unvollständige und daher ‚abmahngefährdete‘ Formulierung in AGB’s bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist hingewiesen. Diese Tipps sollen helfen die beanstandeten AGB’s zu überarbeiten und Formulierungen zu korrigieren.
Laut den Schreiben ist diese ‚Dienstleistung‘ kostenlos und unverbindlich. Herr Siemer bittet aber um eine freiwillige Aufwandsentschädigung, sollte der Onlinehändler seinen Service als hilfreich empfinden.
Diese Zahlungen würden seine Aktionen gegen das Abmahnwesen unterstützen und finanzieren.
Bedenklich ist, dass Herr Siemer mit der ‚freiwilligen Aufwandsentschädigung‘ eine Einordnung unter die Regeln des Rechtsberatungsgesetzes, nach der für entgeltliche Aktivitäten eine Anwaltszulassung erforderlich ist, umgeht. Herrn Siemer fehlt es nicht nur an einer Anwaltszulassung, er übernimmt auch keine Haftung.
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