Die Bundesregierung möchte durch ihren Gesetzesentwurf Verbraucher vor Abofallen durch Auferlegung einiger Informationspflichten schützen. Dem Bundesrat geht das jedoch nicht weit genug.
Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen Onlinehändlern erweiterte Informationspflichten auferlegt werden. Diese müssen unmittelbar vor der Abgabe der Bestellung erfolgen. Dabei sollen vor allem Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Abgabe der Bestellung angegeben werden. Dabei geht es darum, dass dem Verbraucher alle entstehenden Kosten – wie etwa Liefer- und Versandkosten – rechtzeitig erfährt. Vor allem aber soll ihm durch die Buttonlösung deutlich vor Augen geführt werden, dass das jeweilige Angebot kostenpflichtig ist. Der Hintergrund ist, dass die Betreiber von Abofallen die Besucher der Seiten diesbezüglich häufig täuschen.
Der Bundesrat weist laut einer Meldung bei Heise-Online darauf hin, dass auch Unternehmer schnell das Opfer einer Abofalle werden können. In einer solchen Situation wird Unternehmern kein Widerrufsrecht eingeräumt. Dies ist gerade für kleine Unternehmen ungünstig. Außerdem kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Denn es ist gerade bei einem Unternehmer nicht immer klar, ob er eine Bestellung privat oder beruflich vorgenommen hat.
Die folgenden Beiträge sind für Sie auch sicherlich interessant:
Achtung Onlinehändler: Gefahr von Abmahnungen durch Bekämpfung von Abofallen im Internet
Verbraucherschutz: EU-Richtlinie VRRL harmonisiert Informationspflichten und Widerrufsrecht
Achtung: Heimtückische Abofalle in iPhone und Android Apps
Abzocke IN-APP-Käufe beim iPad: Wie Eltern um 5.653 Euro gebracht wurden