Immer wieder versuchen Händler die Buchpreisbindung durch Kundenrabatte in Form von Gutscheinen zu umgehen. Doch einige dieser Aktionen wurden jetzt durch Gerichte gestoppt.

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Vorliegend ging es zunächst einmal um eine Aktion bei Amazon, bei der der Ankauf von gebrauchten Büchern anbot. Die Kunden wurden dabei durch einen Gutscheine im Wert von 5 Euro gelockt. Diesen erhielten sie, wenn sie gleich 2 Bücher zum Ankauf angeboten haben. Hiergegen erließ das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 05.09.2012 eine einstweilige Verfügung (Az. 11 U 25/12), die rechtskräftig ist.

Des Weiteren erließ das Landgericht Wiesbaden am 04.09.2012 gegen buch.de eine einstweilige Verfügung. Dabei ging es darum, dass Kunden ab einem bestimmten Einkaufswert einen Preisnachlass von 10 Prozent des Einkaufswertes durch Einlösung eines Gutscheines erhielten.

Schließlich entschied das Landgericht Hildesheim durch einstweilige Verfügung vom 31.08.2012, dass eine Filiale von Saturn keinen Gutschein in Höhe von über 5 Euro für den Verkauf von Schulbüchern ab einem bestimmten Wert versprechen darf. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Dies zeigt, dass Online-Händler mit der Vergabe von Gutscheinen im Zusammenhang mit preisgebundenen Büchern vorsichtig sein sollten. Ansonsten müssen Sie mit einer teuren Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz rechnen.