Die EU-Kommission unterbreitet einen Vorschlag, der zur Umkehr von der Wegwerfgesellschaft beitragen und gleichzeitig die Umwelt schützen soll: Verbrauchern soll künftig ein „Recht auf Reparatur“ eingeräumt werden. Doch was genau hat es damit auf sich?

Verbraucher sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, eine Reparatur ihrer Geräte einzufordern – zumindest wenn es nach der EU-Kommission geht. Die schlug jetzt nämlich ein „Recht auf Reparatur“ vor. Vielleicht eine Möglichkeit, die 35 Millionen Tonnen an Ware, die jedes Jahr entsorgt werden, aber eigentlich noch reparaturfähig waren, zu reduzieren. Gemeint sind insbesondere Geräte wie Fernseher, Staubsauger oder Waschmaschinen. „Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren, statt zu ersetzen“, so die EU-Kommission.

Wenn ein Mangel während der Garantiezeit auftritt, müssen die Verkäufer zukünftig Reparaturen anbieten, es sei denn, eine Ersatzware wäre günstiger. Nach der Garantie soll das Vorhaben der Kommission die Reparatur zu einer kostengünstigeren und einfacheren Möglichkeit als bisher machen. Die Regelung wird wohl auch für Smartphones und Tablets gelten. Käufer sollen die Möglichkeit haben, bis zu zehn Jahre nach dem Kauf beim Hersteller eine Reparatur anzufordern. Vorausgesetzt, dass das Gerät nach EU-Recht auch technisch reparierbar ist.

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Online-Plattform soll Informationen bereitstellen

Um eine gute Übersicht für die Verbraucher zu schaffen, soll eine Online-Plattform ins Leben gerufen werden. Diese wird die Käufer dann wohl über Reparaturdienste informieren. Die Hersteller werden auf dieser Plattform darüber Auskunft erteilen, welche Produkte von ihnen repariert werden können. So soll den Verbrauchern die Kontaktaufnahme erleichtert werden. Darüber hinaus wird über die Einführung eines europäischen Standards für Reparaturen nachgedacht. Ein Formular soll dann noch Auskunft über den Preis und die Bedingungen verschaffen. Dadurch werden sich die Verbraucher darauf verlassen können, einen Reparaturdienst gewählt zu haben, der sich zur Einhaltung an entsprechende Standards verpflichtet.

Recht auf Reparatur in Deutschland schon länger Thema

Auch unsere Regierung setzte sich dieses Vorhaben auf die Agenda – nachzulesen im Koalitionsvertrag. Dort steht unter anderem, dass die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft gemacht werden soll. Der Vorschlag der EU-Kommission stieß deshalb wenig überraschend auf Zustimmung.

Agr