Mit dem „Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention“, den die Bundesregierung am 27.05.2011 verabschiedet hat, sollen primär Unstimmigkeiten im Bereich der Terrorismusfinanzierungsprävention und Geldwäsche  korrigiert werden.Datenschützer warnen jedoch.


Im Zuge dessen soll nämlich auch das anonymisierte Bezahlen von geringen Beträgen mit sog. E-Geld, also elektronischem Geld, unterbunden werden.

In Reaktion auf den Entwurf, warnte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Stellungnahme jedoch vor dieser Regelung.

So bezeichnete Thilo Weichert, Leiter des ULD, den Gesetzesvorschlag als „aus heiterem Himmel, versteckt in einem unverdächtigen Gesetz und auf leisen Pfoten“. Würde eine solche Regelung tatsächlich umgesetzt, wäre das ein schwerer Schlag gegen den E-Commerce. Ebenso stünde ein solches Gesetz im Widerspruch zu der aktuellen Fassung des Telemediengesetzes (TMG), das die Möglichkeit der anonymisierten Zahlung gerade gebietet.

Als aktuelles Beispiel führt Weichert den Datenklau bei Sony an: „Wie wichtig dies [gemeint ist die Möglichkeit einer anonymen Zahlung] sein kann, hat der 100-Millionen-Datensätze-Klau bei Sony gezeigt, bei dem die anonym zahlenden Spieler jetzt im Gegensatz zu den Kreditkartenzahlern nicht den Risiken ausgesetzt sind, dass ihre Finanzdaten missbraucht werden.“

Insofern handele es sich nicht um eine Regelung zur Bekämpfung von Geldwäsche, sondern um das „Bestreben einiger Sicherheitsfanatiker, alle von uns zunehmend elektronisch hinterlassenen Spuren zu personifizieren“.

Quellen:

Stellungnahme des ULD

https://www.datenschutzzentrum.de/internet/20110629-geldwaeschepraevention.html

Gesetzesentwurf der Bundesregierung

http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2011/0301-400/317-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/317-11.pdf