Können Händler bei eBay gegen eine nicht berechtigte negative Bewertung im Wege der einstweiligen Verfügung vorgehen? Das Oberlandesgericht Köln hat diese Möglichkeit zumindest im OLG-Bezirk Köln erheblich erschwert.
Vorliegend erhielt der Betreiber eines Online-Shops bei eBay drei schlechte Bewertungen in seinem Bewertungsprofil. Nachdem er zu diesen in Form von Gegenkommentaren Stellung bezogen hatte, beantragte er beim Landgericht Köln den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Hiermit wollte er erreichen, dass die negativen eBay Bewertungen gelöscht werden. Das Landgericht Köln erließ zunächst die begehrte einstweilige Verfügung. Hiergegen legte der betroffene Käufer Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage des Online-Händlers mit Urteil vom 08.03.2012 (Az. 15 U 193/11) ab. Die Richter begründeten das damit, dass es an der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendigen besonderen Dringlichkeit fehlt. Diese ist bei Abgabe einer negativen Bewertung bei eBay durch einen Käufer normalerweise nicht gegeben, weil der betroffene Verkäufer einen Gegenkommentar verfassen kann. Hierdurch wird die Rechtsposition des Verkäufers gewöhnlich erst einmal bis zur Entscheidung über die Klage in der Hauptsache gewahrt. Anders ist das nur dann, wenn der eBay-Händler durch die Bewertungen in seiner Existenz bedroht wird oder er mit sonstigen schwerwiegenden Nachteilen rechnen muss. Derartige außergewöhnliche Umstände sind jedoch hier laut Gericht nicht glaubhaft gemacht worden.
Wer als Online-Händler Opfer einer unberechtigten negativen Bewertung eines Kunden geworden ist, sollte sich am besten durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann abschätzen, inwieweit die Erhebung einer Klage sowie darüber hinaus das Vorgehen im Wege der einstweiligen Verfügung Sinn macht. Dies muss wegen des damit verbundenen Kostenrisikos unbedingt abgeklärt werden. Ein Anspruch auf Unterlassung kommt in Betracht, wenn die Bewertung entweder eine falsche Tatsache enthält oder als sogenannte Schmähkritik anzusehen ist.
Sicherlich sind die folgenden Beiträge interessant für Sie: