Neues Jahr, neues Glück! Als Gründer möchten Sie im neuen Jahr Ihren ersten eigenen Webshop einrichten! Technisch ist das schnell umsetzbar. Eine entsprechende Website lässt sich leicht zusammenstellen und kann dann online gehen. Allerdings gibt es für Betreiber von Online-Shops einige rechtliche Stolpersteine. Von der rechtssicheren Gestaltung der AGB bis zur ordnungsgemäßen Erstellung der Datenschutzerklärung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren ersten eigenen Online-Shop rechtssicher gestalten.

Die Gründungsphase des ersten eigenen Unternehmens ist geschafft. Nun möchte man die eigenen Produkte endlich am Markt vertreiben. Was könnte sich dafür besser eignen als ein eigener Online-Shop. Aber Vorsicht: Wer einen Online-Shop einrichtet, hat einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Sonst drohen schnell die ersten Abmahnungen und das kann teuer werden.

Die erste Fehlerquelle taucht schon bei der Produktdarstellung im Online-Shop auf. Wer einen Online-Shop führt, muss darin Bilder von seinen Produkten veröffentlichen. Wenn nicht alle auf dem Bild abgebildeten Gegenstände zum Angebot gehören, ist darüber in einem klaren, unmissverständlichen Hinweis aufzuklären

Online-Händler sind zudem verpflichtet, den Käufer über alle „wesentlichen Merkmale“ des Produkts zu informieren. Darunter fallen beispielsweise jegliche Verwendungsmöglichkeiten, das Gewicht, die Maße oder die Zusammensetzung des Produkts. Welche dieser Angaben jeweils als wesentlich gelten, variiert je nach Art und Komplexität des Produkts.

Produkt und Preis richtig darstellen

Je nach Art der Produkte, die Sie vertreiben, sollten Sie auch prüfen, ob möglicherweise Sondervorschriften beim Verkauf dieser Waren gelten. So müssen zum Beispiel fast alle verpackten Lebensmittel entweder mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden. Weitere Sondervorschriften gelten für gewisse elektronische Geräte (Energiekennzeichnung), Textilien (verwendete Fasern), Spielzeug und viele andere Produkte mehr.

Auch bei der Angabe des Produktpreises oder der Versandkosten kommt es auf Details an.

Grundsätzlich ist zunächst einmal immer der Produktpreis zusammen mit der Produktbeschreibung anzugeben, es sei denn der Kunde kann sich die Zusammenstellung selbst aussuchen. In diesen Fällen liegt noch kein konkretes Verkaufsangebot vor und es ist erlaubt, den Kunden nach seiner individuellen Zusammenstellung per E-Mail über den Preis zu informieren.

Für die Produkte sind jeweils die Endpreise als Bruttopreise anzugeben und mit dem Hinweis „inkl. MwSt“ zu versehen. Ebenso sind die Versandkosten zu nennen, wobei diese unter einem bestimmten anklickbaren Link genauer aufgeschlüsselt werden können. Wichtig ist, dass alle diese Informationen direkt auf der Angebotsseite einsehbar sind. Der Kunde darf die Informationen nicht erst erhalten, wenn die Produkte bereits im Warenkorb liegen.

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Den Online-Bestellvorgang rechtskonform ausgestalten

Online-Händler sind dazu verpflichtet, dem Kunden einen Termin zu nennen, bis wann er mit der Lieferung der bestellten Produkte rechnen kann

Unzulässig sind dabei offene Zeitangaben, wie zum Beispiel „in der Regel“ oder „voraussichtlich“. Der Begriff „circa“ darf dagegen verwendet werden.

Der Online-Händler muss spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden

Will der Kunde die Bestellung abschließen, muss für ihn klar erkennbar sein, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dafür eignet sich eine gut sichtbare Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig/kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“.

Hat der Kunde diese Schaltfläche angeklickt, müsst ihr ihm als Online-Händler sofort den Zugang der Bestellung per E-Mail bestätigen.

Darüber hinaus ist der Vertragsschluss mit dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen. Die Bestätigung könnt ihr per E-Mail an den Kunden versenden oder ihm in Papierform bei Lieferung der Ware zukommen lassen. In jedem Fall muss die Bestätigung den kompletten Inhalt des Vertrages wiedergeben, inkl. Der AGB des Online-Shops und der Widerrufsbelehrung.

AGB rechtssicher erstellen und auf der Website platzieren

Wenn Sie die AGB des Online-Shops auf Ihrer Website einbauen wollen, sind vor allem zwei Punkte zu beachten:

1. Der Kunde muss auf der Start- bzw. Bestellseite über einen Link zu den AGB gelangen können.

2. Außerdem muss der Kunde bei Vertragsschluss die Möglichkeit haben, die AGB abzuspeichern.

Als Online-Händler sollte man selbstverständlich auch sichergehen, dass die einzelnen AGB-Klauseln wirksam sind. Unwirksam sind zum Beispiel Klauseln, in denen unverbindliche Lieferzeiten angegeben werden oder dem Kunden die Pflicht auferlegt wird, Mängel am Produkt sofort nach Erhalt zu rügen.

Ordnungsgemäße Erstellung und Platzierung einer Widerrufsbelehrung

Der Kunde hat die Möglichkeit, den online abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Darauf muss er klar und deutlich hingewiesen werden. Auf eurer Start- bzw. Bestellseite muss also bereits gut sichtbar sein, dass der Kunde eine Widerrufsmöglichkeit hat.  Eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Widerruf“ sollte direkt sichtbar sein.

Wenn der Vertragsschluss bestätigt wird, muss der Online-Händler außerdem die Widerrufsbelehrung mitsenden. Darin wird der Kunde über die Ausübung, Frist und Folgen des Widerrufs aufgeklärt.

Für jeden Online-Händler ist es ratsam, sich beim Verfassen der Widerrufsbelehrung an ein gesetzliches Muster zu halten. Diese Muster befinden sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Beruft der Online-Händler sich auf das Muster, darf man ihm keine Belehrungsmängel anlasten. Mit der Widerrufsbelehrung muss der Kunde auch eine Muster-Widerrufserklärung erhalten.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist für euch als Online-Händler vor allem auch deshalb von Interesse, weil die Widerrufsfrist eurer Kunden erst zu laufen beginnt, wenn sie korrekt belehrt wurden.  Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Kunde noch bis zu ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen, sollte der Fehler nicht zwischenzeitlich behoben werden.

Das Impressum gesetzmäßig ausgestalten

Gerade bei der Erstellung des Impressums ist Vorsicht geboten. Fehler im Detail führen stets zu zahllosen Abmahnungen. Mit der Impressumspflicht bezweckt der Gesetzgeber, dass der für eine Website Verantwortliche unmittelbar und ohne großen Aufwand kontaktiert werden kann. Im Impressum eines Online-Shops müssen daher zwingend u. a. folgende Angaben gemacht werden:

– Name und Anschrift des Website-Betreibers; bei juristischen Personen Rechtsform sowie Name und Anschrift des Vertreters

Wichtig ist, dass eine vollständige ladungsfähige Adresse im Impressum angegeben wird. Es reicht nicht aus, ein Postfach anzugeben.

– Telefonnummer und E-Mail-Adresse

– die Eintragung in etwaigen Registern (z. B. Handelsregister) sowie die Registernummer

– die Umsatzsteueridentifikationsnummer sofern vorhanden

Es gilt: Das fertige Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Von jeder Unterseite des Online-Shops sollte man also zum Impressum gelangen können.

Im Einzelfall ist es für Online-Händler stets ratsam § 5 Telemediengesetz (TMG) heranzuziehen. Darin sind die Pflichtinhalte für das Impressum aufgelistet.

Eine korrekte Datenschutzerklärung erstellen und einbinden

Weil die Kunden des Online-Shops bei der Produktbestellung ein Kontaktformular ausfüllen müssen und du damit ihre personenbezogenen Daten erhebst und verarbeitest, musst du ihnen eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Darauf muss der Kunde beim Ausfüllen des Kontaktformulars zugreifen können.

In der Datenschutzerklärung müssen Sie konkret darlegen, welche Daten in welchem Umfang zu welchen Zwecken erhoben werden, wie Sie sie nutzen werden und wie lange sie gespeichert werden.

Der Kunde muss dieser Erklärung zustimmen und zugleich darüber aufgeklärt werden, dass er die Möglichkeit hat, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Mit Einführung der DSGVO wurden diese Informationspflichten noch erweitert.

Wenn ein Unternehmen laut Gesetz zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten einsetzen muss, dann ist dieser in der Datenschutzerklärung zu nennen. Außerdem ist auf eine Kontaktmöglichkeit hinzuweisen.

Was droht, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden?

Wer bei der Einrichtung des Online-Shops nicht alle rechtlichen Vorgaben einhält, dem droht schnell eine Abmahnung. Gerade fehlerhafte Produkt- oder Preisangaben, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder eine falsche Platzierung der AGB kann als Verstoß gegen des Wettbewerbsrecht gewertet werden. Konkurrierende Online-Händler können euch unter diesen Umständen nach § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) abmahnen, weil ihr gegen Gesetze verstoßt, die im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten regeln. Bei einer fehlerhaften Datenschutzerklärung können zusätzlich die zuständigen Datenschutzbehörden hohe Bußgelder verhängen.

Insgesamt kann Sie die Einrichtung Ihres eigenen Online-Shops vor enorme rechtliche Herausforderungen stellen. Ratsam ist es daher, frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein auf E-Commerce spezialisierter Rechtsanwalt prüft die rechtliche Ausgestaltung Ihrer Website bis ins letzte Detail, sodass Sie keine Abmahnungen oder sonstige rechtliche Folgen befürchten müssen.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema „Onlineshop rechtssicher gestalten“ erhalten Sie auch hier.

Der Artikel ist durch eine Kooperation mit www.gründer.de entstanden und ebenfalls hier abrufbar.

mle