Die EU-Kommission hat auf die Beschwerden von mehreren Finanzministern hin Luxemburg und Frankreich zur Erhöhung der Mehrwertsteuer auf elektronische Bücher aufgefordert.
Frankreich hat zum Anfang des Jahres den Steuersatz auf E-Books von 19,6 % auf 7 % und Luxemburg von 15 % auf nur noch 7% reduziert. Diese Reduzierung verursacht einen europaweiten Wettbewerbsverzehr und mithin Nachteile für Buchverkäufe in den „beschwerten“ Ländern. Daher sollen beide Länder die vorbezeichneten Sätze im Laufe eines Monats wieder erhöhen. Im Falle der Weigerung wird der EUGH angerufen.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass in der momentanen Situation um die E-Books eine untragbare Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der Anbieter von elektronischen Büchern innerhalb von anderen Ländern der Europäischen Union infolge der genannten MwSt.-Herabsenkung geschaffen wurde. Für einen Download-Kauf gilt die Mehrwertsteuer des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Derzeit werden viele E-Book-Shops, darunter auch die von Apple und Amazon, europaweit von Luxemburg aus betrieben. Demnach führen diese diesjährig nur 3 % ab.
Dies führt dazu, dass ein zusätzlicher Gewinn für die E-Book-Anbieter mit dem Sitz in Frankreich oder Luxemburg wie folgt geschaffen wird. Die zwischen den E-Book-Verkäufern und nationalen Verlagen geschlossenen Verträge unterliegen dem vergleichsweise höheren nationalen Steuersatz. Beim Verkauf eines elektronischen Buchs ergibt sich demzufolge aus der MwSt.-Differenz ein zusätzlicher Gewinn, der die Standorte Luxemburg und Frankreich unverhältnismäßig lukrativ macht. So beläuft sich solcher Gewinn beim Verkauf eines E-Books aus Großbritannien zum Preis von 10 Pfund bei einem dort geltenden MwSt.-Satz von 20 % auf „zusätzliche“ 1,38 Pfund.
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