Die Unternehmerin Michaela Maurer mahnt aktuell über die Kölner Kanzlei HKMW Wettbewerber auf Ebay ab. Diese sollen beim Verkauf ihrer 3D-Druck-Produkte Verbraucher getäuscht haben. Verlangt wird eine sehr weitreichend formulierte Unterlassungserklärung sowie eine zu zahlende hohe Summe. WBS.LEGAL hilft Ihnen dabei, sich bestmöglich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen und Ihre Risiken zu minimieren.

Unserer Kanzlei liegen aktuell mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Frau Michaela Maurer vor. Sie lässt über die Kölner Kanzlei HKMW (Sachsenring 43, 50677 Köln) abmahnen. Hinter dem Kanzleinamen stehen die Rechtsanwälte Benedikt Heimann und Malte Mörger.

Laut den uns vorliegenden Abmahnungen handelt Frau Michaela Maurer auf Ebay unter dem Nutzernamen „form-3d“ mit unterschiedlich hergestellten Waren, die überwiegend im 3D-Druckverfahren hergestellt wurden. Auf Ebay bietet sie hunderte verschiedene Artikel zum Kauf an.

Abgemahnt werden Händler, die ebenfalls Produkte verkaufen, die im 3D-Druckverfahren hergestellt wurden, da diese in einem Wettbewerbsverhältnis zu Frau Maurer stehen sollen. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist ein angeblicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch ein Ebay-Angebot der Abgemahnten.

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3D-Druck-Produkte im Visier von Michaela Maurer

So werden beispielsweise Händler von Produkten abgemahnt, die Ersatzteile für Fahrzeuge von Herstellern wie Audi vertreiben. Mit der Überschrift des Angebots auf Ebay würde der Eindruck erweckt, dass die angebotene Ware ein Original-Teil z.B. – um bei Beispiel zu bleiben – der Audi AG sei. Ohne ausdrückliche Klarstellung könnten potenzielle Kunden vermuten, dass es sich um originale Ersatz- bzw. Zubehörteile der Autoherstellers handele.

Da sich Kunden grundsätzlich eher für ein Original entscheiden als für Ersatzwaren von Drittanbietern, führe der durch die Überschrift erzeugte Irrtum dazu, dass sich Verbraucher nicht weiter mit anderen Angeboten beschäftigen würden.

Irreführende Handlung wird abgemahnt

Da aber kein Original-Teil verkauft werde, würden die Betroffenen Händler angesprochene Kunden über eine wesentliche Eigenschaft der Ware – nämlich den Hersteller bzw. die betriebliche Herkunft der Ware – in die Irre führen. Dies verstoße gegen § 5 Abs. 2 Nr. 1 des UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen).

Diese unlautere Handlung begründe den Verdacht einer Wiederholungsgefahr, woraus sich ein Unterlassungsanspruch ergebe. So wird in dem Schreiben von den Abgemahnten Händlern eine Unterlassungserklärung gefordert, die der Abmahnung bereits vorgefertigt beigefügt ist und eine Vertragsstrafenregelung enthält.

Zudem sollen Betroffene in einer uns vorliegenden Abmahnung 1.299,93 Euro zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten zahlen.

Weitreichende Unterlassungserklärung + hohe Kosten

Wir sind zunächst der Ansicht, dass die beigefügte Unterlassungserklärung sehr weitreichend und somit stark negativ für Sie als Abgemahnten formuliert ist.

Hier steckt der Teufel im Detail. Liest man sich die Erklärung durch, so erkennt man, dass dort ganz allgemein vom Handel mit im 3D-Druckverfahren herstellbaren Verbrauchsgütern die Rede ist. Mit dieser Formulierung sind also nahezu alle angebotenen Produkte von der Unterlassungserklärung umfasst. Zudem soll die abzugebende Erklärung ganz grundsätzlich gelten, losgelöst von Ebay auf allen Plattformen, wo man derart Produkte anbieten kann. Dabei bezieht sich die Abmahnung selbst auf ein Ebay-Angebot.

Wir raten als Kanzlei daher dringend dazu, die vorgefertigte Erklärung keinesfalls so zu unterzeichnen und zurückzusenden. Lassen Sie Ihren individuellen Fall von einem unserer erfahrenen Experten prüfen, ob der Vorwurf begründet oder unbegründet ist.

Sofern die Abgabe einer Erklärung in Ihrem Fall sinnvoll erscheinen sollte, so sollte diese unbedingt neu aufgesetzt, also modifiziert werden, um weitreichende Risiken und Verpflichtungen für Sie zu minimieren. Wir besprechen dies ausführlich mit Ihnen und bestreiten den Vorwurf oder geben, wenn es geboten erscheint, eine modifizierte Unterlassungserklärung in Ihrem Namen ab.

Auch der Gegenstandswert von 20.000 Euro ist sehr hoch angesetzt. Hier besprechen wir gerne mit Ihnen gemeinsam, ein zielgerichtetes Vorgehen gegen die veranschlagten Kosten. Insbesondere für Kleinunternehmer erscheinen die angesetzten Kosten übertrieben.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei HKMW im Auftrag von Frau Michaela Maurer erhalten haben, dann kontaktieren Sie unsere Experten jederzeit unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit). Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung und setzen Sie sich mit unserem erfahrenen Team zur Wehr. Gemeinsam sind Sie nicht allein!

tsp