Mit dem Siegeszug der Tablet-PCs ist auch die Nachfrage nach E-Books gestiegen. Doch jetzt hat die Europäische Kommission ein förmliches Prüfverfahren für den Verkauf von E-Books eingeleitet. Im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens wird geprüft, ob die internationalen Verlage Hachette Livre (Lagardère Publishing, Frankreich), Harper Collins (News Corp., USA), Simon & Schuster (CBS Corp., USA), Penguin (Pearson Group, Vereinigtes Königreich) und Georg von Holzbrinck (zu der deutschen Verlagsgruppe gehört u. a. Macmillan) – möglicherweise mit Hilfe von Apple – beim Verkauf von E-Büchern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 gegen die kartellrechtlichen Vorschriften der EU verstoßen, so eine Meldung der EU-Kommission. Die Kommission werde den Fall vorrangig behandeln, heißt es dort weiter.
Nach Angaben der Kommission gilt es zu prüfen, ob die Verlage und Apple rechtswidrige Vereinbarungen abgeschlossen haben. Auch die Art und Konditionen der von den Verlagen mit den Einzelhändlern für den Absatz von E-Books geschlossenen Handelsvertreterverträge werden dabei untersucht. Die Kommission habe Bedenken, dass diese Verhaltensweisen gegen die Kartellvorschriften der EU verstoßen könnten, wonach Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV), so die Meldung weiter.
Bereits im März 2011 führte die Kommission unangekündigte Nachprüfungen bei Unternehmen, die im Bereich E-Bücher tätig sind, durch. Parallel mit der britischen Wettbewerbsbehörde (Office of Fair Trading) untersuchte man, ob Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften vorliegen. Aufgrund von Verwaltungsprioritäten hatte die britische Behörde ihre Untersuchungen vor dem eingeleiteten Kartellverfahren der Kommission eingestellt, allerdings werde sie weiterhin mit der Kommission zusammenarbeiten, so die Meldung weiter.
Nach Artikel 101 AEUV sind Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken können, verboten.